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Kommentar Erbschaftsrechts für Homo-PaareRückbau der Diskriminierung

Simone Schmollack
Kommentar von Simone Schmollack

Nach dem Urteil zur Gleichbehandlung von Homosexuellen im Erbschaftsrecht bleibt noch vieles zu tun. Etwa beim Einkommenssteuer- und Adoptionsrecht.

D as Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist deutlich: Hetero- und Homosexuelle sind beim Erbrecht gleich zu behandeln. Dieses Votum ist gut und richtig und vor allem längst überfällig. Wenn Menschen füreinander da sind und füreinander sorgen, wenn sie also gegenseitig Pflichten übernehmen, sollen sie auch gleiche Rechte haben - sowohl ideell als auch ökonomisch. Dazu zählt in einer Gesellschaft wie unserer, die stark auf Besitzstandswahrung setzt, eben auch das Erbschaftsrecht.

Seit die Eingetragene Partnerschaft 2001 in Deutschland gilt, hat es viele Fortschritte in der Gleichstellung Homosexueller gegeben. Insofern ist das aktuelle Urteil aus Karlsruhe "nur" ein weiterer Schritt zur vollständigen Gleichbehandlung von Lesben und Schwulen. Denn es bleibt noch vieles zu tun.

Als Nächstes stünde eine Gleichbehandlung im Einkommensteuerrecht an. Es fehlt jeder sachliche Grund, warum verpartnerte Lesben und Schwule im Gegensatz zu verheirateten Heteros ihr Einkommen nicht gemeinsam versteuern dürfen, sondern behandelt werden wie Ledige. Das Argument, das hier häufig vorgebracht wird, ist der besondere Schutz der Ehe und der Familie.

Bild: privat

Simone Schmollack ist taz-Redakteurin für Frauen- und Geschlechterpolitik.

In der konservativen Ideologie ist das Bild der Familie zudem häufig mit Kindern verbunden. Aber es gibt genügend Heteropaare ohne Kinder, die sich trotzdem als Familie bezeichnen. Sollten Kinderlose künftig wie Ledige besteuert werden?

Leicht zu ändern wäre auch das Adoptionsrecht. Die Adoption eines leiblichen Kindes durch die Partnerin oder den Partner ist zwar möglich, nicht aber die Fremdadoption für eine verpartnerte Lebensgemeinschaft. Dahinter steckt ebenfalls ein konservatives Leitbild: Eine "richtige" Familie bestehe aus Mutter, Vater, Kind(ern).

Und last but not least: In Artikel 3 des Grundgesetzes, der die Gleichstellung aller Menschen festschreibt, fehlt der Hinweis darauf, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität diskriminiert werden darf. Eine Änderung der Grundrechte dürfte allerdings die höchste Hürde sein. Aber machbar ist auch das, wenn man will.

Egal ob man die Institution Ehe an sich als zeitgemäß empfindet oder für überholt hält - solange es Eheschließungen gibt, darf kein Unterschied zwischen Homo- und Heterosexuellen gemacht werden.

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Simone Schmollack
Ressortleiterin Meinung
Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalist:innen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.

4 Kommentare

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  • U
    Ulrike

    Ich kann dem Artikel zustimmen und finde es ganz toll, dass die taz bei Homothemen ganz aktuell Bericht erstattet und immer am Ball ist. Mir fällt generell nur auf, dass sich ein paar Mythen immer wieder einschleifen. Es stehen immer eher die Schwulen im Fokus, auf Fotos sind meist männliche Paare abgebildet. Und konkret in diesem Artikel stört mich, dass nicht erwähnt wird, dass immer mehr Lesben und Schwule Familien gründen. Das ist schon längst kein rein heterosexuelles Thema mehr. Insofern ist es ganz klar, dass wir die Gleichbehandlung brauchen!

  • A
    Alexander

    Erneut "haut das Bundesverfassungsgericht der CDU-CSU-FDP Bundesregierung deren verfassungswidrige Diskriminierung von Schwulen und Lesben um die Ohren."

     

    Warum, Frau Bundeskanzlerin (die Sie auch Kanzlerin der Lesben und Schwulen im Lande sind, doch das sind Sie, weil Sie Kanzlerin aller Menschen in diesem Staat sind!) beenden Sie nicht endlich aus eigenem Antrieb die noch bestehenden rechtlichen Benachteiligungen von etwa 5 - 10 % der bundesdeutschen Bevölkerung?

     

    Ist es Ihnen nicht selbst peinlich, dass das Bundesverfassungsgericht Ihrer Regierung immer wieder attestieren muss, dass sie sich nicht an das Grundgesetz hält?

     

    Und übrigens ... Schwule und Lesben sind eine nicht länger zu ignorierende Wählerschaft, mit einem guten Gedächtnis! Die nächsten Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen kommen bestimmt!

  • T
    Timon

    Ich weiß nicht, ob gerade dass Adoptionsrecht »das« passende Beispiel für die Aushandlung der Gleichberechtigung von Hetero- und Homosexuellen sind. Die Faktoren zur Beantwortung der Frage, in wie weit für das "Kindeswohl" (schwieriger Begriff, ich weiß). Trotzdem bleibt für mich die Frage hochaktuell, ob bei Faktoren die überwiegend nicht unter Kontrolle der Familie (egal welche Zusammensetzung) stehen (Kindergarten, Schule) bei der Beantwortung dieser Frage einfach ignoriert werden sollten.

    Ich meine nicht.

  • B
    Birgit

    Alles richtig kommentiert, aber in diesem Kontext sollte doch endlich mal wieder dem überflüssigen Ehegattensplitting im Steuersystem der Kampf angesagt werden!