Kommentar Flüchtlingsgipfel in Berlin: Propaganda im Kanzleramt
Die Deutschen sind nicht so fremdenfeindlich, wie die hohe Politik glaubt. Es ist Zeit, das Asylbewerberleistungsgesetz zu kippen.
G ipfel im Kanzleramt – das klingt, als würde etwas als Chefsache angepackt, alle Beteiligten an einen Tisch geholt, um dann zackig Entscheidungen treffen zu können. Und genau das wäre in Sachen Asyl nötig: In Berlin und Bayern stehen Flüchtlinge vor verschlossenen Aufnahmeeinrichtungen oder müssen auf der Straße wohnen, in Nordrhein-Westfalen werden sie von Wärtern privater Sicherheitsdienste misshandelt. Und fast überall haben die Kommunen große Schwierigkeiten, zumutbaren Wohnraum zu finden – zu groß ist der Anteil der Kosten, den sie tragen müssen.
Doch leider war der vom Kanzleramt veranstaltete Flüchtlingsgipfel das genaue Gegenteil: Weder wurden alle Beteiligten an einen Tisch geholt – Kommunen und Flüchtlingsorganisationen durften nicht kommen – noch gab es eine Entscheidung. Wie auch? Es fehlte ja ein Angebot, das der Bund den Ländern gemacht hätte, um sie endlich bei der Versorgung der Flüchtlinge zu entlasten. Es war eine Propagandaveranstaltung, die den Eindruck politischer Tätigkeit erwecken sollte.
Die Länder waren bescheiden an die Sache herangegangen. Ihr Vorschlag lautete: Bis zum dritten Monat des Asylverfahrens zahlen sie – beziehungsweise die Kommunen –, danach der Bund. Der zahlt bislang nämlich gar nichts, obwohl er von allen öffentlichen Haushalten am besten dasteht. Faktisch wäre der Vorschlag auf eine Fifty-fifty-Lösung hinausgelaufen: Im Moment dauern Asylverfahren im Durchschnitt sieben Monate.
Der Bund hat stattdessen angekündigt, 350 neue Asyl-Entscheider einzustellen. Das sind nicht wenige, wird den Kommunen aber erst mal nicht viel helfen: 140.000 offene Anträge werden nur langsam abschmelzen – zu viele neue werden in diesen Monaten gestellt, zu lange wird es dauern, die neuen Entscheider zu schulen.
Die Kopplung der finanziellen Zuständigkeit an die Geschwindigkeit des Asylverfahrens dürfte die Fairness gegenüber Flüchtlingen allerdings nicht gerade fördern – frei nach der Losung: Sparen durch schnellere Abschiebung. Einige Länder wollten weitergehen und das Asylbewerberleistungsgesetz komplett streichen, statt es bloß kosmetisch zu reformieren, wie der Bund es will.
Kosten für Kommunen und Länder
Kippt das Gesetz, müsste der Bund die regulären Sozialleistungen komplett zahlen, Kommunen und Länder könnten sich dann die Kosten für die Unterbringung teilen. Aber dabei machen vor allem die CDU-Länder und der Bund nicht mit. Sie halten an dem Gesetz fest, dass die soziale Schlechterstellung der Flüchtlinge seit 1993 festschreibt – und die Kosten den Kommunen und Ländern aufdrückt.
Begründet wird dies in der Regel nicht mit fehlendem Geld, sondern mit höheren Zielen: Wenn die Asylbewerber zu viel kosten, so heißt es gern, schmälere das die Akzeptanz des Asylschutzes insgesamt. So wurde unter anderem gerechtfertigt, dass Flüchtlinge mit gut der Hälfte des Existenzminimums in Deutschland leben mussten – bis dies 2012 schließlich als verfassungswidrig verboten wurde.
Heute aber kommen mehr Flüchtlinge als je zuvor in den letzten 20 Jahren, und sie sind noch immer bei der medizinischen und sozialen Versorgung diskriminiert. Gleichzeitig ist die Stimmung in der Bevölkerung keineswegs besonders fremdenfeindlich – im Gegenteil. Die unseligen „Nein zum Heim“-Initiativen von Neonazis und Aktivbürgern, bleiben bislang eine Ausnahmeerscheinung. Das Argument, man müsse rassistische Aufwallungen durch restriktive, „unattraktive“ Versorgung verhüten, hat sich an der Wirklichkeit blamiert.
Es gibt keinen Grund, an der Ungleichbehandlung festzuhalten. Dies durchzusetzen – und so ihre Kosten zu drücken –, hätten die rot und grün regierten Länder in der Hand: Dem neuen Asylbewerberleistungsgesetz können sie demnächst im Bundesrat die Zustimmung verweigern. Dann könnten sie sich die Teilnahme an Showveranstaltungen im Kanzleramt sparen.
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