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Kommentar FunkzellenabfrageDreiste Sachsen

Paul Wrusch
Kommentar von Paul Wrusch

Das Amtsgericht Dresden hat die Massenabfrage von Handydaten im Februar 2011 für rechtens erklärt. Die Kritik an der Maßnahme wird deshalb nicht verstummen.

berraschen kann einen die sächsische Justiz nicht mehr. Auch nicht mit der Entscheidung des Amtsgerichts Dresden, dem zufolge die massenhafte Abfrage von Handydaten rund um die Antinaziproteste im Februar 2011 in Dresden rechtmäßig war: War es doch eben dieses Gericht, dass die Funkzellenabfrage, bei der mehr als eine Millionen Verbindungsdaten abgefischt wurden, seinerzeit genehmigt hatte. So weit, so vorhersehbar.

Dreist hingegen ist die Öffentlichkeitsarbeit der sächsischen Behörden. Bereits am Mittwoch erging der Gerichtsbeschluss. Dies der Öffentlichkeit mitzuteilen, hielten die Richter nicht für notwendig. Dass sie den Vorgang als zu unwichtig eingestuft haben, ist ausgeschlossen; mit keinem anderen Thema hat Sachsens Justiz im vergangenen Jahr bundesweit mehr mediale Aufmerksamkeit und Empörung erregt.

Der Dresdener Polizeipräsident musste gehen, in Bundestag und Bundesrat sind Gesetzesvorhaben anhängig, die die Regeln zur Funkzellenabfrage verschärfen sollen.

Bild: privat
Paul Wrusch

ist Chef vom Dienst bei der taz und hat das Dresdner Handygate vor einem Jahr aufgedeckt.

Bleibt also eine bewusste Entscheidung der Richter: das Thema bloß nicht erneut hochkochen lassen. Die Staatsanwaltschaft dagegen wollte ihren vermeintlichen Sieg dann doch feiern und verschickte eine Pressemitteilung am Freitagabend, kurz vor dem langen Wochenende.

Kritische Nachfragen unmöglich, die Deutungshoheit über das Urteil liegt allein bei der Behörde. Das ist keine Öffentlichkeitsarbeit, das ist peinlich. Doch die Hoffnung, dass die Kritik an der Kriminalisierung Zehntausender Demonstranten nun verstummt, wird sich nicht erfüllen. Etliche Betroffene haben angekündigt, juristisch die weiteren Instanzen zu bemühen. Bleibt zu hoffen, dass Richter außerhalb Sachsens andere Maßstäbe an Datenschutz und Verhältnismäßigkeit anlegen.

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Paul Wrusch
Redakteur wochentaz
Jahrgang 1984, hat Journalistik und Soziologie in Leipzig studiert. Seit 2009 ist er bei der taz. Nach seinem Volontariat war er Redakteur in der sonntaz, bei taz.de, bei taz2/Medien und im Inlandsressort. Bis 2024 Ressortleiter wochentaz, jetzt Politikredakteur.
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5 Kommentare

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  • D
    desconocido

    Und da soll der Bürger noch Vertrauen in die Rechtsprechung haben? Die Polizei und Staatsanwaltschaften Machen was sie wollen und können sich scheinbar darauf verlassen von unseren Gerichtee zuverlässig beschützt zu werden. Mir kommt es nicht mehr vor als würde es um Rechtsprechung gehen, sondern nur darum "der anderen Krähe" kein Auge auszustechen.

  • K
    krause

    schön dreiste sachsen!

    schön voll daneben!

    schon mal in sachsen gewesen?

     

    wenn sie ahnung hätten wüßten sie, daß nach der wende fast alle führungspositionen in partein, polizei gerichte u. so weiter......von wessis besetzt wurden!

     

    nicht jeder der bei uns schwäbisch spricht und eine tolles auto fährt , ist ein Sachse!!!!!!!!!!!

    auch , wenn die sich dafür ausgeben!

  • G
    grummelkuss

    Ob Sachsensumpf-Kinderbordelle in Leipzig,

    die Schließung der Volljuristenstudiengänge

    in Dresden, die didakturenhafte

    Zusammenlegung der Gerichtsadministrationsinstanzen

    zur besseren inoffiziellen Druckausübung, die massive

    Hochschulfinanzkappung, unnütze Bauprojekte,

    Mrd-Subventionen für die Wohnraumverknappung anstatt

    Investitionen in Bildung, Forschung, Energie,

    mangelnde Sicherung von EU-Fördermitteln

    als Liquiditätsreserve für bestehende und

    zukünftige Investitionsvorhaben nun

    Retro-Stasiterror in Ostsachsen- es wird einfach nicht besser!

     

    Da wundert es nicht, wenn die Gescholtenen

    sich mit Herrn Putin vorzüglich verstehen.

  • H
    Horsti

    Die erste Instanz entscheidet schnell, die zweite richtig.

  • M
    marsus

    Februar 2011 ist so Februar 2011.