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Kommentar Presseplätze im NSU-ProzessDie Zufallspolitik der Tombola

Die Verlierer mosern jetzt zwar, dass auch das Losververfahren Mist sei. Doch auf jeden Fall ist es besser als das, was das Oberlandesgericht bisher geboten hat.

OLG-Präsident Karl Huber mit den Losboxen für die verschiedenen Medienkategorien. Bild: dpa

L osverfahren sind Mist. Das betonen nun alle Medien, die keinen festen Platz für das NSU-Verfahren bekommen haben. Niemand weiß es besser als die taz. Immerhin hatte sich taz-Redakteur Wolf Schmidt im ersten Verfahren als Allererster gemeldet und ist nun im zweiten Verfahren leider nicht ausgelost worden.

Auch die FAZ, Die Zeit und viele andere Medien, die einen sicheren Platz innehatten, wurden jetzt nicht aus dem Loskorb gezogen. C’est la vie.

Trotz allem und trotz des Lospechs muss man das neue Verfahren als besser als das alte bezeichnen. Denn so wurde über feste Kontingente sichergestellt, dass auch türkische Medien sicher vom Prozess berichten können – bei acht türkischen Mordopfern eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

So hätte das Oberlandesgericht (OLG) München gleich verfahren müssen, dann wären dem Gericht und den Medien viel Ärger und Aufregung erspart geblieben.

Bild: taz
Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.

Auch das jetzt vorgesehene Modell der nachträglichen Poolbildung ist ein Fortschritt. Medien können sich zusammentun und einen Platz teilen.

So wird das ausgeloste SZ-Magazin sicher der mütterlichen Süddeutschen Zeitung seinen Platz überlassen. Und auch die FAZ, Die Zeit und die taz werden bis zum Prozessbeginn am 6. Mai hoffentlich noch eine Lösung finden.

Nachträgliche Klagen ohne Chance

Dass bei der Wiederholung der Akkreditierung viel mehr Medien als zuvor einen Antrag stellen, war abzusehen. Deshalb wäre auch eine erneute Vergabe nach dem Windhundverfahren, also nach der Reihenfolge der Antragsstellung, ein Glücksspiel geworden.

Dann hätten Zehntelsekunden über die Platzierung entschieden. Wäre das wirklich besser gewesen?

Nachträgliche Klagen gegen die jetzt durchgeführte Platzvergabe haben kaum eine Chance. Das Bundesverfassungsgericht hat eine völlig neue Akkreditierungsrunde für zulässig erklärt. Diese Option hat das Oberlandesgericht gewählt. Karlsruhe wird nun sicher nicht erklären, dass es sich Anfang April geirrt hat.

Aus dem gleichen Grund sind die Hoffnungen gering, jetzt auf dem Klageweg noch eine Verlegung des Prozesses in einen größeren Saal durchzusetzen – oder die Videoübertragung in einen zweiten Raum.

Karlsruhe hat Anfang April ein außen- und integrationspolitisches Desaster vermieden, indem es eine Beteiligung von türkischen Medien erzwang. Diese Korrektur war nötig. Alles andere wird sich schon zurechtrütteln.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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38 Kommentare

 / 
  • S
    SomaRiot

    Ich glaube, man geht kein großes Risiko ein, zu behaupten, dass Christian Rath der einzige Journalist eines bedeutenderen deutschen Mediums ist, der über einen hinreichenden normativen Horizont verfügt, um die Entscheidungen des OLG München und des BVerfG in dieser Sache verstehen und beurteilen zu können.

     

    Ich bin zwar nicht seiner Auffassung (m.E. wäre es auch unter Berücksichtigung der Folgenabwägung richtiger gewesen, die Sitzungsverfügung des OLG München zu halten), aber Christian Rath weiß, wovon er schreibt. Das trifft auf die KollegInnen von faz, sz, welt usw. offensichtlich nicht zu. Sie veranstalten bloß einen kenntnislosen shitstorm ohne auch nur zu ahnen, welchen Schaden sie damit anrichten.

     

    Die Forderung nach einer Videoübertragung gehört zu diesem Mist dazu. Man braucht nicht Psychologie studiert zu haben, um zu wissen, dass sich Personen vor der Kamera anders verhalten als ohne Kamera. Für den Ablauf einer Gerichtsverhandlung ist das im Zweifelsfall eher schlecht. Und wenn das Gericht nicht zu einer Videoübertragung verpflichtet ist (was niemand mit ein bisschen juristischem Sachverstand ernsthaft behauptet), tut es gut daran, davon abzusehen.

  • J
    Joachim

    Die Presseplätze sollten noch einmal neu vergeben werden und zwar nach der Auflagenhöhe der Zeitungen. Ob damit die TAZ wohl zufrieden wäre. Liebe Leute von der TAZ, ihr nehmt euch viel zu wichtig.

  • IN
    Ihr neuer Pappsi

    Nachtrag:

    Natürlich -

    auch der royale süßgescheisste Brei

     

    Danke für den Hinweis

  • IN
    Ihr neuer Pappsi

    Volksabsstimmung

     

    Volksabstimmung

     

    Volksabstimmung

     

    Bei der Rettung der Bergleute in Chile waren 2000 (zwei-tausend) Journalisten (drei hätten gereicht). Ungläubig-verdaddert und überfahren fühlten sich die Chilenen vor Ort. Selbst wenn man das O L Y M P I A S T A I O N mieten würde, viel mehr als Fürze wird das Gerichtsverfahren nicht bringen.

     

    Die Frucht aus Intoleranz und Dummheit und Frust, die fatale Wirkung von permanter Werbung auf die Chancenlosen, der hieraus generierte hilflose und verirrte Gewaltexzess, das wird von niemandem thematisiert werden. Ebensowenig die Verhöhnung von Kulturwerten durch Herabregnen von inhaltslosen Sportserien.

     

    Nichts anderes als eine Fortsetzung des Belanglosen ist diese Reise nach Jerusalem.

  • L
    lowandorder

    Wie wär's ? Blick nach vorn und über den Tag hinaus.

     

    Irgendwo haben die meisten ja recht -

    ABER - 'schimpen deit nich weh'!

     

    Daher - und das würde dieser Zeitung

    und den Kommentatoren gut anstehen -

    mal verschärft in den Blick nehmen:

    - es geht um strukturelle Gründe für das,

    was bisher geschehen ist.

    Für das Verhalten von Präsi Huber,

    seiner Gerichtssprecherin

    und des Senatsvorsitzenden.

     

    StaatsSchutz-Senate!

    - da kommt nicht jeder rein!

    "Robust" - paßt schon; das muss schon sein!

    Vor allem - Handverlesen!

    Das hat Tradition - schon dunnemals im Reichsgericht

    - auch und gerade zu NS-Zeiten.

     

    Und damals trug die Abteilung doch die schöne Bezeichnung " 1A"!

    Und das prägt zudem - beim und im Richten.

    Und mit Langzeitwirkung! Aber Hallo!

     

    So konnte der DDR-Anwalt Dr.Kaul

    weiland den Staatsschutz-Senat des BGHSt

    via Befangenheitsantrag aus den Angeln heben,

    weil sich mindestens zwei seiner Mitglieder nicht entblödet hatten,

    ihre NS-Rechtsprechung im BGH-Strafsenat in persona schnörkellos weiterzustricken

    - jetzt natürlich vollgummidemokratisch.

     

    Wie sowas geht?

    Ganz einfach => über Einstellung und Beförderung entscheidet generell die Exekutive, der Justizminister ( allein jedenfalls in Bayern).

     

    Und das wird so lange fortgestrickt werden, wie - ja wie die

    Rechtsprechung, die Dritte Gewalt, eine kastrierte Gewalt ist.

     

    Während in Italien ( durchgesetzt von einer Gruppe von ca 50!), Spanien und Portugal die Dritte Gewalt sich gegen die beiden anderen Gewalten in Form eines - Rat de Justiz

    - (und Einheitsbesoldung(!)) - durchgesetzt hat,

    hängt 'schland immer noch in seinen vordemokratischen Traditionen und Strukturen fest.

     

    Wie demzufolge die Polit-Kaste, vorweg die Exekutive,

    logischerweise gegenüber einer solchen Dritten Gewalt tickt,

    mag erhellen, daß unlängst ernsthaft der Vorstoß unternommen wurde,

    dem Bundesverwaltungsgericht die Besetzung des Dienstrechtssenates 'vorzuschreiben':

    " dürften nur Gediente rein"!

     

    Was war geschehen?

    Dieser DienstrechtsSenat ( einschl. Nichtgedienter!)

    hatte die Stirn, die Degradierung eines Majors zu kassieren,

    der sich geweigert hatte, die Software für die klandestine Teilnahme

    der Bundesrepublik am Irak-Krieg zu bedienen.

     

    Kassiert mit der völlig zutreffenden Begründung, diese Teilnahme sei eklatant verfassungs- und völkerrechtswidrig gewesen.

    Unabhängige Dritte Gewalt! Ja, schon

    aber - " Cyberangriff " der Exekutive!

     

    Auch wage ich zu bezweifeln,

    daß ein Rat de Justiz

    einen ehemaligen " Polizisten"

    ( Münchner Polizei) wie Präsi Huber, (oder einen ehemaligen Schlapphut-Chef ( S-H) nahtlos) zum obersten Verfassungshüter machen würde.

    Das ist Präsi Huber, nämlich - bayrischer - auch noch.

     

    So halt - über den Tag hinaus -

    als Folie einer anderen Justiz.

    Cato - läßt ceterum censeo grüßen.

     

    ps and by the way:

    - es gibt zwei Justitias in der Justiztradition

    => Panagulis zeigt den Unterschied in:

    Oriana Fallaci, Ein Mann.

  • V
    viccy

    Das Grundproblem ist, dass jeder dabei sein will, aber dafür die Plätze nicht reichen. Aber dieses Problem kann kein Verfahren der Welt lösen, weder Windhund- noch Losverfahren. Und einfach mal einen Video-Stream zu machen, geht auch nicht.

     

    Verstehe das Gemeckere nicht so ganz.

  • E
    Eaton

    @Helga

     

    Bizarre Frage an dieser Stelle. Aber ich kann Sie beruhigen, Laura Himmelreich hat angeblich 75 E. Auch hier sind die Linken den Rechten also mehrere (Nippel-)Längen voraus.

  • H
    Helga

    Wer hat eigentlich die dickeren Titten - die süße Beate oder die dauerbeleidigte Laura Himmelreich? Hat da jemand Infos?

  • V
    vic

    Haha. Das war echt lustig, Bender;-)

    So wars doch gemeint, oder?

  • SB
    Schönes Bild

    Wenn der Herr Vorsitzende die Tupperboxen auf dem Wägelchen hereinkarrt. Trägt er beim Prozess auch Tabletts mit Mettwurst-Schnittchen für die Damen und Herren Journalisten herein? Oh je, Eklat: Mettwurst-Schnittchen für die Vertreter von Hürryet & Co.

    Herr Richter, dass üben wir aber noch mal.

  • AU
    Andrea und Michael Behrens

    Die "junge Welt", die bei der Platzverteilung im NSU-Prozess Berücksichtigng fand, wird am 8. Mai zum Jahrestag der Befreiung vom Faschismus über den Prozessauftakt am 6. Mai umfassend in einer grossen Sonder-Beilage berichten.

    In der Meldung der jW heisst es dazu:

     

    "Faschismus ist nur der Nazi-Pöbel auf der Straße. Seine Geisteshaltung findet sich auch, zuweilen unsichtbar, in Wirtschaft und Gesellschaft. Diese Themenbeilage will hierzu aufklären, Hintergründe beleuchten und vor neuen faschistischen Tendenzen in Europa warnen.

     

    Besondere Beachtung erhalten der NSU-Prozeß und die verbrecherischen Umtriebe von Neonazis, die mit Unterstützung deutscher

    Behörden gedeihen konnten.

     

    Ein weiteres Thema dieser Beilage ist die neue NPD-Verbotsdebatte und die Positionierung der verschiedenen Kräfte hierzu. Beleuchtet werden die dahinter stehenden Interessen.

     

    Untersucht wird auch die Neugründung der Partei »Die Rechte« durch den Neonazi Christian Worch als Konkurrenzprojekt zur NPD."

     

    Die Vorankündigung verspricht eine hochinteressante Beilage.

     

    Wir denken, dass sicherlich auch unsere taz einige Artikel zum Jahrestag der Befreiung veröffentlichen wird und freuen uns schon darauf.

  • SM
    Stephan Meister

    Die linken antifaschistischen Tages- und Wochenzeitungen taz, nd, Ossietzky, Freitag, haben leider nicht das große Los gezogen.

     

    Aber die linke überregionale Tageszeitung "junge Welt" hat es geschafft und wird regelmäßig aus antifaschistischer Sicht den NSU-Prozeß kritisch begleiten - und darüber sollten wir uns freuen!

  • A
    aujau

    Dass die taz eine gute Verliererin abgibt, ist das Eine. Dass das OLG Bayern nicht in der Lage ist, diesem Verfahren eine sachgemaesse Pressepolitik zu geben, ist ein Skandal in einer Reihe von gefaerlichen Vorgaengen, die mit dem Wort "Pannen" nur teilweise beschrieben ist.

  • L
    lowandorder

    Karl Huber - heh - die Lottofee.

     

    Rückblickend auf den ganzen Mist!?

    Isser - noch immer Polizist.

    Angriffe findet er zu harsch;

    Selbstkritik? - vorbei am Arsch.

    Start: Polizei München - ach du jeh;

    Jetzt Präsident des OLG.

     

    Ich schrieb's immer gern an jede Tür

    Lehrer? Polizist ?: - kann nix dafür!

    Richter hielt ich bisher nicht dafür;

    ok - da is ja noch ne Tür!

     

    Vermißt - Bax'scher Skandalaufschrei!

     

    Fazit: die Karlsruher " kleine Lösung"

    - drei Stühle aus dem Zuschauerkontingent -

    wäre etwas unspektakulär schäbbig die

    sachliche lautlose Alternative gewesen.

     

    Wali's Südpost rückt die Dimensionen zurecht.

    Danke.

  • A
    Annette

    Dieses ganze Verfahren ist einfach nur peinlich. Das Gericht hätte ohne weiteres den Prozess aus dem Gerichtssaal per Video in einen anderen Raum übertragen können. REchtlich steht dem nichts im Wege, der Prozess ist ja öffentlich.

    In Fall Lernout und Hauspie hat ein belgisches Gericht sogar ein Messezentrum angemietet, damit alle, Nebenkläger und Medien, Platz fanden. Sie wollten einfach nicht.

  • V
    vic

    Mam muss ja schon froh sein, dass das nicht mittels Kartenspiel (Schafkopf) oder Wettsaufen geklärt wurde- bayerisch eben.

    Das Urteil wird übrigens auch ausgelost.

  • C
    CR43

    Endlich mal ein Kommentar, der sich positiv äußert und als guter Verlierer darsteht. Das ist einmal echter Qualitätsjournalismus, der sich wohltuend von dem der SZ, Welt und SPON abhebt. Chapeau.

  • HS
    Holger Saß

    Der mit Losverfahren unerfahrende Richter hätte sich bei seinen Fifa Kollegen Rat und Hilfe holen können. Da gibt es einen Mix aus Gesetzten und Zugelosten, damit es möglichst fair und spannend zugeht. Aber der nächste Prozess kommt bestimmt, vielleicht wenn es gegen Uli Höneß geht....

    Gruß

    Holger Saß

  • BA
    Britta & Alexandra Leverenz

    Es ist ein unwürdiges Schauspiel, was das Münchener Gericht dort treibt und ordnet sich damit in die Entscheidungen anderer deutscher Gerichte ein, die konsequent Fehlurteile fällen, wenn es um die gerechte Beurteilung und Verurteilung von Straftaten deutscher Neonazis geht.

     

    Man kann nur froh sein, das es von den linken Printmedien glücklicherweise die Berliner Tageszeitung "junge Welt" geschafft hat, einen Platz zu erhalten.

    So berichtet wenigstens eine linke Stimme aus antifaschistischer Sicht regelmässig ausführlich, z. B. mit einer Sonderbeilage am 8. Mai, über den NSU-Prozeß und die verbrecherischen Umtriebe von Neonazis, die mit Unterstützung deutscher Behörden gedeihen konnten.

     

    Es ist der taz zu wünschen, dass sie ebenfalls noch Mittel und Wege findet, um eine objektive Berichterstattung über den Prozess zu gewährleisten, damit das nicht fast nur unpolitischen 0815-Medien überlassen wird.

  • Z
    Zsolt

    Seit der Nazizeit wurden in Deutschland zum ersten Mal Menschen allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ethnie ermordet. Insofern war es gerechtfertigt gegen das ursprüngliche Verfahren zu klagen und die Platzvergabe zu wiederholen. Die Hinterbliebenen haben einen Anspruch darauf, dass Journalisten ihrer Herkunftsländer den Prozess kritisch begleiten. Die Argumente gegen das neue Verfahren sind viel schwächer und reichen für eine Klage nicht.

    Frau Pohl ist anderer Ansicht und prüft eine Klage. Dass sie trotzdem einen solchen Kommentar in ihrer Zeitung zulässt hat meinen Respekt!

  • B
    Bleibtreu

    Es wird immer skurriler.

  • D
    D.J.

    Ich las den Artikel und dachte mir: Genau darum habe ich Achtung gegenüber der taz, obwohl ich sehr, sehr oft nicht ihrer Meinung bin.

  • MD
    Martin D.

    warum würde die taz erst jetzt gegen das losverfahren klagen, nachdem sie kein glück hatten? wäre es nicht ehrlicher gewesen, früher dagegen vozugehen?

  • JV
    Jenseits von Böse

    Ein guter Rath für Ines Pohl :-)

  • B
    Baumann

    Ein äußerst merkwürdiger Kommentar. Es sei mal dahin gestellt ob "wer-zuerst-kommt-malt-zuerst" oder dieses Losverfahren sinnvoller erscheinen, denn eigentlich geht es um diese Fragestellung nur am Rande. Das Gericht bewieß mit dem Ausschluss türkischer und griechischer Medien äußerste Unsensibilität und beweißt es nun wieder mit der Durchführung dieses Losverfahrens. Es hätte bei beiden Verfahren mit Sicherheit sinnige Proporzverfahren gegeben die solche unerfreulichen Ergebnisse vermieden hätten. Was da nun aktuell zu sehen ist - und dies wäre in einem Kommentar sicherlich sinnvoller zu thematisieren gewesen- ist eine Negierung ernsthaften politischen Interesses an diesem Verfahren. Keine überregionale Tageszeitung, dafür bild und brigitte, von den anderen Kleinstadtanzeigern mal zu schweigen werden offenbar die Bericherstattung in diesem politisch heiklen Verfahren prägen. An dieser Stelle bleibt nur zu ergänzen, dass der Autor dieses Kommentars hinter dem Ausspruch "c´est la vie" noch palimpalim und düdeldö vergessen hat um der völligen Inhaltslosigkeit gebührend Ausdruck zu verleihen. Was für eine Posse.

  • B
    Bender

    Die schönste Nachricht ist das die Gutmenschen von der TAZ nicht dabei sind ;-)

  • LA
    Lachnummer aus Bayern

    Das Oberlandesgericht München macht das Gerichtsverfahren um die Neonazi-Mordbande zur Lachnummer - und wird sicherlich wissen, was es tut:

     

    Aus welchem Bundesland sind während der Wendezeit die meisten hohen Beamten in die Behörden der Justiz und des Inneren Thüringens und Sachsens entsendet worden?

     

    Niemals soll die bayerische Provinz über Dinge von bundesweiter Bedeutung entscheiden dürfen! Dieser Grundsatz der alten BRD ist zu Unrecht in Vergessenheit geraten. Christian Rath hat in früheren Artikeln genug bewährte Alternativen zu dem lächerlichen Losverfahren beschrieben.

  • J
    JadotA

    Tolles Foto. Karl Huber, der OLG-Präsident verkörpert die glückliche Tupperware-Justiz dieses Landes. Ich gratuliere Christian Rath für seine devote Haltung der Autorität gegenüber; Wäre die taz bei den Auserwählten gewesen, hätte er nicht so schleimen können. Daß das Verfahren „so besser ist“, werde ich wohl bei der Brigitte bzw. beim Arzt nachlesen (sobald ich krank bin.)

  • W
    wauz

    Kasperles und Seppeles

     

    Diese Richter (haben die auch einen Namen?) dürfen und sollen ein Urteil fällen. Mit Verstand, natürlich. Und eben diese Richter legen allen Wert darauf, dass sie in DIESER Sache KEINE Entscheidung treffen KÖNNEN. Wie arm ist das denn? Windhundrennen und Lotteriespiel - Hauptsache WIR RICHTER haben mit dem Ergebnis nichts zu tun!

    Solche Typen sollen wir ernst nehmen? Solche Figuren in unserem Namen Recht sprechen dürfen?

     

    Liebe tazlerInnen, nennt sie wenigstens beim Namen!

  • M
    mirko

    Man kann das Verhalten und Äußerungen von OLG-Präsident Karl Huber und seiner Sprecherin, in Anbetracht der NSU-Mordserie, um die es hier eigentlich geht, nur als schäbig bezeichnen. Besonders schäbig waren die Äußerung der Sprecherin des OLG, die sich nicht nur über kleine Medien, bzw. Zeitschriften lustig machte, sondern damit auch über das BVG-Urteil.

    Und die großen Tageszeitungen beklagen nun, das ihr Monopol nicht beachtet wird. Arme überregionale Tageszeitungen! Für die Presselandschaft kann das nur gut sein...

  • R
    roflcopter

    Auch wenn ich mit den Artikeln der taz in der Regel nicht konform gehe... Sie, Herr Rath, lese ich äußerst gerne.

     

    Es gibt nur wenige Redakteure welche über Recht und Justiz derart sachlich und mit der nötigen Distanz berichten können

     

    Weiter so

  • H
    Hans

    Da soll noch einer sagen, die deutschen Gerichte wären unabhängig. Man muss nur laut genug schreien, schon ändert sich die Regel.

    Wie wäre es gewesen, wenn die deutschen Medien, welche die große Anklage der Vernachlässigung schrieben, ihren sicheren Platz selbstlos den türkische Medien überlassen hätten ?

    So gesehen ist der leere Ausgang für einige deutsche Medien hoffentlich eine Lehre.

  • H
    Hanonyma

    Wer behauptet: "Karlsruhe wird nun sicher nicht erklären, dass es sich Anfang April geirrt hat", der zeigt nur, dass er keine Ahnung eines § 32 BVerfGG-Verfahrens hat. "Karlsruhe", also das BVerfg (in Karlsruhe gibts noch ein anders Bundesgericht, das sollte man wissen) hat nämlich zur Hauptsache gar nichts gesagt. Im Gegenteil. Es könnte auch sein, dass in der Hauptsache anders entschieden wird. Wieso? Weil es nur eine Rechtsfolgeabwägung getroffen hat und sich nicht zur Hauptsache geäußert hat. Aber wenn der Prozess angelaufen bzw. vorbei ist, wenn die Entscheidung in der Hauptsache kommt, dann ist es auch egal. Das stimmt. Der Rest einfach nicht.

  • S
    SoWhy

    Guter Kommentar. Es ist schön zu sehen, dass die taz als wohl einziges großes Medium nicht dem Gejammer über das neue Verfahren verfällt, sondern klar stellt, dass Losverfahren halt einfach was mit Glück zu tun haben.

  • A
    Andreas

    Ich kann mich der Gelassenheit gegenüber der neuen Sitzplatzvergabe nur anschließen. Zudem ist zu hoffen, dass es nicht zu einem Aufschrei kommt, wenn die kleineren Medien ihre Sitzplätze nicht an jedem Verhandlungstag nutzen, denn der finanzielle Aufwand einen Reporter an allen Terminen vor Ort zu haben, ist sicher nicht für alle zu stemmen.

     

    Vielmehr sind interessante Medienkooperationen zu erwarten. Warum sollte nicht die 'junge welt' und die 'taz' zusammenarbeiten. Oder vielleicht gibt etwa 'Radio Lotte' seinen Platz für einen Reporter der 'FAZ' frei, der sich dann mit Berichten revanchieren wird.

     

    Schließlich wird die RTL-Gruppe kaum ihren Platz wirklich durch einen RTL2-Journalisten und ProSiebenSat 1 durch einen Kabel1-Journalisten vertreten sein, sondern Vertreter ihrer Nachrichtensender schicken.

     

    Insgesamt empfinde ich die Vergabe als sehr demokratischen Akt, da so die gesamte Medienlandschaft in den Blick kommt und so verschiedenste Perspektiven auf den Prozess zur Sprache kommen: Nicht nur die Positionen zwischen rechts und links, wie es von den etablierten großen Zeitungen zu erwarten sind. Welche Schwerpunkte in ihrer Berichterstattung wird etwa die 'Brigitte' wählen? Ist es nicht gerade in einem Prozess, in der eine so ungewöhnlich handelnde Frau im Mittelpunkt steht, besser, eine etablierte Frauenzeitung berichten zu lassen, als die vielleicht allzu klischeehaft erklärenden männlichen Qualitätsjournalisten allein?

     

    Leider hat man viel zu oft den Eindruck, als ginge es den etablierten Medien in ihrer Kritik letztlich eher um wirtschaftliche Interessen. Ich denke nicht, dass in dieser Vielfalt eine Gefahr für die Qualität der Berichterstattung besteht.

  • G
    Georg

    Hat eigentlich das Fachblatt schlechthin einen Platz bekommen, die Deutsche Stimme?

  • J
    Johannes

    Da die Taz betroffen ist, wird sie sich vielleicht mit der "Brigitte" einigen. Deren Interesse, eine "Beate-Diät" zu entwickeln, dürfte eher gering sein.

  • FH
    Frank Hesse

    Da bin ich nicht ganz bei Ihnen. Im DLF wirft Michael Watzke den Journalisten vor, sie kreisten zu sehr um sich selbst, wenn sie das Vergabeverfahren des OLG München für die Journalistenplätze im NSU-Prozess kritisierten. Ich habe stark den Eindruck, dass Herr Watzke zu sehr um sich und den DLF kreist (der einen Platz ausgelost bekam) und die Konsumenten der journalistischen Produkte - die Zeitungsleser - völlig vergisst. Die Journalisten der großen deutschen Tages- und Wochenblätter (DIE ZEIT, Süddeutsche, FAZ, auch TAZ...) sind ihren Lesern die Berichterstattung und Kommentierung doch unbedingt schuldig - das hat das Gericht völlig außer Acht gelassen. Die Leserinnen und Leser der großen Blätter dürften doch erwarten, dass sie von ihren Zeitungen informiert werden.

    Meine Sympathie gilt daher der TAZ-ChefRdeadkteurin und allen anderen, die nunmehr noch einaml eine Klage erwägen (und hoffentlich anstrengen), um eine breite und vielfältige Bericherstattung zu gewährleisten - im Dienste der Bürgerinne und Bürger! - nicht der Jounalisten wegen, auf die Herr Watzlke seinen offensichtlich so professionell deformierten Blick gerichtet hat.

    Beste Grüße

    Frank Hesse