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Kommentar FußfesselTeuer und sinnlos

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Mehr als Kosten wird sie nicht bringen, die neue Fußfessel. Stattdessen ist mit Fehlalarmen zu rechnen. Und einem enormen administrativen Aufwand.

S o sinnlos kann Kriminalpolitik sein. Die elektronische Fußfessel soll ab nächstem Jahr bei der Überwachung rückfallgefährdeter Straftäter helfen. Doch die Maßnahme bringt keinen zusätzlichen Schutz, nur mehr Kosten und Scherereien.

Die Idee: Für einen entlassenen Straftäter wird eine Liste von Orten aufgestellt - zum Beispiel Kindergärten -, denen er sich nicht nähern darf. Verstößt er gegen die Weisung, wird per GPS-Sender am Bein ein Alarm ausgelöst - und die Polizei greift ein. Doch bei einem entschlossenen Täter käme die Polizei stets zu spät.

Und man kann auch nicht alle Kindergärten der Republik mit GPS-Sendern ausstatten, sondern nur eine Handvoll im Umfeld des Extäters. Kinder gibt es aber nicht nur dort, sondern auch auf der Straße oder im Bus.

Bild: taz
CHRISTIAN RATH

ist rechtspolitischer Korrespondent der taz und lebt in Freiburg.

Die elektronische Fußfessel dürfte daher vor allem bei jenen Entlassenen eingesetzt werden, bei denen man einen Rückfall am wenigsten befürchtet. Wenn tatsächlich nichts passiert, kann man hinterher ja immer behaupten, es hätte an der Abschreckungswirkung der Fußfessel gelegen.

Bis dahin werden aber ständig Fehlalarme produziert, weil der GPS-Sender am Fuß täglich aufgeladen werden muss. Sendet er kein Signal, muss geklärt werden, ob ein Versehen oder Absicht dahintersteckt. So entsteht ein administrativer Wasserkopf, der nur damit beschäftigt ist, zu klären, wann ein Alarm überhaupt ernst zu nehmen ist und wann nicht.

Ländern wie Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, die nun einen Staatsvertrag zur Fußfessel schließen, ist dafür kein Vorwurf zu machen. Sie müssen die Technik vorhalten, weil die GPS-Überwachung seit Jahresbeginn im Strafgesetzbuch steht. Der Bundestag hat sie eingeführt, als der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte die Entlassung einiger Täter aus der Sicherungsverwahrung durchsetzte: Es war ein Akt parlamentarischer Verlegenheit. Er kann und sollte rückgängig gemacht werden.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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3 Kommentare

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  • S
    sek

    "Und man kann auch nicht alle Kindergärten der Republik mit GPS-Sendern ausstatten [...]".

     

    Wozu? Kindergärten sind ja meistens an der gleichen Stelle.

     

    Schwierig, einen Kommentar ernst zu nehmen, wenn so was drinsteht.

  • M
    Markus

    Deutschland sollte auf das Urteil des Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte pfeifen und lieber im Sinne der Bevölkerung handeln und die Straftäter lebenslang in eine kleine Zelle bei Brot und Wasser sperren. Vielleicht könnten die Grünen ja mal eine Volksabstimmung starten!

  • A
    aida

    Nicht die neuralgischen Punkte müssen mit GPS ausgestattet werden, sondern einzig und allein die Probanden.

     

    (...was natürlich nichts daran ändert, daß die ganze Maßnahme nichts als blinder Aktionismus ist...)