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Kommentar Facebook Es geht aufwärts im Datenschutz

Kommentar von

Falk Lüke

Dank des Drucks von Google+ muss Facebook sein Selbstverständnis korrigieren und verbessert die Sichtbarkeit seiner Datenschutzfunktionen. Konkurrenz hat auch was Gutes.

S o schnell kann es gehen: Aus dem Jäger Facebook ist nun der Gejagte worden. Das soziale Netzwerk Mark Zuckerbergs ist unter Zugzwang - denn die Konkurrenz Google+ übt mit seiner Plattform für Internetfreunde Druck aus. Ihre Nutzer sollen selbst bestimmen können, mit wem sie ihre Informationen teilen und mit wem nicht.

Facebook wird nun in erster Linie die Sichtbarkeit bereits vorhandener Funktionen verbessern. Tatsächlich - gut versteckt - hat die Internetseite bereits alles, was auch Google+ bietet, um Informationen und Bilder zu schützen.

Bislang hatte der Zuckerberg-Konzern jedoch keinerlei Interesse, dass eine breite Öffentlichkeit von diesen möglichen Einstellungen wusste. Das Mantra der Firma lautete: Facebook ist dafür da, Informationen mit anderen zu teilen. Die Konkurrenz von Google+ macht nun Korrekturen im Selbstverständnis nötig.

Falk Lüke

ist freier Autor.

Beide Firmen sind keine Datenschutzfreunde. Er widerspricht ihrem Geschäftsinteresse, Informationen der Nutzer unter Verschluss zu halten. Doch jetzt, wo Google mit Plus den ersten Schritt zu mehr Sicherheit gewagt hat, muss und wird Facebook nachziehen. Mit etwas Glück geht dann Google den nächsten Schritt und schafft den bei Facebook und bei Google vorhandenen Zwang ab, den realen Namen angeben zu müssen, will man Mitglied werden. Er ist übrigens mit dem deutschen Recht nicht vereinbar. Anbieter müssen die Nutzung unter Pseudonym erlauben.

Kündigt sich also ein Rennen der beiden Internetgiganten um den besten Datenschutz für die Nutzer an? Vielleicht, denn nur auf diesem Feld können sie sich unterscheiden. Trotzdem haben Facebook und Co noch einen weiten Weg vor sich. Doch der Traum von mehr Datenschutz ist etwas realer geworden.

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3 Kommentare

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  • FL
    Falk Lüke

    Es steht im Telemediengesetz, TMG §13, 6: "Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren."

     

    Ob das Anwendung findet auf Services, die nicht aus .de betrieben werden, steht jedoch auf einem anderen Blatt.

  • A
    Antwort

    TMG § 13 Abs. 6: Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.

    http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html

  • F
    Frage

    Wo steht es im deutschen Recht, dass ein Pseudonym erlaubt sein muss? Ich könnte mir eher das Umgekehrte vorstellen (wenigstens ist es (nur) in der deutschen Netiquette-Version so, dass die Verwendung von Pseudonymen in Foren nicht empfohlen wird).