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Kommentar SPD-Kandidaten fürs VerfassungsgerichtFolter muss tabu bleiben

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Die SPD macht einen schweren Fehler, wenn sie Horst Dreier als neuen Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts nominiert. Wer am Foltertabu nur leise zweifelt, gehört nicht nach Karlsruhe.

E in Jurist, der das Folterverbot relativiert, darf nicht Verfassungsrichter werden. Er kann seine Meinung in Vorträgen, Kommentaren und Zeitungen äußern. Aber dort, wo die Verfassung ausgelegt und verteidigt wird, am Bundesverfassungsgericht, ist er fehl am Platz.

taz

Christian Rath ist Rechtsexperte der taz.

Es ist deshalb ein schwerer Fehler, dass die SPD Horst Dreier als neuen Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts nominiert hat. Dreier ist zwar, anders als etwa die Professoren Brugger und Dershowitz, in der Folterfrage kein Heißsporn. Er will aber in Folterfällen den Gedanken der "rechtfertigenden Pflichtenkollision" nicht "von vornherein ausschließen". Für ihn gilt also: Folter könnte in bestimmten Extremfällen ausnahmsweise rechtmäßig sein. Dreier gehört damit einer leider wachsenden Minderheit von Juristen an, die die Menschenwürde zugunsten anderer wichtiger Werte für abwägbar hält.

Dreier mag ein brillanter Jurist sein und ansonsten sehr vernünftig, die unzweideutige Ablehnung von Folter ist aber für ein rechtsstaatliches und demokratisches Gemeinwesen so unverzichtbar wie die unmissverständliche Zurückweisung von Sklaverei, Rassismus und Geschlechterdiskriminierung. Hier kann es keine Kompromisse geben. Sollte Dreier zum Richter gewählt werden, dann kann er turnusgemäß ab 2010 als Präsident das Bundesverfassungsgericht - auch mit seinen Erwägungen zur Folter - nach außen repräsentieren. Das kann niemand wollen, dem unsere rechtsstaatliche Kultur am Herzen liegt.

Nur zum Vergleich: Der bisherige Präsident Hans-Jürgen Papier hat hier stets die richtigen Worte gefunden. "Für das Gericht und für mich persönlich gibt es nicht den Hauch eines Zweifels, dass der Schutz der Menschenwürde unverbrüchlich ist", erklärte Papier im Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit, "die Folter missachtet jedes Menschsein und ist deshalb eines Rechtsstaats nicht würdig."

Wenn ein Präsident des Bundesverfassungsgerichts solche Sätze nicht mehr unterschreiben kann, dann steht das Vertrauen in seine Verlässlichkeit als Hüter des Grundgesetzes auf dem Spiel. So weit darf es nicht kommen.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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7 Kommentare

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  • P
    peter

    Wie sieht das eigentlich aus wenn die Menschenwürde von zwei Menschen zu schützen ist, aber nur durch Verletzung des einen seine die andere geschützt werden kann und umgekehrt? Darüber hat er doch nachgedacht der Hr. Dreier. Ist dann die rechtfertigenden Pflichtenkollision wirklich von vornherein auszuschließen? Und wenn ja wie?

     

    Schade das in der TAZ der CDU das Wort geredet wird wenn die mit dem fadenscheinigen Grund in Wirklichkeit einen liberalen vom VerfG fernhält.

  • HJ
    Herr Jehmineh

    Es geht hier jedoch NICHT um Fälle, in denen das Leben anderer auf dem Spiel steht. Eine Lebensgefahr kann genannte Kollision nicht auslösen, da die Menschenwürde ÜBER dem Leben steht.

     

    Nichtsdestotrotz ist Folter - egal wie gut der Vorsatz auch sein mag - in jeder Hinsicht völlig inakzeptabel.

  • A
    Anna

    Man muss ja nicht gleich wieder die zum Glück schon eingestaubten Daumenschrauben auspacken, es gibt doch auch andere Methoden die in unserem Rechtsstaat schon als Folter gelten?! Psychischen Druck aufbauen , durch gezielte Fehlinformationen o. ä. verletzen doch nicht automatisch die Menschenwürde?

    Natürlich soll nicht nach Herzenslust rumgelogen/manipuliert werden, frei nach dem "der-Zweck-heiligt-die-Mittel- Prinzip" ...da würden sich die Deutschlandtyp. strengen Auflagen, plus noch strengere Kontrolle eben jener anbieten...meiner Meinung nach ein beiden Seiten entgegenkommender Kompromiss.

  • P
    Peter

    JOE: nein, der Massstab ist, das NIEMANDEM seine Menschenwürde durch Folter geraubt werden darf, schuldig oder unschuldig.

    Nebenbei geht es allerdings heutzutage weniger um "Bekenntnisse", als um Informationen.

  • AW
    Arne Wörner

    Ein Mediziner, der das Folterverbot verhöhnt, darf nicht (Junior-)Professor werden... auch nicht in Berlin...

     

    Brunsbüttel, 2008-01-14

    Arne Wörner

    Generalsekretär

    AGBÜMMS

  • J
    JOE

    Richtig, Null Toleranz für Folter. Das war schon ein Verbrechen im Mittelalter und sollte dort für immer bleiben, denn jeder unschuldig staatlich! Gefolterte ist einer zu viel. Denn die Gefahr, dass ein Unschuldiger gefoltert werden könnte, ist der Massstab und nicht die Opportunität eines erzwungenen Bekenntnisses.

  • S
    Stephan

    Sehr richtig! Unser politisches System basiert nicht zufällig auf Artikel 1. Wer diesen grundlegenden Wert relativiert, kann und darf nicht Teil derjenigen Institution werden, dessen Aufgabe ja gerade ist, die Einhaltung unserer auf Artikel 1 basierenden Verfassung kritisch zu überwachen.