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Kommentar Rechte von ScheinväternKein Name, kein Geld

Simone Schmollack
Kommentar von Simone Schmollack

Ein Kuckucksvater will vom leiblichen Väter den Unterhalt zurück, den er für das Kind gezahlt hat. Zu Recht? Das ist keine rein juristische Frage.

Ist das auch tatsächlich sein Kind? Mann kann es nicht immer wissen. Bild: dpa

E in Kind, zwei Väter. Das allein ist schon kompliziert genug. Will der eine vom anderen auch noch den Unterhalt zurück, den er für das Kind gezahlt hat, kann es schmutzig werden. Leicht kann sich daraus ein unerfreulicher Mix aus Liebe, Sorge und Geld ergeben.

Klar ist: Niemand soll für jemanden zahlen, für den er nicht zahlen muss und nicht zahlen will. Kein Mann für ein Kind, das nicht seins ist. Und später kein Kind für ein Elternteil, der sich seinen Elternpflichten früher komplett entzogen hat. Wird nun ein Scheinvater bestraft, der sich den zu Unrecht gezahlten Unterhalt vom leiblichen Vater nicht zurückholen kann, weil die Kindsmutter nicht mit dessen Namen rausrückt?

Finanziell betrachtet schon. Kein Name, kein Geld. Auch wenn der Scheinvater fortan seine Zahlung einstellen darf. Ist er auch moralisch auf der besseren Seite? Die hauptgeschädigte Person ist das Kind. Das bekommt nicht nur keinen Unterhalt mehr, sondern verliert möglicherweise eine wichtige Bezugsperson. Viele Kuckucksväter wenden sich vom Kind ab, sobald sie erfahren, dass es nicht ihr leibliches ist. Mitunter so heftig, wie sie vorher für das Kind da waren.

Nicht wenige Scheinväter ahnen von Anfang an etwas vom Kuckuckskind, von der Lüge der Mutter. Aber solange die Beziehung zur Frau in Ordnung ist, fragen die Männer nicht weiter nach. Erst wenn die Liebe zerbricht, wollen sie alles wissen, dann soll die Lügnerin auspacken. Bis ins Detail sagen, was passiert ist.

Neues Urteil

Herber Rückschlag für Scheinväter, die Unterhalt für ein sogenanntes Kuckuckskind gezahlt haben: Männer können laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Mutter des Kindes nun doch nicht zwingen, den Namen des eigentlichen Erzeugers zu nennen, um von ihm den Unterhalt zurückzufordern. Karlsruhe hob mit dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) auf. (Az. 1 BvR 472/14) Nach Ansicht der Verfassungshüter reicht solch ein Auskunftsanspruch über das Geschlechtsleben so weit in die geschützte Intimsphäre der Mutter hinein, dass „die Offenlegung des Mehrverkehrs“ nur auf Grundlage eines entsprechenden Gesetzes gefordert werden darf.

Ungeachtet des Elternstreits hat jedes Kind ein Recht darauf zu erfahren, wer seine leiblichen Eltern sind. Eine Mutter ist gut beraten, ihrem Kind den Namen des biologischen Vaters zu nennen. Tut sie es nicht, greift sie in den Identitätsbildungsprozess ihres Kindes ein. Und riskiert darüber hinaus einen Bruch mit dem Kind.

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Simone Schmollack
Ressortleiterin Meinung
Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalist:innen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es immer wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.
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13 Kommentare

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  • Man sieht doch ob eine Ähnlichkeit besteht oder nicht. Nachdem die Rosa Brille verschwunden ist projezieren viele ihren Groll, dass sie sich (freiwillig) täuschen ließen wohl auch auf das Kind. Schmutzige Wäsche waschen ist ja nach Beziehungen allgegenwärtig. Tunnelblick. Und da kommt eben auch sowas auf den Tisch. Da sagt man alles was einem lange unter den Nägeln brannte.

     

    Das Kind kann aber nichts dafür, es hat einen ja nicht angelogen, wurde sogar selbst belogen und leidet im Normalfall darunter, wenn das rauskommt. Die Zuneigung eines Kindes ist ehrlich. Das sollte man schätzen und nicht das Kind für die Täuschung der Mutter bestrafen indem man sich jeglichem Kontakt entzieht. Dass eine Alimente eingestellt wird versteht sich von selbst. Der Geburtstage usw. sollten aber nicht vergessen werden.

  • Die Mutter ist fast immer sicher, da gibt es meist mehrere Zeugen.

    .

    Vater ist "mann" immer vom Hörensagen/Glauben. Mich stört das als Mann nicht so sehr. Die soziale "Zwei, Dreisamkeit" mit einer Fau/Kind hat für mich grösseren Stellenwert als das "ganz klein bischen Josef!"

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    Meint

    Sikasuu

  • Oh wow, hab nochmal ein bisschen recherchiert und bin dabei auf das gestoßen:

     

    "Die Mutter weiß genau, wer als Vater in Frage kommt. Verschweigt sie, dass mehrere Männer als Vater in Frage kommen, macht sie sich durch Unterdrückung wahrer Tatsachen strafbar. Stellt sich in einem Rechtsverfahren heraus, dass die Mutter dem Mann ein Kind untergeschoben hat, müsste die Justiz ein Strafverfahren gegen die Mutter einleiten, da Betrug ein Offizialdelikt ist. In der Praxis ist aber kein Fall bekannt, in dem eine Mutter, die ein Kind untergeschoben hat, strafrechtlich belangt wurde."

     

    Quelle: http://de.wikimannia.org/Kuckuckskind#Deutschland

     

    Gerade weil wikimannia nicht die objektivste Quelle ist, wäre ich über (juristische) Hinweise dankbar.

  • Da man wohl von jeder Frau erwarten kann, dass sie in der Lage ist zu benennen ob sie in den 10 Monaten vor der Geburt mit mehr als einem Mann Geschlechtsverkehr hat müsste eigentlich bei jedem Fall von Kuckuckskind die Mutter wegen Betrug angezeigt werden.

     

    Ich bin kein Jurist, aber was ich bei Wikipedia im ersten Abschnitt gelesen habe reicht um zu erkennen, dass es sich dem Wesen nach um Betrug handelt. Aber vielleicht kann ein Jurist erklären warum es (k)ein Betrug darstellt.

  • Würde ja reichen, wenn der Hahnrei das Geld von der Mutter zurückfordern könnte. Dann müsste sie danach zum Kuckuck gehen und die Alimente von ihm nachträglich einfordern.

  • "Die hauptgeschädigte Person ist das Kind."

     

    Richtig ! Die Lüge, die dem Vater solange aufgetischt wurde, ist aber auch nicht ohne und das die meisten Kuckucksväter es schon lange geahnt haben, halte ich schlicht für eine Behauptung. Das muss man selbst erst mal mitgemacht haben, um die Schuldfrage zu beurteilen, sage ich als Frau. Ich würde mich in Grund und Boden schämen, dem belogenen Mann nach der Trennung noch die Alimente heraus zu leiern, hätte ich doch die alleinige Verantwortung für die Aktion " Ich wollte doch nur das beste für´s Kind".

    • @lions:

      Da die Gefühle dem ehemaligen Partner gegenüber nach einer Trennung häufig nicht so positiv sind werden sich die Frauen wohl kaum schämen.

  • Das BVG-Urteil ist im Grunde auch eine Aufforderung an den Gesetzgeber, dafür zu sorgen, ein sauberes und eindeutiges Gesetz für solche Fälle zu beschließen, statt es bei einer unklaren Grauzone zu belassen. - Man sollte sich aber auch im klaren darüber sein, dass es auch dumm und weltfremd ist, zu glauben, man könnte eine Mutter *zwingen*, die Namen aller in Frage kommender Geschlechtspartner der Vergangenheit zu nennen. Zwang wird niemals funktionieren, denn sie müsste einfach nur sagen "ich kenne den Namen nicht" und wäre damit juristisch nicht zu belangen.

    • @tazzy:

      Dann geht es darum für die Zukunft solche Fälle zu verhindern, i.e. Vaterschaftstests als verbindlicher Bestandteil einer Entbindung.

       

      Es geht ja nicht nur um Geld, es geht auch um die emotionale Investition und die Zeit, die ein Scheinvater in das Kind und möglicherweise auch in die Beziehung investiert.

       

      Unsere männlichen Mitbürger haben ohnehin kaum Reproduktionsrechte.

      - Männer können nur zw. drei Möglichkeiten wählen um keine Kinder zu bekommen (kein Sex, Kondom, Vasektomie), davon dürfte wohl nur das Kondom als wirklich in Frage kommen für die meinsten. Obwohl dieses auch leicht zu manipulieren ist

       

      - Leihmütterschaft ist in Deutschland nicht erlaubt, d.h. wenn ein Mann ein Kind will, aber halt keine Frau geht das nicht. Künstliche Befruchtung bei Frauen ist aber kein Problem

       

      - Wenn die Sexualpartnerin schwanger geworden ist, hat der Mann kein Recht was die Schwangerschaft angeht, will er kein Kind, die Frau aber schon muss er sich fügen und trägt die finanziellen Lasten. Will er das Kind, sie aber nicht kann sie ohne seine Einwilligung das Kind abtreiben, sie muss ihn noch nicht einmal über die Schwangerschaft informieren. (Zum Vergleich häufig ist die Einwilligung der Partnerin erforderlich (nicht gesetzlich vorgeschrieben), wenn ein Mann sich sterilisieren lassen möchte)

       

      Das einzige Reproduktionsrecht des Mannes ist eigentlich, dass er sich nicht reproduzieren muss wenn er nicht will, aber nur wenn er bereit ist auf Sex komplett zu verzichten.

  • "Offenlegung des Mehrverkehrs"

    • @riemenfisch:

      und jetzt? was soll uns ihr zitat sagen

  • Was für ein bescheuertes Urteil und was für ein bescheuerter Artikel.

     

    Ihr Artikel liest sich wie eine Anklage gegen die Scheinväter. Diese bösen Menschen, die von ihren Kuckuckskindern nichts mehr wissen wollen und nur noch ihr Geld und Rache wollen.

     

    Es passt auch hier wieder nicht ins Konzept, dass Männer Opfer sind: "Die hauptgeschädigte Person ist das Kind" geht's eigentlich noch?

     

    Warum kann der Scheinvater eigentlich nicht das Geld vom Kind zurückverlangen, und dieses dann vom leiblichen Vater? Schließlich gab es keine Rechtsgrundlage für die Zahlungen, dass Kind ist somit unrechtmäßig in den Besitz des Geldes gekommen.

     

    Mich würden auch interessieren, woher die Autorin die Kenntniss hat, das Scheinväter solche Monster sind, wenn sie davon erfahren. Gibt es Statistiken, Untersuchungen oder kann ich von ein paar Fällen einfach schließen, dass VIELE sich so verhalten?

     

    Ich bin auch stark dafür, dass nach jeder Entbindung ein Zwangsvaterschaftstest durchgeführt wird, sodass es zu keiner Beziehungskrise kommt falls der Mann einen will. Schließlich hat auch ein Mann ein Recht zu erfahren ob er sich reproduziert hat oder nicht.

     

    Ich bin auch dafür, dass jede Frau den Namen des Vaters angeben muss und diesen nicht verheimlichen darf. Und der Vater sollte auch informiert werden müssen.

  • nach 1 million jahren sollte der dns test pflicht sein,aus rache der männer