Kommentar Gesetz gegen Steuerhinterziehung: Zurück zum Alten
Um gegen die Finanzkrise anzukämpfen wurde so viel versprochen - passiert ist bisher jedoch kaum etwas.
D ie Wirtschaftsnachrichten werden besser. Doch scheinen sie den Druck zu vermindern, das marode Finanzsystem gründlich zu reformieren. Zu besichtigen war das gestern im Bundestag, als die Regierungskoalition ein weitgehend wirkungsloses Gesetz gegen Steuerhinterziehung auf den Weg brachte. Die Union handelt nach dem Motto: Es gibt viel zu tun, warten wir es ab.
Hannes Koch ist taz-Autor.
CDU und CSU weigern sich, Steueroasen wie Schweiz oder Liechtenstein im Gesetz beim Namen zu nennen. Der von SPD-Finanzminister Peer Steinbrück ausgearbeitete Entwurf ist deshalb auch nur theoretisch prima, praktisch aber nicht anwendbar. Erstaunlich ist dabei weniger, dass die Union die Ansprüche ihrer Klientel vertritt. Bezeichnend ist vielmehr, dass christliche Spitzenpolitiker im gleichen Atemzug so wortreich die Interessen der Allgemeinheit beschwören.
Hat nicht der schlaue Fraktionschef Norbert Röttgen funktionierende Finanzmärkte als "öffentliches Gut" bezeichnet? Und Kanzlerin Angela Merkel die weltweite Ausdehnung der sozialen Marktwirtschaft verlangt? Gewiss, sozial soll es zugehen - aber die Gewinnmarge der süddeutschen Familienbetriebe darf man nicht antasten.
Die Antwort der Regierung auf die Finanzkrise war aber: Partikularinteressen von Minderheiten müssen hinter den Anliegen der Mehrheit zurückstehen. Diese Überzeugung bröckelt schon wieder - nicht nur hier, auch auf europäischer Ebene. Was wurde nicht alles versprochen: Regulierung von Managergehältern, Hedgefonds und Rating-Agenturen. Gerade die Rating-Firmen aber, die mit ihren falschen Bewertungen von Wertpapieren die Krise mitverursachten, machen so weiter wie bisher. Regulierung? Passiert ist bisher kaum etwas.
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