Kommentar Linkspartei und Verfassungsschutz: Innenminister ohne Begründung
Es ist Quatsch, die Linkspartei weiter vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Der Einfluss der angeblich so extremen Gruppen innerhalb der Partei ist begrenzt.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière will zahlreiche Indikatoren für linksextremistische Bestrebungen innerhalb der Partei Die Linke gefunden haben. Das ihm unterstellte Bundesamt für Verfassungsschutz wirft der Linkspartei eine "uneinheitliche Haltung" gegenüber linker Gewalt und eine "vollumfängliche Akzeptanz" extremistischer Zusammenschlüsse in ihren eigenen Reihen vor. Das rechtfertige, so der Minister, dass Teile der Partei vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
Mit Verlaub: Das ist grober Quatsch. Selbst der Chef der Verfassungsschutzbehörde kann keine personellen Verbindungen zwischen militanter linken Szene und der Linkspartei erkennen. Und die angeblich so extremen Gruppen in der Linken, das sind das Marxistische Forum, die Arbeitsgemeinschaft Cuba Si, die Kommunistische Plattform, der Geraer Dialog/Sozialistischer Dialog und die Sozialistische Linke - rückwärtsgewandte und zum Teil auch sektiererische Debattierzirkel. Keine zweieinhalbtausend der knapp 80.000 Parteimitglieder sind in ihnen organisiert, weder inhaltlich noch personell geht von ihnen eine Gefahr aus. Dass der Einfluss dieser Gruppen auf die Gesamtpartei außerordentlich begrenzt ist, könnte der Innenminister wissen - es sein denn, die ihm unterstellten Verfassungsschützer nähmen ihren Beobachtungsauftrag nicht ernst.
Fünf Millionen WählerInnen haben bei der letzten Bundestagswahl ihre Stimme für die aus PDS und WASG hervorgegangene Partei gegeben. Das ist für sich kein demokratisches Gütesiegel. Allerdings dürfen diese fünf Millionen gute Argumente dafür verlangen, wenn der von ihnen gewählten Partei eine latente Verfassungsfeindlichkeit unterstellt wird. Die ist der Innenmister schuldig geblieben.
Um in der Diktion der Verfassungsschützer zu bleiben: Zahlreiche Indikatoren sprechen dafür, dass ihre eigene Behörde unter Beobachtung gestellt werden müsste.
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