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Kommentar Edathy und JustizIm Zweifel für den Staatsanwalt

Ambros Waibel
Kommentar von Ambros Waibel

Verglichen mit der Arroganz Edathys und der Verlogenheit Oppermanns gibt die Justiz ein gutes Bild ab. Doch: Besser laufen könnte es natürlich immer.

Macht vor Recht: SPD-Franktionschef Thomas Oppermann im Bundestag. Bild: dpa

D ie Affäre Edathy ist zu Ende! Sie ist zu Ende, kapiert?!

Schon klar. Doch selbst wenn man im allgemeinen Abschlussfuror nichts als die schmutzige Absicht der Großkoalitionäre und der medialen Realpolitiker erkennen kann, schnellstmöglich zu ihrer tristen Tagesordnung zurückzukehren, sollte man den Moment nicht verstreichen lassen, um Gewinner und Verlierer der Causa festzuhalten.

Gewinner ist zweifellos die Staatsanwaltschaft. Nach Jahrzehnten, in denen man nur eingeschränkt von einer dritten Gewalt in der Bundesrepublik sprechen konnte, schöpft sie langsam Mut. Couragierte Staatsanwälte schätzt man hierzulande allerdings nur, wenn sie im Ausland tätig sind, gegen Berlusconi zum Beispiel.

Dessen Traum war immer das deutsche Rechtssystem, in dem ein Innenminister zu erfahren hat, gegen wen so gerade ermittelt wird. In Italien sind Staatsanwälte unabhängig – und zwar nicht nur von der Exekutive, sie sind auch nicht in ein internes hierarchisches Rechenschaftssytem eingebunden. Davon sind wir Lichtjahre entfernt, aber die Hoffnung stirbt ja immer zuletzt.

Apropos: Wer nun den sozialen Tod über Sebastian Edathy verhängt sieht, mag recht haben, darf aber nicht vergessen: Edathy wusste, dass er eine – mindestens politische – Zeitbombe darstellt. Jetzt, da die Dinge offen liegen, müsste er endlich sprechen. Stattdessen versteckt er sich, wirft mit Beschuldigungen um sich und hört nicht auf, andere für sein Versagen verantwortlich zu machen.

Dass schließlich die SPD auf einen Thomas Oppermann nicht verzichten zu können meint, zertritt die gerade zart gesprossene Hoffnung auf eine Erneuerung der Partei. Mit diesem unfähigen und verlogenen Intriganten will man den Euro retten und Afrika befrieden?

Was bleibt, ist eine mafiöse Regierungsmannschaft, der man in jedem Detail ihres Wirkens mit größtem Misstrauen begegnen muss. Wenn man sich an die Affäre Edathy dafür bis 2017 erinnert, sie hätte wenigstens ein Gutes gehabt.

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Ambros Waibel
taz2-Redakteur
Geboren 1968 in München, seit 2008 Redakteur der taz. Er arbeitet im Ressort taz2: Gesellschaft&Medien und schreibt insbesondere über Italien, Bayern, Antike, Organisierte Kriminalität und Schöne Literatur.
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25 Kommentare

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  • Diese ganze Edathy Debatte ist ja nun reichlich aus dem Ruder gelaufen- und entwickelt irgendwie einen komödialen Charakter...

    Was würde geschehen wenn es nun herauskommt, das die Fotos und Videos `anstössigen jedoch eigentlich nicht kriminellen Ausdrucks´ "nur" bestellt wurden, weil Herr E. sich selber ein Bild der verachtenswerten Bilder-Szene des Pädophilen machen wollte, um politisch effektiver dagegen vorzugehen?

    ---------

    Diese ganze sog. `Affäre Edathy´ gibt Stoff für einen Abendfüllenden Film- mehr nicht!

  • SW
    S. Weinert

    Im Hinblick einer wünschenswerten (stärkeren, nicht absoluten) Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften gehe ich mit Herrn Waibel d'accord. Man denke nur an den Augsburger Staatsanwalt Winfried Maier. Hätte er sich nicht über das Recht gestellt unter Missachtung der für ihn geltenden Vorschriften, dann wäre die sog. "Panzeraffäre" um K.-H. Schreiber für immer im (von der Politik erwünschten) Dunkel geblieben. Maier hat seinen Job dadurch verloren, doch die Bevölkerung hat viele Einsichten gewonnen. Von Maier stammt der durchaus zutreffende Ausspruch:

     

    Die Bestechung da oben, interessiert mich nicht,

    die Weisung des Vorgesetzten, stört mich nicht,

    die Einflussnahme von oben, irritiert mich nicht,

    der Ladendiebstahl ist strafbar

    nicht?

     

    Es stellt sich die Frage, ob Deutschland im Korruptionsranking so gut dasteht, weil es kaum Korruption gibt, oder aber, weil es politisches (vor allem auf kommunaler Ebene!) Weisungsrecht gibt, das eine Aufklärung unmöglich macht. Wird eine Ermittlung von höherer Ebene gestoppt, darf der StA nicht einmal die Öffentlichkeit informieren, ohne sich nach § 353b StGB strafbar zu machen. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt...

     

    Welche Formen der (legalen!) Einflussnahme im deutschen Rechtssystem bestehen, lässt sich anschaulich in einem Vortrag der Speyrer Demokratietagung aus dem Jahr 2002 nachlesen.

     

    http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/30.90.01MaierSpeyer02-10-05.pdf

  • SW
    S. Weinert

    Der Kommentar mag in einigen Punkten Defizite im fachlichen Wissen erkennen lassen. Dennoch hat meiner Ansicht nach Herr Waibel empfindliche Punkte angesprochen - wie die teils überheblichen, teils verunglückten Kommentare deutlich zeigen.

     

    Ich stimme Herrn Waibel in sofern zu, dass ich die Art der Ermittlungen gegen Herrn E. begrüße und ein vorgeworfenes Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft als an den Haaren herbeigezogen ansehe. Herr E. hat Bilder von nackten Kindern bezogen, die nicht seine eigenen sind. Wenn das kein Grund zum näheren Hinschauen ist, was würde man dann als hinreichenden Verdacht benötigen? Wurden in der Vergangenheit nicht vielfach das "Versagen" örtlicher Jugendeinrichtungen medienwirksam beklagt, weil gerade nicht "rechtzeitig" geprüft und eingegriffen wurde, obwohl doch "Hinweise" bekannt waren? Diese Hinweise wiegten weit weniger schwer, als die Nacktbilder des Herrn E., trotzdem glauben viele, mit zweierlei Maß messen zu dürfen.

    Wohlgemerkt: Allein in den Ermittlungen liegt noch kein Vorwurf, auch sind sie prinzipiell nicht geeignet, die Existenz einer Person zu zerstören. Es war nicht die Staatsanwaltschaft, die an die Öffentlichkeit gegangen ist! Der mediale Zirkus wurde durch einen ganz anderen Personenkreis eröffnet. Hier stellt sich daher eher die Frage, ob die vorhandenen Vorschriften, die die StA verpflichten, auf Nachfrage der Presse bei JEDER Ermittlung wahrheitsgemäß über Bestehen und Stand zu antworten zweckmäßig sind. Wäre es ein solcher Verlust, wenn die StA nur bei dringenden Verdacht und zu erwartender Eröffnung eines Hauptverfahrens antworten müsste?

  • G
    Gastlicher

    Man mag mit dem Saubermann Edathy nur ein reduziertes Mitgefühl haben, aber hier hat die Staatsanwaltschaft schon mal sein Leben zerstört, obwohl die bestellten Bilder offenbar nichtmal die strafrechtliche Grenze überschritten haben. Cohn-Bendit hatte in seinem Buch "Der große Basar" Handlungen beschrieben und blieb unbehelligt. Da sehe ich schon eine Diskrepanz.

  • F
    Florian

    mit edathy bin ich bestimmt nicht gemeint, dass kann nur ein schlechter witz sein. ich bin bestimmt kein mensch der vergewaltigt, mordet, oder phädophiler ist. ich beziehe momentan jeden artikel auf mich, was aber auch möglicherweise paranoid ist. vielleicht gibt es diesen edathy wirklich. ich hoffe, die kameras sind abgebaut, die hier alles filmen.

  • KS
    K. Schwobbel

    Zum Lachen: da wird einem Italien als Referenz vorgehalten, und hier sind wird gleichzeitig "mafiös"! Und überhaupt: ausgerechnet die Staatsanwaltschaft als "Gewinner" dieser Affäre?!

     

    Oppermann nicht nur ein Irrläufer (soviel sei jederzeit zugestanden) sondern sogar ein verlogener Intrigant?! Gehört zum Intrigantentum nicht das Streben nach einem wie auch immer gearteten privaten Gewinn? Wo soll der liegen?

     

    Mich beschleicht der Verdacht, dass hier ein paar Grünwähler zu viel bei der TAZ rumschreiben, die sich jetzt zu recht abgehalftert fühlen mussten. Und es natürlich nicht dem Versagen der Grünen selbst im Wahlkampf zueignen, sondern auf die SPD abschieben. So weit so simpel.

     

    Nur: ich finde, die vorliegende Affäre geht auf etwas zurück, was als Anlass für eine parteipolitische Abrechnung überhaupt nicht taugt.

     

    Und beim Krisenmanagement der GroKo stösst mir zuallererst auf, wie glatt sich Merkel selbst bei einem derart sensiblen Thema aus der Affäre gezogen hat, und von vorneherein Sand auf alles kippte, was noch irgendwie in ihrer Nähe am Glimmen war.

     

    Da hat die TAZ nicht viel zu zu sagen gehabt, auch nicht zum stets wieder vorpreschenden Seehofer.

     

    Ach, stimmt ja: die Schwarzen sind doch der neue heimliche Koalitionswunschpartner der Grünen, munkelt man. So rum wird dann auch daraus ein Schuh, wie man so sagt...

  • Man ist als Abonnent ja grundsätzlich eher solidarisch und steckt schon mal eher lauwarme, verunglückte taz-Kommentare so weg, aber dieser hier ist ja sowas von grottenschlecht, zum großen Teil sachlich falsch, was die Zugehörigkeit der Staatsanwaltschaft zur 3. Gewalt anbetrifft, dass der Schreiber sich bitte wg. erwiesener Unprofessionalität doch bitte wieder um ein Volontariat bei seinem Stadtteil-Anzeigenblatt bewerben möge.

  • G
    Gast

    Der Artikel ist daneben. Wer, wie der LOStA Fröhlich bei der Pressekonferenz am 14.02. mit Meinungen und Lügen die Existenz eines Menschen vernichtet, hat seinen Beruf verfehlt. Schreiberling der BILD-Zeitung wäre hier passender,

     

    Und wenn Gisela Friedrichsen meint "so jemand gehöre nicht in den Bundestag", verkennt Sie die gesellschaftliche Realität. Nach Studien und Schätzungen sind etwa 1% der Bevölkerung Menschen mit pädophiler Präferenz. Die wenigsten davon werden übergriffig.

     

    Wenn der Bundestag ein Spiegel der Gesellschaft ist (oder sein sollte), dürften statistisch 3 Abgeordnete eine pädophile Präferenz haben. Und hierbei sind die Angestellten des Bundestages nicht einbezogen.

     

    Nach allen bis jetzt bekannten Informationen liegen die Herrn Edathy zuzurechnenden Filme / Fotos etwa auf dem Level der bis 1996 legal erschienenen FKK_Zeitschrift Jung & Frei. D. h. wenn überhaupt, ergeht für ein solches Vergehen ein Strafbefehl im unteren Bereich.

     

    Mein Fazit ist: Hier wurde durch eine übergriffig und fahrlässig handelnde Staatsanwaltschaft die Existenz eines Menschen vernichtet.

  • A
    Arboretum

    Jungejunge - das ist bereits der zweite unterirdisch schlechte Artikel von Waibel in zwei Tagen...

     

    Eine sauber arbeitende Staatsanwaltschaft wuerde ersteinmal die Unschuldsvermutung hochhalten und Edathy nicht schon im Vorfeld mit jedem weiteren Detail an den Pranger stellen lassen.

     

    Und wer sich einmal anschaut, wie sehr die "dritte Gwalt" und vielmerh noch die "vierte Gewalt" inzwischen in unserem Staatswesen korrumpierbar geworden ist, muss sich wirklich fragen, auf welchem Planeten der Autor eigentlich lebt, wenn er hier von einer Morgenroete der Freiheit der Justiz daherschwadroniert.

  • "Die Affäre Edathy ist zu Ende! Sie ist zu Ende, kapiert?!"

     

    Den kritischen Kommentaren hier kann ich mich nur anschließen. Waibel „schreibt über alles was ihm einfällt“, auch wenn er nicht wirklich etwas davon versteht.

     

    Das bezieht sich nicht nur auf eine verhunzte Grammatik, indem er „gesprossen“ statt „gesprosst“ schreibt, sondern auch und gerade auf seine Überlegungen zur Staatsanwaltschaft. Ob die nun langsam Mut schöpft oder nicht, sie gehört keineswegs zur „dritten Gewalt“, und zwar ausdrücklich, wie immer das in Italien aussehen mag.

     

    Die konzeptionell unabhängige „dritte Gewalt“ ist nach Wortlaut und Grundgesetz die „Judikative“, also die rechtsprechende richterliche, nicht die anklagende staatsanwaltliche.

    Art. 92 GG besagt:

    „Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.“

     

    Die Staatsanwälte sind hingegen Organe der zweiten Gewalt, der Exekutive, und erfüllen ihre Aufgabe ausdrücklich als weisungsgebundene Beamte:

    § 146 Gerichtsverfassungsgesetz: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“

     

    Zugespitzt könnte man also sagen, wer, wie der Autor, die Staatsanwälte zur „dritten Gewalt“ erheben möchte, widerstrebt den Prinzipien des Grundgesetzes, einer klaren Teilung zwischen vollziehender und rechtsprechender Gewalt, die Fantasien Waibels sind sozusagen verfassungsfeindlich.

     

    Der Artikel ist völlig inakzeptabel, Herr Waibel. Er ist inakzeptabel, kapiert?

  • L
    Leachim

    In der Presse stand zu lesen, dass drei Behörden (das BKA in Wiesbaden, die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität in Gießen und sogar die Staatsanwaltschaft Hannover selbst) das von Edathy gekaufte Material als strafrechtlich nicht relevant eingestuft hätten. Wo also bitteschön ist der laut StPO geforderte Anfangsverdacht? Reicht das Beckenbauer-Prinzip "schaun mer mal" für eine Wohnungsdurchsuchung wirklich aus? Die Staatsanwaltschaft soll auch schon die Wohnung Edathys durchsucht haben, ohne sich zuvor rückzuversichern, ob der SPD-Politiker wirklich sein Mandat niedergelegt hat. Da scheinen sich alle Beteiligten (inklusive Edathy) nicht gerade mit Ruhm bekleckert zu haben.

  • G
    gast

    Die StA hat sich keineswegs so falsch verhalten, wie viele meinen. Wer zweifelhaftes Material bei einer solchen Firma wie der in Kanada bestellt, über Jahre, das mit mehreren Konten, dann abtaucht - der macht sich allerdings verdächtig. Ergo Anfangsverdacht begründbar, ergo ist gegen die Ermittlung nicht so viel einzuwenden. Und auch gegen die Pressekonferenz nicht, weil die Gerüchte längst fröhliche Urständ feierten, und weil E. einen Tag nach der Durchsuchung auf seiner FB-Seite den Besitz von seiner Meinung nach nicht illegalem Material zugegeben hat.

  • 5G
    577 (Profil gelöscht)

    Danke für den Hinweis auf die Struktur der italienischen Staatsanwaltschaft. Vielleicht können "wir" wirklich was davon übernehmen. Allerdings wirkt ihre Verbeugung vor Italien doch etwas übertrieben, das Land ist nicht eben für seine geringe Korruption bekannt!

    Mit Oppermann und der SPD haben Sie m.E. absolut recht!

    Bleibt die Hoffnung auf ein Zerbrechen der GroKo und Neuwahlen!

  • 7G
    774 (Profil gelöscht)

    [im Zweifel für den Staatsanwalt] - Folglich: Im Zweifel gegen den Angeklagten. Der eherne Gerechtigkeitsgrundsatz "in dubio pro reo" wird verhöhnt. Ich dachte immer die taz wäre anders, als andere Schmierblätter. Ich werde mal großzügig sein, und diesen Justiz-Propagandaartikel als Ausrutscher betrachten.

     

    Mehrere aufgekommene Fehlturteile, in der letzten Zeit beweisen, wie rücksichtslos und menschenverachtend die deutsche Justiz ist. Anstatt diesen miesen Saustall anzuprangern, wird er auch noch gelobt.

    • SW
      S. Weinert
      @774 (Profil gelöscht):

      Der Zweifelsgrundsatz (der übrigens nicht "ehern" ist, sondern sich aus Art. 103 II GG ergibt), bindet ausschließlich die Gerichte. Den Staatsanwaltschaften ist ein Rückgriff darauf (durch das Legalitätsprinzip) explizit untersagt. Es gilt der Grundsatz in dubio pro duriore (im Zweifel für das Härtere). Jeglicher Ermessenspielraum, selbst wenn die Eröffnung eines Hauptverfahrens nahezu ausgeschlossen erscheint, ist auf "Null" reduziert und würde zwangsläufig zu einem Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt führen. Die StA ist eben gerade nicht Teil der "Dritten Gewalt", ihr obliegt es demnach nicht, eigenständig "Urteile" zu fällen. Allenfalls kann sie - nach erfolgten und schriftlich festgehaltenen Ermittlungen - die Einstellung des Verfahrens beim zuständigen Gericht beantragen.

  • CS
    Claudio S.

    Hat Diekmann die taz endlich übernommen? Oder bist Du's, Franz Josef, unter Pseudonym?

     

    In jedem Falle, Herr Waibel, noch eine Kleinigkeit... zu Italien wollen Sie sich demmächst bitte nicht mehr äußern, ja?! Danke. Da hatte neulich schon Ihr Kollege aus dem 'Wirtschafts-Ressort' die endgültige Übernahme Chryslers durch FIAT als 'Erfolg für das Land und Europa' bejubelt.

     

    'Ignorance is a bliss', ok. Aber irgendwann kommt sie dann auf der anderen Seite wieder 'raus...

     

    Con i migliori saluti

    Claudio S.

  • N
    Nick

    Die GroKo hat in dieser Hinsicht (wie in fast jeder anderen) nun wirklich alles falsch gemacht. Es ist schon ein intellektuelles wie journalistisches Kunststück, von diesen Fehlern nicht einen einzigen zu benennen, und stattdessen voll ins falsche Horn zu stoßen. Glückwunsch, Ambros Waibel, es ist Ihnen gelungen. Unschuldsvermutung? Fehlanzeige, es ist ok, wenn die Staatsanwaltschaft eine Pressekonferenz zu einer Anschuldigung macht, die nicht in einem Strafverfahren enden wird. Der Beschuldigte hat auch nicht das Recht, sich zu verteidigen. Dass ein Parteichef von all diesen Dingen längst Kenntnis hatte, ohne aktiv zu werden, und nun auch gar noch den Parteirauswurf fordert? Nicht erwähnt. Waibel: üben!

  • G
    Gast

    Wow. Wenn sich jemand absolut unkorrekt in dieser Affäre verhalten hat, dann ja wohl die Staatsanwaltschaft. Ich empfehle -ihnen folgende Artikel:

    http://www.heise.de/tp/blogs/5/155891

    https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/02/19/keine-beweise-sind-keine-beweise/

  • das stilmittel der provokanten falsachbehauptung,um nachdenken anzuregen?, abokündigungen zuguinsten anderer hervorzurufen?, zuviel im artiklel eingesetzt.

     

    die vorwürfe sind weit weit unter straftechtlich relevant!!

     

    euine zu begehrlich staatsanwaltschaft in "!amtshilfew" eionbe exztreem übegiffigen polizei und gehreimdienst? - dafür ist eigentlich der richter zuständug, das sowas "abgefangen" wird.

     

    Italien als justizvorbild? ist ehre in dr "tutsanic" zu erwarten, aber doch nicht imernst hier.

     

    wir dürften eigentlich gar nichts von dem bestellune von herrn Edathy wissen!

     

    soviel identfiksation mit dem aggressor repressive staatsapparat?

    DIE TAZ ALS "KRITISCHE ÖFFENTLICHKEIT" SOLL DA AUCH GEGENGEWICHT SEIN.

     

    wie lesen die nicht zm spass, das vielleicht die "titanic"...

    • @Dr. rer. nat. Harald Wenk:

      die texte werden zerhackt.

       

      der innenminister ist der von dem nsu untersuchungsausschuss kritisierte - der dann mit ermittlungen zurückschlagen kann, oder irgendwelche anderen aus de poilizei/geheimdienst.

       

      herr edathy kritik war sogar recht schlapp, so das ihn trotzdem abzuserviren und angreifen zu lassen schon eine ziemlich ostentaive praktrische verachtrung von kritik jeder art ist.

  • Eine Staatsanwaltschaft dafür zu loben, dass sie ohne strafbare Handlungen festzustellen oder auch nur solche begründetermaßen vermuten zu können, mehrere Wohnungen bzw. Büros durchsucht und im Anschluss der Öffentlichkeit ihre Ermittlungsergebnisse zu präsentieren, nur um danach das Verfahren einstellen zu können, ist wohl eine Art Einverständniserklärung zum gläsernen Bürger.

    Das Verhalten der Staatsanwaltschaft ist der eigentliche Skandal - und wesentlich schwerwiegender als alles, was die Politiker angerichtet haben.

  • Sorry, aber dieser Kommentar ist unterirdisch. Die Jagd auf angebliche Pädophile ist nichts andere als die Hexenjagd des 21-ten Jahrhunderts, unwürdig für jeden aufgeklärten Rechtsstaat.

     

    Wer da Staatsanwälte, die sich rechtswidrig zur Speerspitze des Gesinnungspöbels gemacht und nebenbei gesagt, sich auch noch rein handwerklich als ziemliche Stümper erwiesen haben, zu Helden erklärt und diese auch noch auf eine Stufe ausgerechnet mit den Mafiajägern stellt, die ja nachweislich höchste persönliche Risiken im Kampf um den Rechtsstaat eingegangen sind, bei dem liegt die Vermutung nahe, dass statt einer allerdings derzeit weit verbreiteten Verschiebung der optischen Achse dann doch eher ein Fall von Vollblindheit vorliegt.

    • @hdn:

      Meine Verehrung ! Einen so gelungenen langen schönen Satz liest man hier nicht oft . Dazu auch noch voll ins Schwarze !

    • TG
      Thorsten Gorch
      @hdn:

      Ja, das was rauskommen wird ist, dass fast Alle, deren Namen in dieser Affaire eine Rolle spielen, gegen geltende Gesetzte verstoßen haben - bis auf Edathy der aber sich selber in diese Situation hineinmanövriert hat und nun den sozialen Tod gefunden hat.