Kommentar Tschechiens Ja zu Lissabon: EU-Reform droht neuer Ärger
Nun rächt sich, dass die Staats- und Regierungschefs es versäumt haben, das neue Amt des EU-Ratspräsidenten mit einer genauen Arbeitsplatzbeschreibung zu versehen.
N achdem das Verfassungsgericht in Prag den Lissabon-Vertrag hat passieren lassen, scheint der Reform nichts mehr im Weg zu stehen. Doch je näher die Umstellung auf die neuen Strukturen rückt, desto mehr möglicher Ärger zeichnet sich ab. Nun rächt sich, dass die Staats- und Regierungschefs es versäumt haben, das neue Amt des EU-Ratspräsidenten mit einer genauen Arbeitsplatzbeschreibung zu versehen.
Der oder die Kandidatin soll für Kontinuität in der EU sorgen und zweieinhalb Jahre lang das Gesicht der Union sein. Doch die praktische Arbeit wird sich darauf beschränken, die vier jährlichen EU-Gipfel vorzubereiten und zu leiten.
Parallel bestehen die alle sechs Monate wechselnden Ratspräsidentschaften in den Fachministerräten fort. Die Mitgliedsländer sehen darin die einmalige Gelegenheit, ihr eigenes Land ins Rampenlicht zu stellen - auch wenn sich diese Möglichkeit in einer Union aus fast 30 Mitgliedern nur alle 15 Jahre einmal bietet. Letzte Woche haben sich die Regierungschefs von Spanien, Belgien und Ungarn, die als Nächste mit der rotierenden Präsidentschaft an der Reihe sind, in Brüssel getroffen.
Der neue EU-Präsident müsse Respekt vor den bestehenden Strukturen zeigen, fordern sie. Das heißt: Er soll nicht den Wirrwarr aus Köpfen und Kompetenzen beseitigen, sondern ihn um einen weiteren Kopf und eine neue Teilaufgabe bereichern.
Der oder die Neue wird starke Nerven brauchen, wenn er diese Warnung ignorieren soll. Wer wird künftig die Union bei internationalen Konferenzen vertreten? Wer wird für Europa sprechen, wenn es um die Position der Mitgliedstaaten in einer wichtigen außenpolitischen Frage geht? Die Staats- und Regierungschefs können eine starke Führungspersönlichkeit damit betrauen, Europas Profil zu stärken. Sie können aber auch einen Grüßaugust einstellen.
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