Kommentar Ende von Brunsbüttel: Festtage für Juristen

Der Streit über das Betriebsende des Atomkraftwerks Brunsbüttel dürfte noch zahlreiche Gutachter und Gerichte beschäftigen. Die Rechtsprechung wird sich sputen müssen, will sie noch rechtzeitig vor der Abschaltung kommen.

Das werden Festtage für Juristen, sehr wahrscheinlich sogar Festjahre. Der rechtliche Streit über das Betriebsende des Atomkraftwerks Brunsbüttel dürfte noch zahlreiche Gutachter und Gerichte beschäftigen. Und wenn dereinst das Bundesverwaltungsgericht ein letztinstanzliches Urteil gesprochen haben wird, dürfte der Uralt-Meiler an der Elbmündung ohnehin schon abgeschaltet worden sein.

In drei Jahren soll er stillgelegt werden, wenn die bisherige Rechtsgrundlage, der 2002 verabschiedete Atom-Konsens, weiter Bestand hat. Wenn es nach den neuen Plänen der Bundesregierung geht, steht die Abschaltung 2020 an. Die Rechtsprechung wird sich sputen müssen, will sie rechtzeitig kommen.

Parallel dazu aber muss die politische Auseinandersetzung intensiviert werden. Dass Vattenfall erwägt, seine beiden Meiler Brunsbüttel und Krümmel dem Mit-Eigentümer Eon zu überlassen, zeigt, dass der Konzern druckanfällig ist. Dass beide Unternehmen prüfen, ob sie die Reaktoren überhaupt wieder ans Netz nehmen, zeigt, dass deren Rentabilität fraglich ist. Und dass beide Meiler seit 2007 keinen Strom produzieren, ohne dass im Norden auch nur ein einziges Licht ausging, zeigt, dass diese Atomkraftwerke überflüssig sind.

Diese Debatte wird von dem neuen Gutachten mit weiteren juristischen Argumenten flankiert. Das ist hilfreich.

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