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Kommentar EmmelyEmmely bekam Recht

Barbara Dribbusch
Kommentar von Barbara Dribbusch

Künftig müssen langjährige Mitarbeit und ein Bagatelldelikt gegeneinander abgewogen werden. Damit verschafft das Gericht Arbeitnehmern mehr Spielraum.

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Barbara Dribbusch
Redakteurin für Soziales
Redakteurin für Sozialpolitik und Gesellschaft im Inlandsressort der taz. Schwerpunkte: Arbeit, soziale Sicherung, Psychologie, Alter. Bücher: "Schattwald", Roman (Piper, August 2016). "Können Falten Freunde sein?" (Goldmann 2015, Taschenbuch).
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2 Kommentare

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  • A
    Amos

    Wer für lau arbeitet, hat auch das Recht zu klauen. Das ist dann kein Unrecht. Denn die betrogenen Arbeitnehmer versuchen sich damit nur schadlos zu halten. Dass die Großen immer betrügen dürfen und nachher nie gefragt werden, wie sie überhaupt an ihr

    Geld gekommen sind, sagt doch bereits wie hier in diesem Absurdistan verfahren wird.

  • C
    CiCerO

    hallo taz, nein, erstens hat dass Gericht sicherlich keine MASSTÄBE gesetzt, wie in der Überschrift, sondern höchstens Maßstäbe, wie's richtig im Artikel steht. Nix für ungut, taz, seit der so glorreichen Rechtschreibreform herrscht eben die von den weisen Politikern so herbeigesehnte Schreibsicherheit im Lande, gell.

    Zweitens hat das Gericht nur Recht gesprochen, wie es sich von Beginn an gehört hätte. Dass nach 31 Jahren Betriebsmitgliedschaft eine Abmahnung das entsprechende arbeitsrechtliche Instrument gewesen wäre, hätte auch den vorhergehenden Instanzen auffallen müssen.

    Jedenfalls, keine neuen Maßstäbe, sondern ganz einfach geltendes Arbeitsrecht. Das reicht auch schon völlig in diesem Fall. Und es handelt sich ja ausdrücklich um eine Einzelfallentscheidung, was ich so auch begrüße.

    Die Einführung einer sogen. Bagatellgrenze halte ich für nicht erforderlich und zweifelhaft.