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@Steuerzahler Auweia, solche Bürger braucht das Land ! Unkritisch gegenüber Staatshandeln im Randbereich zur Kriminialität, unkritisch gegenüber staatlich organisierter Verschwendung.
Ich bin kein Lobbyist, bin weit von jedweder Parteibindung entfernt, sondern eher parteiverdrossen, nicht aber politikverdrossen.
Also kein Lobbyist, wohl aber Voll-)Jurist, und auch als solcher stark besorgt um die Einhaltung rechtsstaatlicher und völkerrechtlicher Grundsätze, wenn die Wild-West-Fehde (Zitat Steinbrück: "... dann schicken wir die Kavallerie ...") um geklaute Schweizer Bankdaten nicht aufhört.
Ich wiederhole mich ungern, aber nur so viel: Wenn ich die klare Differenzierung zwischen der Diskussion um Steuerhinterziehung einerseits und Ankauf geklauter Schweizer Bankdaten andererseits einfordere, werfe ich doch wohl gerade nicht alles in einen Topf, oder ???
Nach meinem Dafürhalten geht es also um
1. den staatlich organisierten Ankauf geklauter Daten,
2. das Problem Steuerhinterziehung (und was man dagegen machen kann),
3. das Problem Steuerverschwendung (und was man dagegen machen kann, u.a. zum Beispiel Einführung der persönlichen Haftung der Mappus' und Becks dieser Welt).
@Mikki:Hallo Mikki, sonst geht es Ihnen gut. Sie werfen alles in einen Topf und Sie schütteln es dann behaupten Sie es ist eine Suppe das kann man nicht essen und wo man nicht essen kann brauchen wir nicht zu kochen. Sie behaupten. Zitat:
"Tatsache ist: Steuerhinterziehung ist eine Sauerei, wenngleich ich es angesichts der verantwortungs- und sanktionslosen Verschwendungssucht von Politikern aller Parteien niemandem verdenken kann, dass er von seinem sauer verdienten Geld so wenig wie möglich in das große Fass ohne Boden abgeben möchte."
1. es ist nicht Sauerei sondern es ist eine organisierte Kriminalität wie Kinderpornograpfie.Sie sind mitten in dieser Kriminalität drin. Wenn Sie auch versuchen zu verharmlosen.
wenn der Staat mit Steuergeldern nicht umgehen kann, trotzdem heißt das nicht dass der Staat auf Steuern verzichten muß. Das ist ein sehr billiger Ausrede. Es is etwa so. Ihre Tochter oder Ihr Sohn gehen mit ihren Geld groß Zugig um (so zu sagen das Geld schmeißen ihre Kinder aus dem Fenster), das Sie ihnen als Taschen Geld geben.Sie sagen zu ihren Kindern nicht. "Ich gehe nicht zu Arbeiten, weil ihr das Geld aus dem Fenster rausschmeißt.Sie diskutieren mit ihren Kindern, Sie schimpfen mit ihren Kindern aber trotzallen geben weiterhin Taschengeld. Mit dem Staat ist es genau so. Wie Sie sehen Sie erzählen unsinn. Das nennt man wohl Lobbyarbeiten.
diese frau schmarrn-berger sollte eigentlich angezeigt werden
wegen
* beihilfe zur steuerhinterziehung (in genannter höhe der zukünftig angekauften datensatzeinzelfälle)
* begünstigung oder anstiftung zur steuerhinterziehung
sowie (bis jetzt mindestens)
* die versuchte vereitelung der strafverfolgung
[ § 258 ]
Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
[ Haftung bei Beihilfe zur Steuerhinterziehung ]
http://www.123recht.net/Haftung-bei-Beihilfe-zur-Steuerhinterziehung-__a9335.html
Beihilfe
Bedeutung:
Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidrigen Tat HILFE LEISTET. Beihilfe leistet, wer die Tat eines anderen fördern will. Die Förderung und somit die Unterstützung des Haupttäters kann physisch wie psychisch erfolgen.
und liest euch ganz genau das folgende durch (denn um diesen gesetzesabschnitt handelt es sich)
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
21. Abschnitt - Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 - 262)
§ 261
Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
(1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind
1. Verbrechen,
2. Vergehen nach
a) § 332 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, und § 334,
b) § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Betäubungsmittelgesetzes und § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes,
3. Vergehen nach § 373 und nach § 374 Abs. 2 der Abgabenordnung, jeweils auch in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen,
4. Vergehen
a) nach den §§ 152a, 181a, 232 Abs. 1 und 2, § 233 Abs. 1 und 2, §§ 233a, 242, 246, 253, 259, 263 bis 264, 266, 267, 269, 271, 284, 326 Abs. 1, 2 und 4, § 328 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 348,
b) nach § 96 des Aufenthaltsgesetzes, § 84 des Asylverfahrensgesetzes, nach § 370 der Abgabenordnung, nach § 38 Absatz 1 bis 3 und 5 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie nach den §§ 143, 143a und 144 des Markengesetzes, den §§ 106 bis 108b des Urheberrechtsgesetzes, § 25 des Gebrauchsmustergesetzes, den §§ 51 und 65 des Geschmacksmustergesetzes, § 142 des Patentgesetzes, § 10 des Halbleiterschutzgesetzes und § 39 des Sortenschutzgesetzes, die gewerbsmäßig oder von einem Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begangen worden sind, und
5. Vergehen nach § 89a und nach den §§ 129 und 129a Abs. 3 und 5, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, sowie von einem Mitglied einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1) begangene Vergehen.
Satz 1 gilt in den Fällen der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung für die durch die Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen und unrechtmäßig erlangten Steuererstattungen und -vergütungen sowie in den Fällen des Satzes 2 Nr. 3 auch für einen Gegenstand, hinsichtlich dessen Abgaben hinterzogen worden sind.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einen in Absatz 1 bezeichneten Gegenstand
1. sich oder einem Dritten verschafft
oder
2. verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er die Herkunft des Gegenstandes zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldwäsche verbunden hat.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 leichtfertig nicht erkennt, daß der Gegenstand aus einer in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Die Tat ist nicht nach Absatz 2 strafbar, wenn zuvor ein Dritter den Gegenstand erlangt hat, ohne hierdurch eine Straftat zu begehen.
(7) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden. § 73d ist anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldwäsche verbunden hat.
(8) Den in den Absätzen 1, 2 und 5 bezeichneten Gegenständen stehen solche gleich, die aus einer im Ausland begangenen Tat der in Absatz 1 bezeichneten Art herrühren, wenn die Tat auch am Tatort mit Strafe bedroht ist.
(9) Nach den Absätzen 1 bis 5 wird nicht bestraft, wer
1. die Tat freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt oder freiwillig eine solche Anzeige veranlaßt, wenn nicht die Tat in diesem Zeitpunkt ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wußte oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen mußte, und
2. in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 unter den in Nummer 1 genannten Voraussetzungen die Sicherstellung des Gegenstandes bewirkt, auf den sich die Straftat bezieht.
Nach den Absätzen 1 bis 5 wird außerdem nicht bestraft, wer wegen Beteiligung an der Vortat strafbar ist.
@rita "Mikkrige Argumente" ? Mag sein, aus der Sicht von jemandem, der nicht zu unterscheiden weiß zwischen Ursache und Wirkung. Es geht mir weniger um die Frage der Verwertbarkeit von Beweisen im Prozess gegen einen Steuerhinterzieher, sondern - eine Stufe davor - um die Frage der, wenn man so will, rechtsstaatlichen Hygiene. Wer entscheidet denn, ob ein Staat "Steuerhinterziehung begünstigt" ? Und: Tut das die Schweiz, oder tun das nicht allenfalls einige Schweizer Banken, bei weitem nicht alle. Und was ist mit den geklauten Daten unbescholtener Bankkunden, die sich auf solchen CDs befinden ? Diese unbescholtenen Kunden geraten durch die völlig abstruse Vorgehensweise des deutschen Staates unter Generalverdacht. Da möchte ich mal den Aufschrei der grün-roten Opportunisten sehen, wenn so etwas z.B. im Rahmen einer Datenklauaktion gegen Greenpeace, eine Umweltstiftung oder die Partei selbst passieren würde.
Tatsache ist: NRW und Komplicen setzen sich über geltendes Völkerrecht hinweg und verdrehen aus opportunistischen Gründen alle deutschen rechtsstaatlichen Grundsätze. Sie tragen durch die wiederholt geäußerte Kaufbereitschaft zur Bildung krimineller Vereinigungen - eben jener "Profis" - bei, indem sie die Bildung solcher Vereinigungen geradezu provozieren. Der Abnehmer steht ja schon fest, ist also nahezu risikolos.
@Nordwind @Rita Wir sprechen hier nicht von V-Leuten, sondern wir sprechen von eigenständig organisierten Kriminellen, von denen sich NRW&Co. Daten in die Hände spielen lassen. Im Gegensatz zu V-Leuten unterliegen die Kriminellen keinerlei staatlicher Kontrolle. Und außerdem spielt sich das Ganze auf Schweizer Hoheitsgebiet ab.
Fazit: Es ist demagogisch, wenn man die Kritiker der Datenklauerei und -hehlerei der Begünstigung von Steuerhinterziehern bezichtigt. Unser Rechtsstaat kennt nun mal nicht nur schwarz-weiß, diese Zeiten, auch diejenigen der Demagogie, sind seit 1945 vorbei.
@MIKKI
Steuerbetrüger sind Kriminelle. Warum sollten diese Kriminellen anders behandelt werden als andere Kriminelle.
Das Bundesverfassungsrecht hat 2010 festgestellt, dass auch rechtswidrig erhaltene Informationen für die Strafverfolgung genutzt werden können. Und dies gilt eben für alle Kriminelle.
Warum also die Forderungen nach einer Sonderbehandlung für Steuerbetrüger?
M.E. sollte man mehr gleichheit unter den Kriminellen schaffen indem man diese seltsame Möglichkeit der Strafvermeidung durch Selbstanzeige abschaft. Es gibt nun mal keine Elite-Kriminellen.
Auch Ihre Forderungen führen zu Kollateralschäden, da mit den gleichen Mitteln gegen organisierte Kriminalität und Geldwäscher ermittelt wird.
Mikki, irgendwie sind deine Argumente doch recht mikkrig.
Warum sollte denn ein "Datendieb", der auf Daten über Steuersünder aus ist, etwas anderes klauen? Denkst du etwa, diese Leute sind ungebildete Kleinkriminelle, die mal eben in die Bank flitzen, irgendwas runterladen und brennen und danach als Steuersünder-Dateien offerieren? Oder wie hat man sich das vorzustellen, dass da plötzlich was ganz anderes drauf sein soll? Außerdem bezieht sich Herr Rath ganz ausdrücklich auf illegal kopierte Steuerdaten aus Ländern, deren Gesetze Steuerflucht begünstigen, nicht auf irgendwelche Daten.
Die Argumente der Gegner dieser Praxis scheinen mir schon ein bißchen seltsam zum Teil. Wie sollte denn z.B. auch bzgl. Kinderpornographie oder in der Terrorszene ermittelt werden, wenn nicht mit V-Leuten und Taktiken in der Grauzone? Warum sind diese Methoden nur schlecht, wenn es gegen Steuersünder geht? Denn selbst wenn einige Leute den Eindruck haben, Steuern hinterziehen ist verständlich. Solche Praktiken richten sich einfach auch gegen den ehrlichen Steuerzahler (auch den, der gar keine Möglichkeit hat, Steuern zu hinterziehen) und müssen schon aus Gründen der Gerechtigkeit und Gleichheit vor dem Gesetz verfolgt werden.
So, wie die Schweiz und andere Länder ihr 'Steuerdumpingmodell' zu Lasten anderer Länder politisch nutzen, so sollte auch Deutschland den Ankauf von CD's offen und bewusst zum regulären politischen Gegenmittel erklären und sich damit nicht in eine kriminelle Ecke drängen lassen. Der Aufruf zum Ankauf von CD's an alle Steuerparadiese dieser Erde sollte ständig und nachhaltig erfolgen. Ich denke, nach einer Weile würde es dann auch genügen, den Ankauf einer CD aus XY nur anzukündigen ohne ihn konkret zu tätigen, um die 'reuigen Sünderlein' zur Umkehr zu bewegen. Wenn den deutschen Steuersündern das Gefühl gegeben wird, zu jeder Zeit und an jedem 'erwischt' zu werden, wird sich das Problem weitgehend von selbst erledigen.
So so, Herr Rath, da soll also der Ankauf illegal erlangter Bankdaten kragt Gesetzes erlaubt werden ? Wie soll DAS denn gehen ? Und wer prüft und garantiert, dass es sich beim Datenklau um einen legalen Akt im Sinne der grün-roten Opportunisten handelte ?
Als rechtspolitischer Korrespondent sollte man von Ihnen mehr Weitblick erwarten.
Tatsache ist: Steuerhinterziehung ist eine Sauerei, wenngleich ich es angesichts der verantwortungs- und sanktionslosen Verschwendungssucht von Politikern aller Parteien niemandem verdenken kann, dass er von seinem sauer verdienten Geld so wenig wie möglich in das große Fass ohne Boden abgeben möchte.
Tatsache ist aber auch: Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat absolut Recht, wenn sie sagt, dass der Zweck nicht die Mittel heiligen darf. Und das verkennen die rot-grünen Opportunisten, bewusst, oder weil sie es nicht kapieren wollen, beides schlimm genug.
Es geht eben nicht darum, Steuerhinterzieher zu decken, sondern darum, ohne Einschränkung rechtsstaatlich zu bleiben.
Man stelle sich vor: Datendieb klaut Bankdaten, danach stellt sich heraus, dass sie nicht deutsch-steuerrelevant sind. Für Cem Özdemir & Co. ist das dann wahrscheinlich ein hinzunehmender Kollateralschaden.
Danach stelle man sich vor: Der Datenklauparagraph wird natürlich nicht auf Steuersachverhalte, sondern abstrakt auf "übergeordnete staatliche Interessen" bezogen. Datendieb klaut Daten von Özdemirs Festplatte, weil ein wie auch immer gearteter Verdacht besteht (z.B. illegale Inanspruchnahme kostenloser Flüge ?). Danach stellt sich heraus, dass die geklauten Daten harmlos sind, bloß interne Strategie-Emails der Grünen-Spitze und so.
Was sagt Cem Özdemir dann ? Bestimmt nicht: "Den Verfassungsgegenern muss das Handwerk gelegt werden, da muss man zu ungewöhnlichen Mitteln greifen" ... oder ?
noch unfassbarer ist es z.B,dass es ohne weiteres möglich ist als Ausländer in Deutschland ohne jegliche Kontrolle auf einer Bank Geld anzulegen.
Noch idiotischer ist, dass Leser einer naja linken
Zeitung gibt die sich als Verwalter des steuerbaren Volkseigentum aufplustern und dabei die Anschaffung von Eurofightern,Finanzierung der Bundeswehr,Ausbau von Autobahne,Diätenerhöhung etc..etc. als gottgegebene Urgewalt akzeptieren.Auch schon mal an Zahlungsverweigerung gedacht? Weit gefehlt,ihr seid ja rechtschaffene
Staatssozialisten und keine irren Anarchos.
Überbewertung des Rechts. Was legal und was illegal ist, entscheidet nüchtern betrachtet die Willkür. Wenn dann das Recht höher bewertet wird, als bspw. soziale Gleichheit, die grade in diesem Fall arg in Schieflage gerät, wird das was spontan als "richtig" bezeichnet wird, arg menschenverachtend.
Kann die Argumentation nicht wirklich verstehen. Wenn Steuer-CDs legalisiert werden sollen, dann bitte auch das Schnüffeln auf dem Heim-PC, das generelle Filmen auf Demos, etc. pp.
Oder geht es doch am Ende nur darum, dass der Autor der Meinung ist, bei dieser staatlichen Repression treffe es eben die Richtigen (die Reichen)?
Die FDP verhindert nicht nur eine effektive Strafverfolgung beim Thema Steuerhinterziehung, sondern auch bei der Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet.
Wer nichts zu verbergen hat, sollte doch keine Probleme mit dem Aufkaufen von gestohlenen Daten haben.
in den USA ,dem geistigen vorbild und stammland unsrer polit- und finanzeliten bekommen hinweisgeber auf steuerkriminelle bis zu 30 % der beigetrieben hinterzogenen steuern
eine ministerin oder minister,der siuch in gods old country auf seiten von steuerkriminellen stellt undenkbar.
unsre kriminellen schützende ministerin liebäugelt eben eher mit russischen verhältnissen.
unfassbar....
Die Demo am Einheitstag in Berlin hat erneut gezeigt: Diejenigen, die dort nach Frieden riefen, meinen etwas ganz anderes – die Kapitulation der Ukraine.
Kommentar Steuer-CDs: Ausgefallene Methoden erlauben
Der Ankauf von Steuer-CDs findet in einer juristischen Grauzone statt. Sinnvoll wäre es, den Ankauf illegal kopierter Steuerdaten ausdrücklich zu erlauben.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in einem Punkt recht: Der Ankauf von Steuer-CDs findet derzeit in einer juristischen Grauzone statt. Doch statt für Rechtsklarheit zu sorgen, wie es ihre Aufgabe als Bundesjustizministerin wäre, gibt sie missverständliche Interviews und versteckt sich hinter einem Landesminister.
Manche halten den Ankauf von illegal kopierten Steuerdaten durch den Staat für rechtmäßig, andere halten ihn für illegal und sehen sogar den Rechtsstaat dadurch bedroht. In der Praxis beruhigt man sich damit, dass in der Regel auch illegal beschaffte Daten vor Gericht verwertet werden dürfen. Die Steuerfahnder, die solche CDs beschaffen, müssen aber stets damit rechnen, dass eines Tages gegen sie selbst ermittelt wird. Warum mutet man das den Steuerfahndern zu?
Bei der Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist klar, warum sie keine klare Rechtsgrundlage vorschlägt. Sie würde den Ankauf eher verbieten als erlauben. Das ist eine ehrenwerte rechtsstaatliche Haltung, die man nicht nur mit der Nähe der FDP zum Milieu der großkalibrigen Steuerhinterzieher erklären sollte. Auch ein klares Verbot würde immerhin Rechtssicherheit schaffen.
Sinnvoller wäre es allerdings, den Ankauf illegal kopierter Steuerdaten ausdrücklich zu erlauben – jedenfalls dann, wenn die Daten aus einem Land stammen, dessen Behörden bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung so unzureichend kooperieren wie die der Schweiz. Wenn Schweizer Banken die Beihilfe zur Steuerhinterziehung als Geschäftsmodell betrachten, dann müssen auch unkonventionelle Maßnahmen erlaubt werden – zumal der Handel mit illegal kopierten Daten von Straftätern kein allzu schwerwiegendes Delikt ist.
Auch bei der Kronzeugenregelung oder der Zusammenarbeit mit V-Leuten kooperiert der Staat mit Straftätern, um andere Delikte aufklären zu können. In bestimmten Kriminalitätsfeldern muss das leider sein.
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).