Kommentar BND-Onlinedurchsuchungen: Trojanische Geschenke
Der Bundesnachrichtendienst hat heimlich tausende Onlinedurchsuchungen veranlasst. Möglicherweise verschenkt der BND einfach infizierte Computer.
S ind es wirklich so viele? Das hat am Wochenende wohl jeder gedacht, der von den 2.500 Onlinedurchsuchungen des Bundesnachrichtendienstes gehört hat. Wir haben ja immer noch die Versicherung von BKA-Chef Ziercke in den Ohren, das Bundeskriminalamt werde nur ganz wenige Computer heimlich durchsuchen, weil das technisch so unheimlich schwierig sei. Was gilt denn nun?
Christian Rath ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.
Möglicherweise ist die Erklärung ganz einfach. Vielleicht steckt einfach in jedem Computer, den die deutsche Regierung per Entwicklungshilfe einer anderen Regierung oder einer privaten Organisation zur Verfügung stellt, bereits die Spionage-Software des BND. So könnte sich der BND sparen, in fremde Wohnungen einzubrechen, um den Trojaner des BND zu installieren, und er müsste die "Zielperson" auch nicht mit aufwendig gefälschten E-Mails überlisten. Bei solch hinterhältigen Geschenken würde der installierte Trojaner seinem Namen jedenfalls alle Ehre machen.
Dieses Szenario könnte nicht nur erklären, warum der BND so erstaunlich viele Onlinedurchsuchungen einfädeln kann, sondern auch, warum sich im Jahr 2006 ein BND-Trojaner sogar auf dem Computer des afghanischen Handelsministers Farang befand. Die afghanische Regierung bekommt ja bekanntlich einige Hilfe aus Deutschland.
Außerdem fragt man sich, weshalb eigentlich das Bundeskriminalamt für viel Geld einen eigenen BKA-Trojaner entwickeln musste, wenn der Bundesnachrichtendienst doch schon eine sehr effiziente Software zu haben scheint. Schließlich hat der BND sein Werkzeug auch 2006 dem Verfassungsschutz zur Verfügung gestellt, als dieser den Islamisten Reda S. ausspionierte.
Aus den "Erfolgen" des BND kann also wohl nicht unbedingt auf die Häufigkeit von BKA-Spähaktionen geschlossen werden. Andererseits kann über die geplante Einführung weiterer Spähbefugnisse - etwa in der Strafprozessordnung oder für den Bundesverfassungsschutz - nicht einmal vernünftig diskutiert werden, solange man nicht weiß, wie oft nun das BKA in fremde Computer eindringt.
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