Kommentar Datenskandal in Dresden: Die Lehren aus dem Skandal
Dresden sollte ein Anlass sein, über die Vorratsdatenspeicherung zu debattieren. Denn wie viel Freiheitseinschränkung nehmen wir hin und wie viel Sicherheit bekommen wir dafür?
M an muss der sächsischen Polizei fast schon dankbar sein. Indem sie im Februar bei einer der größten Anti-Nazi-Demos Europas die Handy-Daten von hunderttausenden Bürgern überwacht hat, hat sie jedem klargemacht, was es bedeuten würde, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Nur dass es dann nicht mehr um hunderttausende von Daten ginge, sondern um Milliarden und Abermilliarden.
Wer hat wann mit wem telefoniert? Wer hat von wo aus gesimst? Wer wem eine E-Mail geschickt? All das soll nach dem Willen der Union sechs Monate gespeichert werden, ohne Anlass, auf Halde - und so verlangt es eigentlich auch eine EU-Richtlinie, der sich die FDP bisher aber tapfer widersetzt. Noch.
Innenminister und Sicherheitsbehörden haben in den letzten Wochen eine regelrechte Kampagne gestartet. Die Rede ist von einer Schutzlücke, die ohne die Vorratsdatenspeicherung entstanden sei. Von Terror-Gefahren, die man womöglich nicht mehr abwehren könne, und schweren Straftaten wie Kindesmissbrauch, die sich ohne Vorratsdatenspeicherung nur schwer aufklären ließen.
WOLF SCHMIDT ist Redakteur im Inlandsressort der taz.
Wer da von Bürgerrechten oder Datenschutz spricht, wird schnell als Täterschützer diffamiert. Oder wie Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger als "Sicherheitsrisiko" beschimpft.
Doch der Überwachungsskandal von Dresden hat nicht nur gezeigt, was für ein Datengebirge angehäuft würde, wenn man die Verbindungen aller 82 Millionen Bürger speichern ließe. Dresden hat auch gezeigt, dass solche Sammlungen immer Begehrlichkeiten über ihren Zweck hinaus wecken. Denn dort hat die Polizei die Daten nicht nur eingesetzt, um schwere Straftaten aufzuklären - sondern auch um gegen Demo-Störer vorzugehen.
Es lohnt sich, noch mal das Urteil des Verfassungsgerichts hervorzukramen, das 2010 den ersten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung gestoppt hat. Das anlasslose Speichern von Telekomverbindungen, hieß es dort, könne "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins" hervorrufen, das eine "unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte" beeinträchtigen könne.
Dresden sollte ein Anlass sein, noch mal eine große Debatte über die Vorratsdatenspeicherung zu führen. Und die geht an den Kern: Wie viel Freiheitseinschränkung sind wir bereit hinzunehmen - und wie viel mehr Sicherheit bekommen wir dafür wirklich?
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