Kommentar Steuer-CDs: Ausgefallene Methoden erlauben

Der Ankauf von Steuer-CDs findet in einer juristischen Grauzone statt. Sinnvoll wäre es, den Ankauf illegal kopierter Steuerdaten ausdrücklich zu erlauben.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in einem Punkt recht: Der Ankauf von Steuer-CDs findet derzeit in einer juristischen Grauzone statt. Doch statt für Rechtsklarheit zu sorgen, wie es ihre Aufgabe als Bundesjustizministerin wäre, gibt sie missverständliche Interviews und versteckt sich hinter einem Landesminister.

Manche halten den Ankauf von illegal kopierten Steuerdaten durch den Staat für rechtmäßig, andere halten ihn für illegal und sehen sogar den Rechtsstaat dadurch bedroht. In der Praxis beruhigt man sich damit, dass in der Regel auch illegal beschaffte Daten vor Gericht verwertet werden dürfen. Die Steuerfahnder, die solche CDs beschaffen, müssen aber stets damit rechnen, dass eines Tages gegen sie selbst ermittelt wird. Warum mutet man das den Steuerfahndern zu?

Bei der Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist klar, warum sie keine klare Rechtsgrundlage vorschlägt. Sie würde den Ankauf eher verbieten als erlauben. Das ist eine ehrenwerte rechtsstaatliche Haltung, die man nicht nur mit der Nähe der FDP zum Milieu der großkalibrigen Steuerhinterzieher erklären sollte. Auch ein klares Verbot würde immerhin Rechtssicherheit schaffen.

Sinnvoller wäre es allerdings, den Ankauf illegal kopierter Steuerdaten ausdrücklich zu erlauben – jedenfalls dann, wenn die Daten aus einem Land stammen, dessen Behörden bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung so unzureichend kooperieren wie die der Schweiz. Wenn Schweizer Banken die Beihilfe zur Steuerhinterziehung als Geschäftsmodell betrachten, dann müssen auch unkonventionelle Maßnahmen erlaubt werden – zumal der Handel mit illegal kopierten Daten von Straftätern kein allzu schwerwiegendes Delikt ist.

Auch bei der Kronzeugenregelung oder der Zusammenarbeit mit V-Leuten kooperiert der Staat mit Straftätern, um andere Delikte aufklären zu können. In bestimmten Kriminalitätsfeldern muss das leider sein.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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