Kommentar Strafverschärfung: Ein berüchtigter Paragraf
Die Konsequenzen für Opfer von Polizeiübergriffen werden mit der geplanten Starfverschärfung noch härter. Und das nur zur Imagepflege der Innenminister.
D ie deutschen Innenminister wollen die Strafe für Widerstand gegen Polizisten und andere Beamte verschärfen. Das klingt logisch angesichts von immer dreisteren Angriffen gegen Polizisten bei Hausdurchsuchungen oder Kontrollen. Doch der Teufel steckt bei Gesetzen ja immer im Detail.
Und hier gibt es ein Gebiet, bei dem sich aus der Strafverschärfung skandalöse Konsequenzen ergeben: im Bereich der Gewalt auf Demonstrationen und politischen Aktionen. Dieser Bereich wird von den Ministern ausdrücklich als Mitbegründung für die beabsichtigte Strafverschärfung angeführt.
Nun gibt es tatsächlich gewissenlose Demonstranten, die mit Gehwegplatten und Pflastersteinen werfen und so Demonstranten wie Polizisten gefährden. Aber für diese Straftaten gibt es genug Paragrafen: Schwerer Landfriedensbruch etwa kann schon zehn Jahre Haft bringen, ebenso gefährliche Körperverletzung.
Widerstand gegen Polizeibeamte hingegen ist ein berüchtigter Paragraf bei Strafverteidigern: Ihre Erfahrung lehrt, dass es ein typischer Weg für die Vorwärtsverteidigung von Beamten ist.
Zeigt sie ein Demonstrationsteilnehmer an, weil er von Polizisten verprügelt wurde, dann hat er schnell mit einer Gegenanzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu rechnen. Beamte gelten vor Gericht als glaubwürdiger als ein paar Demoteilnehmer als Zeugen.
Opfer von Polizeigewalt werden so zu Straftätern, in Zukunft mit noch schärferen Konsequenzen. Und das nur, damit die Innenminister einen billigen populistischen Erfolg vermelden können.
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