Kommentar Guttenberg-Affäre: Weitere Lügen kosten das Amt

Ein Rücktritt des Verteidigungsministers wird, wenn er so weitermacht, unausweislich sein. Dass er rechtswidrig plagiiert hat, ist schon längst klar.

In der Guttenberg-Affäre sind zwei Fragen auseinanderzuhalten. Muss Karl-Theodor zu Guttenberg auf den Doktortitel verzichten, und muss er als Minister zurücktreten? Ersteres ist längst zu bejahen, Letzteres wird - wenn zu Guttenberg so weitermacht - bald auch unausweichlich sein.

Der Doktortitel kann aberkannt werden, wenn sich die ungekennzeichnete Übernahme fremder Textpassagen "insgesamt auf mehrere Seiten erstreckt und wiederholt und in Bezug auf verschiedene Autoren eingesetzt worden ist", so der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in einem Urteil von 2008. Dass zu Guttenberg in diesem Maße plagiiert hat, ist längst bewiesen. Ob es nun 10, 50 oder 200 Seiten betrifft, macht da keinen Unterschied mehr.

Zu Guttenberg kann sich auch nicht damit verteidigen, dass seine Arbeit ohne die beanstandeten Stellen immer noch den Doktortitel wert wäre. Entscheidend ist, dass er planmäßig und in größerem Umfang getäuscht hat, so die Rechtsprechung.

Wie man zu Guttenberg kennt, wird er sich den Doktortitel wohl nicht aberkennen lassen, sondern ihn in den nächsten Tagen freiwillig ablegen.

Doch welche Auswirkungen hätte die private wissenschaftliche Unredlichkeit auf sein Ministeramt? Wenn er Wissenschafts- oder Justizminister wäre, hätte er im Kern seiner Aufgabe die Glaubwürdigkeit verloren und müsste automatisch zurücktreten. Für andere Minister gelten jedoch mildere Maßstäbe.

Entscheidend ist hier vielmehr das Verhalten bei der Aufklärung der Affäre. Wenn Karl-Theodor zu Guttenberg heute immer noch behauptet, er habe "zu keinem Zeitpunkt bewusst getäuscht", dann ist das eine blinde Realitätsverweigerung oder eine dreiste Lüge. Das mag man als spontane Reaktion in der Woche des Ertapptwerdens vielleicht noch verzeihen können. Wenn er an dieser Verharmlosungsstrategie jedoch festhält, wird ihn das sein Amt kosten, weil er dann jede Autorität verloren hat.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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