Kommentar Bahnstreik: Absurdes Justiz-Schauspiel
Ein Verlierer beim Streik der Lokführer steht schon fest: die Justiz. Denn für Arbeitskämpfe sind die Tarifpartner zuständig.
O b das Bahn-Management oder die Lokführer als Sieger aus dem Streik hervorgehen - diese Frage lässt sich nach einem Tag mit rund 50 Prozent Zugausfällen noch nicht beantworten. Ein Verlierer steht allerdings schon fest: die Justiz.
Malte Kreutzfeldt ist Leiter des Ressorts Ökologie und Wirtschaft der taz.
Die Öffentlichkeit hat längst den Überblick verloren, welches Gericht auf welcher Grundlage über welche Aspekte des Bahnstreiks entscheidet. Und selbst für Arbeitsrecht-ExpertInnen ist das absurde Schauspiel, das die Justiz derzeit aufführt, kaum mehr zu durchschauen. Weil die Bahn im ganzen Land unterwegs ist, kann sie praktisch bei jedem deutschen Gericht versuchen, einen geplanten Streik per einstweilige Verfügung verbieten zu lassen. Und sie findet immer wieder Arbeitsrichter, die dabei gern mitspielen: Im jüngsten Fall wurde der Streik im bundesweiten Fernverkehr vom Arbeitsgericht Chemnitz gestoppt - einer Stadt, an deren Bahnhof kein einziger Fernzug hält.
Zwar ist die aktuelle Entscheidung so spät gefallen, dass sie für den gestrigen Streik keine praktische Bedeutung mehr hatte. Doch das ist nur ein schwacher Trost. Inhaltlich argumentieren die Richter nämlich - nach allem, was bisher bekannt ist - ähnlich fragwürdig wie bei einigen Entscheidungen vom Sommer, mit denen die Bahnstreiks ebenfalls verboten oder eingeschränkt wurden. Indem die Richter den Streik für unverhältnismäßig erklären und auf die wirtschaftlichen Folgen verweisen, schlagen sie sich eindeutig auf die Seite der Arbeitgeber. Schließlich ist es das Wesen eines Streiks, gerade auch über finanzielle Auswirkungen Druck auszuüben.
Das Streikrecht genießt Verfassungsrang; auch aus diesem Grund hat das Bundesarbeitsgericht als oberste Instanz immer wieder zugunsten von Arbeitskämpfen entschieden. Beim Bahnstreik ist ein abschließendes Urteil noch lange nicht in Sicht. Solange das so ist, sollte nicht jedes lokale Arbeitsgericht den Anspruch haben, Rechtsgeschichte zu schreiben. Und die Bahn sollte nicht immer neue Gerichte anrufen, um ihre Position durchzusetzen, sondern sich auf den normalen Weg besinnen, Tarifkonflikte zu lösen: durch ernsthafte Verhandlungen mit der Gewerkschaft.
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