Kommentar Rechte Straftaten in Sachsen-Anhalt: Aus der Statistik, aus dem Sinn
Geschönte Zahlen sind nur die jüngste Episode in einer langen Reihe von Merkwürdigkeiten, die sich bei Sicherheitsbehörden in Ostdeutschland gehäuft haben.
D ie Polizei soll in Sachsen-Anhalt rechtsextreme Straftaten aus der Statistik gelöscht haben. Was wie eine Verschwörungsgeschichte von Antifa-Gruppen klingt, ist Realität, wie der zuständige Innenminister einräumen musste. Doch die geschönte Polizeistatistik ist nur die vorläufig letzte Episode in einer langen Reihe von Merkwürdigkeiten, die sich bei Sicherheitsbehörden in Ostdeutschland häuften. Im Landtag von Magdeburg ermittelt bereits ein Untersuchungsausschuss wegen früherer Polizeipannen. Und in Sachsen und Thüringen tauchten vertrauliche Polizeidaten über Linke plötzlich auf Feindeslisten von Neonazis auf. Das zeigt: Die Diskussion darüber, was der Staat gegen Rechtsextreme tun kann, läuft falsch.
In Ostdeutschland gibt es viele Initiativen und Einzelpersonen, die sich gegen Rechtsextreme wehren. Die Polizei muss zeigen, dass der Staat im Zweifelfall auf ihrer Seite steht. Natürlich können die Beamten nicht dafür sorgen, dass es in einem Dorf keine Neonazis gibt. Wenn die beim Erntefest allerdings auf Menschen mit bunten Haaren oder anderer Hautfarbe losgehen, dann müssen Polizisten willens sein, dagegen einzuschreiten. Leider verbreitet die Polizei in manchen Gegenden Ostdeutschlands nicht dieses notwendige Sicherheitsgefühl. Ihr Handeln macht vielmehr misstrauisch, ob sie den Rechtsextremismus überhaupt als eine Gefahr wahrnimmt.
Die Debatte, was der Staat gegen Rechtsextremismus tun kann, müsste viel pragmatischer geführt werden. Bei welchen Themen sollten Beamte besser geschult werden? Wie gehen die Behörden mit eigenen Fehlern um? Werden Kollegen, denen der Kampf gegen Neonazis wichtig ist, unterstützt? Das sind zentrale Fragen.
Leider beschränkt sich staatliches Handeln gegen Rechtsextreme meist auf gut gemeinte, aber hilflose Vorschläge. Ein NPD-Verbot und antifaschistische Klauseln in Landesverfassungen sind Maßnahmen, deren symbolischer Wert groß, deren praktische Relevanz aber äußerst zweifelhaft ist. Damit suggeriert die Politik, etwas zu tun. Doch die wichtigen Probleme bleiben liegen. Oder werden verdrängt, wie das Beispiel in Sachsen-Anhalt zeigt.
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