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Kommentar RenteDie Zielgruppe ist zu klein

Barbara Dribbusch
Kommentar von Barbara Dribbusch

Arbeitsministerin von der Leyen hat eine Zuschussrente für Geringverdiener ins Gespräch gebracht. Allerdings betrifft das nur einen kleinen Personenkreis.

S oll diejenige, die jahrzehntelang gearbeitet und Kinder erzogen hat und trotzdem nur eine Minirente bezieht, am Ende mehr haben als nur die Sozialhilfe, die Grundsicherung, die jedem zusteht, ganz gleich wie lange er oder sie erwerbstätig war?

Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die Frage mit einem klaren Ja beantwortet: Wer so lange gearbeitet hat, auch in Teilzeit, der soll später mehr Ruhegeld bekommen als nur eine Minirente plus Aufstockung in Höhe von Hartz IV.

Kommt der Vorschlag von der Leyens durch, dann wird die Minirente ergänzt bis zu einem monatlichen Alterseinkommen in Höhe von 850 Euro. Das klingt großzügig, und viele GeringverdienerInnen, unständig Beschäftigte, Teilzeitjobber zücken wahrscheinlich schon die Taschenrechner, um sich ihre Chancen auf ein Altersruhegeld auszurechnen, das etwa 150 Euro höher ist als Hartz IV.

Bild: taz
BARBARA DRIBBUSCH

ist Redakteurin für Soziales im Inland-Ressort der taz.

Doch es gibt Bedingungen, und da sieht der Vorschlag nicht mehr so großartig aus. So müssen die GeringverdienerInnen zuerst 30, später 35 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet haben. Sie müssen zusätzlich jahrzehntelang privat in die Riesterrente einzahlen, womöglich 3 Prozent vom Bruttoeinkommen. Der Ertrag aus dieser Rente wird ebenso angerechnet auf den Anspruch wie das Einkommen des Partners im Alter. Das verkleinert den Kreis der BezieherInnen enorm.

Vor allem aber: Vielen Leuten mit prekärer Erwerbsbiografie nützt die geplante Sozialleistung nichts. Wer viele Jahre selbständig auf Honorarbasis und ohne Sozialversicherung arbeitet, erfüllt nicht die Bedingungen, obwohl es ja gerade diese Gruppe der Erwerbstätigen ist, die des besonderen Schutzes bedarf.

Alleinstehende, alleinerziehende Frauen, die jahrzehntelang in schlecht bezahlter Teilzeitarbeit jobbten, Kinder erzogen - sie jedoch dürften profitieren. Und das ist zu begrüßen.

Spannend sind aber die künftigen Nebenwirkungen: Was passiert, wenn schlecht bezahlte Angestellte ihren Job verlieren, sich selbständig machen sollen und damit möglicherweise ihre Chance auf eine spätere Zuschussrente verlieren? Und werden viele GeringverdienerInnen im Alter vielleicht mal lieber nicht mit dem Partner zusammenleben, um einen Anspruch auf die Zuschussrente nicht zu verlieren? Das wiederum kommt einem bekannt vor. Am Ende riecht es wieder nach Hartz IV.

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Barbara Dribbusch
Redakteurin für Soziales
Redakteurin für Sozialpolitik und Gesellschaft im Inlandsressort der taz. Schwerpunkte: Arbeit, soziale Sicherung, Psychologie, Alter. Bücher: "Schattwald", Roman (Piper, August 2016). "Können Falten Freunde sein?" (Goldmann 2015, Taschenbuch).
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3 Kommentare

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  • M
    mickaela

    Nachdem von der Lügen es sogar fertig brachte, das BVerfG-Urteil zu unterlaufen, wundert mich gar nichts mehr. Als Ministerin völlig ungeeignet, höchstens ihr Dauergrinsen hat Unterhaltungswert...

    Die HartzIVler, die Sozialhilfeempfänger usw. sollten eigentlich noch weniger Geld bekommen.

    Schließlich schaffen die ja all ihr Geld in die Schweiz - oder so...

    (Hat noch keiner errechnet, wieviel in Wirklichkeit an HartzIV hängt, d. h. welche Milliardenindustrie sich hier gütlich tut???)

  • H
    Hasso

    Ein eingebildete arrogante Trickserin ist diese Frau-, mit allen Wassern gewaschen! Die Hauptsache ist ja, dass es ihr gut geht. Was bleibt, wenn man die Miete abrechnet? Ein Bürgergeld muss her-nach Vorbild der Hollänser! Was soll diese ganze Flickschusterei?

  • H
    Harald

    "Vielen Leuten mit prekärer Erwerbsbiografie nützt die geplante Sozialleistung nichts."

     

    Genau: Dort, wo die Armut besonders schlimm wird, dort hilft Frau von der Leyen überhaupt nicht, sondern bestrafft eben, dass die Leute, wie beknackt mit dem Taschenrechner herumrechnen, ob sie es noch packen oder nicht.

    In Wirklichkeit müsste Riester einfach nicht als geldwerte Leistung betrachtet und nicht verrechnet werden. Denn die Riester-Rente ist ein Sparesel der Regierung: Obwohl die Riester-Rente nur sehr wenig bringt, nutzt die Regierung diese, um sich vor Sozialleistungen zu drücken.

     

    Und das betrifft dann auch die SPD, die sich das ganze Szenario mal ausgedacht hat: Wer Altersarmut in Deutschland nicht will, der ändert die Gesetze, der konzipiert heute Lösungen, die tragfähig sind.

    Wenn die Bundesregierung jahrelang eine Wirtschaftspolitik betreibt, die dem Beschäftigungsaufbau nicht zuträglich ist, darf sie die Menschen am Ende nicht noch mit Altersarmut und Verelendung bestrafen. Wer sich vor diesem Hintergrund noch vor Augen führt, welche Möglichkeiten zur Steuervermeidung bei Großverdienern und Besitzenden vorhanden sind, der sieht: Diese Regierung arbeitet für max. 15 Prozent der Bevölkerung, der Rest wird sprichwörtlich verkohlt ...