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Kommentar PatientenverfügungenSelbstbestimmt sterben

Ulrich Schulte
Kommentar von Ulrich Schulte

Das neue Gesetz verdient Lob. Es erkennt nicht nur die in der Verfassung garantierte Selbstbestimmtheit des Individuums an, sondern stärkt sie auch ausdrücklich.

J eder Mensch entscheidet am Ende selbst, wie er stirbt. Auch dann, wenn er diese Entscheidung seinem Arzt nicht mehr bei vollem Bewusstsein mitteilen kann. Dies ist das Ziel von Patientenverfügungen, und der Bundestag hat gut daran getan, diese Willenserklärungen endlich gesetzlich festzuschreiben.

Bild: anja weber

Ulrich Schulte leitet das Inlandsressort der taz.

Denn damit hilft er bei Entscheidungen über Leben und Tod vielen aus einem Dilemma. Den Ärzten, die in einer juristischen Grauzone agieren, den Angehörigen, die oft über den Wunsch des Kranken mutmaßen müssen, und vor allem den Patienten selbst, die künftig davon ausgehen können, dass ihrem Willen Folge geleistet wird.

Allein deshalb verdient das neue Gesetz Lob. Es erkennt die in der Verfassung garantierte Selbstbestimmtheit des Individuums nicht nur an, sondern stärkt sie ausdrücklich. Schließlich kann jeder Mensch frei bestimmen, welche medizinische Behandlung er bei welcher Erkrankung akzeptiert und welche nicht. Durch die Novelle gilt dieses Recht künftig auch dann verbindlicher, wenn ein Patient nur noch durch Maschinen am Leben erhalten wird, etwa mit Gehirnschäden im Koma liegt.

Im Detail weist jedoch auch der jetzt beschlossene Gesetzentwurf Mängel auf. Wer eine Patientenverfügung schreiben möchte, muss diese konkret formulieren - und sollte über Krankheiten und Heilungschancen Bescheid wissen. Die Abgeordneten trauen den Menschen diese Kompetenz zu. Dafür gibt es sicher gute Gründe.

Bevor man über das Sterben schreibt, wird man sich mit vielen beraten, und wer unsicher ist, wird im Zweifel keine Verfügung verfassen. Doch Praktiker bestätigen, dass viele Patientenverfügungen zu vage formuliert sind, um wirksam zu werden, etwa weil ältere Menschen Formalien nicht einhalten. Dieses Problem ignoriert das neue Gesetz - eine Beratung durch den Arzt wäre hier hilfreich.

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Ulrich Schulte
Leiter Parlamentsbüro
Ulrich Schulte, Jahrgang 1974, schrieb für die taz bis 2021 über Bundespolitik und Parteien. Er beschäftigte sich vor allem mit der SPD und den Grünen. Schulte arbeitete seit 2003 für die taz. Bevor er 2011 ins Parlamentsbüro wechselte, war er drei Jahre lang Chef des Inlands-Ressorts.
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1 Kommentar

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  • A
    Amos

    Selbstbestimmung über das eigene Leben,dürfte doch

    vom gesunden Menschenverstand her betrachtet eine Selbstverständlichkeit sein. Was sprach bisher dagegen? Betten müssen in den Krankenhäusern belegt

    sein- die Lebenserhaltenden Maschinen müssen sich

    amortisieren- Medizinische Versuche an Menschen zB.

    wie erhalte ich einen "Toten" am Leben? Jetzt endlich, wo das Geld knapp ist, wird man human und

    entscheidet sich für den Menschen. Muss man jetzt den

    Bänkern dafür danken, dass man demnächst human

    sterben darf.