Kommentar UN-Kinderrechtskonvention: Beamte gegen Menschenrechte
Einige Bundesländer verstoßen bewusst gegen die Kinderrechtskonvention. Noch schlimmer ist das Bermudadreieck der Unzuständigkeit zwischen Bund und Ländern.
D ie Deutschen sind immer mächtig stolz, wenn sie auf ihre Grundrechte zu sprechen kommen. Keine Staatsrechtlertagung, in der nicht die Artikel 1 bis 19 beschworen werden: Die Schande der Grundrechtsbeseitigung durch Hitler per Rechtsverordnung sei getilgt, ja das Grundgesetz erteile sogar explizit die Erlaubnis, gegen jene aufzustehen, die sich an ihnen zu schaffen machten.
Christian Füller ist Bildungsredakteur der taz.
Wenn es um die Konventionen der UN geht, ist von diesem Naturrechts-Pathos leider wenig zu spüren. Mag ja sein, teilen Schulräte lässig mit, dass die Bundesrepublik da etwas unterzeichnet habe - "aber hier gilt das nicht". Gemeint ist die Konvention für behinderte Menschen, die es jedem besonderem Kind erlaubt, seine Schule frei zu wählen. Mehrere Bundesländer haben die Chuzpe, ganz offiziell Teile der Kinderrechtskonvention nicht zu akzeptieren. Die Folge: Oft gehen in Deutschland Flüchtlingskinder heimlich zur Schule - in der Angst, denunziert und abgeschoben zu werden.
Es sagt viel über den Geist von Beamten aus, wenn für sie ein Menschenrecht aus diesem oder jenem Grund keine Gültigkeit hat. Menschenrechte, das ist der Witz an ihnen, sind überall gültig und unteilbar. Schlimmer noch als einzelne Beamte aber ist das Bermudadreieck der Unzuständigkeit zwischen Bund und Ländern. Die Bundesregierung hat skandalös lange gezögert, die kritischen Fragen des UN-Menschrechtsemissärs Vernor Muñoz zu beantworten - sie sei doch gar nicht zuständig für Bildung! Gleichzeitig lehnen es die Bundesländer ab, die UN-Konvention umzusetzen - denn unterzeichnet habe sie ja der Bund. Auf höchster Ebene erklären Bund und Länder sich also wechselseitig für nicht zuständig in Sachen Grundrechte, will sagen: sie verletzen diese Grundrechte.
Es gibt im internationalen Sprachgebrauch einen Terminus für Länder, die Menschenrechte bewusst verletzen: Man nennt sie Schurkenstaaten.
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