Kommentar Lockerung Kooperationsverbot: Eliteunis statt Breitenförderung
Der Schritt zu mehr Zusammenarbeit im Bildungsbereich zwischen Bund und Ländern ist kümmerlich. Um das Kooperationsverbot als Hemmschuh abzustreifen, muss es ganz weg.
G eht doch, denkt man zunächst: Die Führungsriege der schwarz-gelben Koalition hat eine bessere Zusammenarbeit im Bildungsbereich vereinbart. Das sogenannte Kooperationsverbot, welches dem Bund verbietet, sich in die ausschließlich den Ländern unterstellen Hochschulen und Schulen finanziell oder sonst irgendwie gewinnbringend einzubringen, soll gelockert werden.
Aber Vorsicht: Mehr Teamplay soll ausschließlich im Hochschulbereich erlaubt sein. Der Bund will Eliteunis fördern, jedoch keine Brennpunktschulen. Das wäre ein kümmerlicher Schritt für die Koalition der Angela Merkel, die sich einst selbst zur Kanzlerin der Bildungsrepublik Deutschland ausrief.
Die „Bildungrepublik“ versagt jedoch in der Breiten- und nicht in der Spitzenförderung: In einem der reichsten Länder verlassen Jahr für Jahr 70.000 Schüler die Schule ohne Abschluss. Die Chancen von Schülern sind stark vom sozialen Status der Eltern abhängig. 7,5 Millionen Menschen können nur rudimentär lesen, gelten als funktionale Analphabeten.
Um diese Probleme zu lösen, ist eine gesamtstaatliche Strategie notwendig, die aber im föderalen Kleinerlei nicht zustande kommt. Um das Kooperationsverbot in der Bildung als Hemmschuh abzustreifen, muss das Grundgesetz geändert werden – und zwar richtig. Das Verbot muss weg. Doch wenn SPD, Grüne und Linke den kosmetischen Verbesserungen der schwarz-gelben Koalition jetzt ihre zur Zweidrittelmehrheit erforderlichen Stimmen leihen, dann blockieren sie eine radikale Reform.
Denn sicher ist: Wird das Kooperationsverbot im Grundgesetz einmal umgeschrieben, dann bleibt es für die nächsten Jahre unangetastet. Für die Opposition heißt das: Sie muss in Bundesrat und Bundestag gegen die geplanten Änderungen stimmen. Im Interesse einer besseren Bildung für alle.
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