Kommentar Lieberknecht: Bizarres Beamtenrecht
Der thüringischen CDU-Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht droht die Aufhebung der Immunität. Nun hat sie eine Bringschuld.
E in munterer, unternehmungslustiger 37-jähriger Regierungssprecher wird in den vorläufigen Ruhestand versetzt. Das garantiert ihm lebenslang mehr als 3.300 Euro im Monat auf Staatskosten. Fürs Nichtstun. Danach wechselt er in einen gut dotierten Job in der Wirtschaft. Eine Kündigung oder Entlassung wäre in diesem Fall das Naheliegende gewesen.
Es gibt somit den Verdacht, dass die sonst so solide wirkende CDU-Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht ihr Haus auch mal nach Gutsherrinnenart führt. Wenn es ihr passt, macht sie die Landeskasse zum Selbstbedienungsladen – trotz der Bedenken ihrer eigenen Staatskanzlei gegen diese mehr als großzügige Art, dem Exregierungssprecher eine goldene Brücke zu zimmern.
Solche Willkür hätte man eher in Sachsen, wo die CDU in Sonnenkönigmanier regiert, vermutet als in Thüringen. Nun wird wohl die Immunität der Ministerpräsidentin in Erfurt aufgehoben.
Und dann? Die Aufhebung der Immunität ist kein Schuldzuspruch. Sie soll Ermittlungen überhaupt möglich machen. Es ist ein Kollateralschaden der auf Personen und Skandale geeichten Mediendemokratie, dass Politiker, die in Verdacht geraten, politisch fast immer schon halb tot sind.
Solange Lieberknecht also nicht angeklagt wird, muss sie nicht zurücktreten. Und sie hat Chancen, juristisch ungeschoren davonzukommen. Denn es geht um kniffelige juristische Fragen. Und im deutschen Beamtenrecht darf die Obrigkeit sehr viel.
Allerdings hat Lieberknecht, jenseits des Juristischen, eine Bringschuld. Sie muss der kritischen Öffentlichkeit darlegen, dass der Verdacht der Günstlingswirtschaft und Hofstaatallüren falsch ist. Kann sie das nicht – und danach sieht es aus –, muss sich die SPD entscheiden, ob sie noch Juniorpartner der Regierung Lieberknecht sein will.
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