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Kommentar Kirchliches ArbeitsrechtGlaube, Lohn, Streik

Gesetzgeber und Gerichte haben den Konflikt ums kirchliche Arbeitsrecht bislang zugunsten der Kirchen gelöst. Für die Beschäftigten ist das nicht hinnehmbar.

Vergelt's Gott" - mit dieser auf zukünftigen Lohn verweisenden süddeutschen Dankesformel sind selbst die Beschäftigten in kirchlichen Sozialeinrichtungen nicht länger zufriedenzustellen. Die Gewerkschaft Ver.di fordert jetzt zu Recht, dass auch bei ihnen das normale staatliche Arbeitsrecht gelten soll.

Bisher gibt es hier drei große Ausnahmen: Die Kirchen können erstens das Privatleben der Beschäftigten reglementieren; bei Homosexualität und Ehebruch droht in katholischen Einrichtungen der Rausschmiss.

Zweitens gibt es in ihren Einrichtungen keine Betriebsräte, sondern nur schwächere Mitarbeitervertretungen. Und drittens darf für die Erhöhung von Löhnen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen nicht gestreikt werden. Dies wird vor allem in evangelischen Betrieben zum Abbau von Standards genutzt.

taz
Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.

Das alles folge aus dem Selbstverwaltungsrecht der Kirchen, sagen Gesetzgeber und Gerichte. Für den engeren Bereich der Kirchenorganisation - also für Pfarrer und Kirchenbeamte - ist das auch akzeptabel. Dass dies aber auf den gesamten Bereich der kirchlichen Sozialeinrichtungen erstreckt wird, geht viel zu weit.

Diese sind schon lange kein hehrer Ort der selbstlosen Nächstenliebe mehr. Vielmehr agieren hier Sozialkonzerne, die gegen Bezahlung (hoffentlich) gute und professionelle Arbeit leisten.

Es geht also bei dem aktuellen Streit um einen neuen Ausgleich der Interessen. Dabei können sich beide Seiten aufs Grundgesetz berufen: Die Kirchen auf ihr Selbstverwaltungsrecht und den Schutz des "tätigen Glaubens", die Beschäftigten auf ihr Recht, Gewerkschaften zu bilden und kollektiv zu streiken.

Bisher haben Gesetzgeber und Gerichte den Konflikt einseitig zugunsten der Kirchen gelöst. Das war schon immer falsch. Doch mit zunehmender Ökonomisierung aller sozialen Tätigkeiten wird das für die Beschäftigten gefährlich und nicht mehr hinnehmbar.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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6 Kommentare

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  • F
    FWenck

    Der Kerngedanke zur Konfessionsbindung ist, dass nur die Nächstenliebe, die aus dem christlichen Impuls geschieht, wirklich eine echte Nächstenliebe ist. Gerne und häufig in Podiumsdiskussionen genannt (s. Kirchentag in München, Podiumsdiskussion "wieviel Kirche braucht der Staat"; T. de Maizere).

    Wahrhaft erschütternd jedoch ist der Mangel an Unrechtsbewusstsein, der dem Credo, dass Moral nur aus Religiösität entspringt, leicht widerspricht.

    Dieses Ereignis konnte nur einer richtig kommentieren: mich würde wirklich interessieren, was Loriot davon halten würde...

  • S
    Stefan

    Wie Ulrich Haase schon sagte: es geht generell um Tendenzbetriebe. Nur komme ich zu einem anderen Schluss: das hier geäußerte ist Richtig und es sollte schleunigst die Sonderstellung dieser Tendenzbetriebe aufgehoben werden.

    Und wenn man schon dabei ist, müssen alle Konkordate (und den damit verbundenen Privilegien der Kirche) auf den Prüfstein.

  • S
    Sikasuu

    @ hens:

    Du hast das mir den "Nächsten Liebe" in caritativen Tendenzbetrieben nicht richtig verstanden!

    .

    Zum NÄCHSTEN bin ich lieb, aber die würge ich noch einen rein.

    .

    Gruss

    Sikasuu

  • K
    KFR

    Weiss gar nicht was Sie wollen !

    Eine Unternehmung, die als Ethik sich auf Traditionen der Steinzeit bezieht, erfahren ist in Tourismus- und Andenkenhandel, Veranstaltungs-Management für jegliche Interessen, Handel und Verkauf von Ablass incl.Vergebung schwerster Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Besetzung höchster Staatsämter mit qualifizierten Personen bzw Regime-Change und Übernahme von Konkurs-Staaten mit Sanierung von Haushalten; genau das brauchen wir doch heute, oder ?

  • UH
    Ulrich Haase

    Es geht doch nicht nur um die Kirchen. Es geht auch um die sonstigen Tendenzbetriebe.

     

    Wie würde es der Redaktion der TAZ schmecken mit einem Kollegen zusammenzuarbeiten der in der Freizeit als Neonazi aktiv wäre?

  • H
    hens

    jaja, nächsten Liebe,

     

    das ich nicht spinne, die kriche ist doch nur ein unternehmen was leute ausbeudet und unterdrückt.

    Und das sind die besten in ihren fach, immer hin gibts die kirche ja nicht seit gestern.