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Wie sägt Schäuble immer so schön, "wer nix zu verbergen hat, hat auch nix zu befürchten"?
knapp daneben ist auch vorbei.
Heute ist die RAF Geschichte und auch Becker nicht mehr schutzwürdig, schreibt der kommentator.
darum geht es nicht.
die frage ist sind die damaligen machenschaften des verfassungsschutzes schutzwürdig, wenn dieser verhindert hat das ein mord aufgeklärt wurde weil man ein anderes interesse hatte.
man könnte wenigstens an strafvereitelung im amt denken.
es sollten nach 30 jahren alle akten offen gelegt werden nicht nur die der Stasi, auch die der westdeutschen "dienste" .außer mord sind dann wahrscheinlich alle straftaten verjährt, von politischen verurteilungen und verwunderungen abgesehen kann das nur positive auswirkungen haben.
klaus keller hanau
"Jetzt laufen neue Ermittlungsverfahren, für die es entscheidend auf die Frage ankommt, wer damals
geschossen hat."
Noch wichtiger: Wer w o l l t e im Einzelfall, daß geschossen wird!
Wer sein digitales Ticket bei einer Fahrkartenkontrolle in Hamburg nicht herzeigen kann, weil der Akku leer ist, muss Strafe zahlen. Das ist unfair.
Kommentar Geheimakten Verena Becker: Offenlegung jetzt!
Heute ist die RAF Geschichte und auch Becker nicht mehr schutzwürdig. Jetzt laufen neue Ermittlungsverfahren, für die es auf die Frage ankommt, wer damals geschossen hat.
Man sollte nicht zu viel erwarten, aber die derzeit weithin erhobene Forderung ist richtig: Die Geheimhaltung der Verfassungsschutz-Akten von Ex-RAF-Mitglied Verena Becker sollte aufgehoben werden. Die Akten müssen in den laufenden Ermittlungsverfahren gegen Becker und Stefan Wisniewski verwendet werden können.
Dass die Akten früher zunächst nicht gerichtsverwertbar waren, ist allerdings durchaus nachvollziehbar. Erstmals redete ein Mitglied der RAF-Kommando-Ebene über die inneren Strukturen der Gruppe. Das war vor allem für Fahndungszwecke viel wert. Was die Ermittler wussten, sollte die Gegenseite nicht erfahren.
Die heute so brisanten Aussagen zum Buback-Mord waren damals weniger zentral. Becker sagte 1981, dass Knut Folkerts nicht zum engeren Tat-Trio gehörte, sondern Stefan Wisniewski geschossen habe. Aus Sicht der Ermittler gab es kein Fehlurteil. Der bereits verurteilte Folkerts war wohl zumindest an der Vorbereitung des Anschlags beteiligt und galt deshalb so oder so als Mittäter. Stefan Wisniewski erhielt bereits "lebenslänglich" für seine Beteiligung am Schleyer-Mord, ein weiteres Lebenslänglich hätte eine Offenlegung der Becker-Aussagen nicht gerechtfertigt.
Heute ist die RAF Geschichte und auch Becker nicht mehr schutzwürdig. Sie hat den Verrat gegenüber ihren Genossen schon in den 80er-Jahren gestanden. Jetzt laufen neue Ermittlungsverfahren, für die es entscheidend auf die Frage ankommt, wer damals geschossen hat.
Der wesentliche Inhalt von Beckers Aussage ist zwar bekannt. Es stellt sich aber die Frage, woher sie ihr Wissen hatte, wie verlässlich ihre Aussage also ist. Wer die Akten weiter geheim hält, braucht sich über Verschwörungstheorien nicht zu beklagen.
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).