Kommentar Luft-Urteil: Kein Menschenrecht aufs Auto

Es gibt kein Recht auf Autofahren, aber sehr wohl eins auf Gesundheit. Unbelehrbare, die ihre Mitmenschen vergiften, verdienen keine Solidarität.

Da quietschen die Bremsen. Unübersehbar ist das Stopp-Schild, aufgestellt vom Hamburger Verwaltungsgericht mit seiner aktuellen Entscheidung: Sämtliche Verkehrskonzepte von vorgestern werden damit ihrer Grundlagen beraubt. Gleiches wäre auch in allen anderen norddeutschen Großstädten vor Gerichten zu erstreiten. Denn so grundlegend anders als in Hamburg ist die Lage in Bremen, Hannover oder Kiel auch nicht.

Hauptverursacher der Luftverschmutzung ist der Autoverkehr, deshalb muss dort angesetzt werden. Und wenn es denn nicht anders geht – mit Zwang. Es gibt kein Menschenrecht auf Autofahren, aber sehr wohl eins auf Gesundheit. Unbelehrbare, die darauf bestehen, sich und ihre Mitmenschen vergiften zu dürfen, verdienen keine Solidarität. Sichtweisen und Mentalitäten zu ändern, das ist ein langwieriger Vorgang, umso mehr muss auf allen Ebenen nachgeholfen werden.

Der Hinweis auf den Bund und die Europäische Union ist nicht ganz falsch: Wenn die die besonders schädlichen Dieselmotoren steuerlich begünstigen und mit vernunftwidrigen Abgasnormen hätscheln, ist es nicht die Schuld einzelner Städte, dass diese Dreckschleudern auf ihren Straßen fahren. Nein, Berlin und vor allem Brüssel haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Luftreinhaltevorschriften auch umgesetzt werden können.

Andererseits ist eine Stadt wie Hamburg aber nicht aus der Pflicht, selbst alles Mögliche zum Schutz ihrer BürgerInnen zu tun: Ein paar Euro mehr für Radfahrstreifen und eine Landstromanlage für Kreuzfahrtschiffe im Hafen sind erste Schritte – aber mehr auch nicht. Noch immer aber weigert sich die Politik in dieser Stadt, die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer anzuerkennen.

Eine moderne, zukunftsfähige und gesunde Verkehrspolitik kommt um die Erkenntnis nicht herum, dass das Auto in der Stadt keine Lösung ist: Es ist das Problem.

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