Kommentar Katastrophe im Mittelmeer: Die Pflicht, einzugreifen
Es gibt eine völkerrechtliche Verpflichtung zum Handeln im Falle von „großem Verlust an Menschenleben“. Worauf warten wir also?
E s reicht. Das tägliche Massensterben im Mittelmeer erreicht unvorstellbare Ausmaße. Maltas Premierminister Joseph Muscat spricht bereits von „Genozid“ und warnt: „Mit der Zeit wird Europa hart für seine Tatenlosigkeit verurteilt werden, wie es verurteilt wurde, als es vor Völkermord die Augen verschloss.“
Aus dem Unvermögen, der gezielten Tötung von über 800.000 Menschen in Ruanda 1994 ein Ende zu setzen, hat die internationale Staatengemeinschaft eine Lehre gezogen: die völkerrechtliche Doktrin der „Schutzverantwortung“ (Responsibility to Protect). Nach der Definition der dafür eingesetzten UN-Arbeitsgruppe enthält diese Verantwortung eine völkerrechtliche Verpflichtung zum Handeln im Falle von „großem Verlust an Menschenleben als Ergebnis entweder gezielten staatlichen Handelns oder staatlicher Vernachlässigung oder staatlicher Handlungsunfähigkeit, ob mit Völkermordintention oder nicht“.
Worauf warten wir also? Es wird viel diskutiert über Seenotrettung, über legale Einreisemöglichkeiten, über Verbesserungen in den Herkunftsländern. Das ist alles wichtig. Aber es wird keinen einzigen Flüchtling, der in Libyen sitzt, davor bewahren, auf einem seeuntauglichen Boot in den Tod geschickt zu werden.
Nötig ist jetzt eine sofortige, international koordinierte Evakuierungsaktion für die Insassen der libyschen Transitlager, in denen Flüchtlinge unter Kontrolle von Schmugglern interniert sind und auf den Befehl zur Abreise warten. Es geht um klare Gruppen mehrerer Tausend Menschen in höchster Lebensgefahr. Die Lager, in denen sie leben, sind bekannt, ihre Insassen reisefertig.
Militärisch ist es machbar. Europäische und US-amerikanische Truppen evakuieren routinemäßig Landsleute aus solchen Krisensituationen. Das Mittelmeer ist schon voller Kriegsschiffe. Notfalls muss man Milizen, die sich wegen drohenden Geschäftsverlusts in den Weg stellen könnten, entschädigen – Staaten, die ihre al-Qaida-Geiseln in Afrikas Sahelzone freikaufen, können auch für Bürger anderer Länder aufkommen.
Eine Utopie? Im Wege steht höchstens die Unklarheit darüber, was mit den Geretteten geschehen soll. Aber das ist ein Ausdruck von Menschenverachtung. Europa hat schließlich kein Problem damit, Überlebende aus dem Meer zu fischen, nachdem ihre Reisegefährten ertrunken sind. Also kann es die Menschen auch aufnehmen, bevor sie tot sind.
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