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Kommentar Ausweisung von AusländernEinmal Strafe ist genug

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Es ist ein Ausdruck deutscher Drohkultur, Ausländer nach der Haftentlassung automatsich abzuschieben. Gegenmaßnahmen wie Einzefallprüfungen reichen nicht aus.

A usländer, die in Deutschland geboren wurden und aufgewachsen sind, kann man eigentlich nicht als Ausländer bezeichnen. Sie sind Teil der hiesigen Bevölkerung, haben nur zufällig keinen deutschen Pass.

Ein biografisches Detail rechtfertigt nicht, dass solche De-facto-Inländer nach schweren Straftaten nicht nur ins Gefängnis müssen, sondern anschließend auch aus ihrem Heimatland verwiesen werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jetzt zwar entschieden, dass es keine rechtliche Pflicht für einen absoluten Ausweisungsschutz gibt. Deutschland verstößt also nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, wenn es hier geborene, straffällig gewordene Ausländer ausweist.

Bild: taz
CHRISTIAN RATH

ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.

Das ändert aber nichts an der politischen Forderung, alle hier aufgewachsenen Menschen gleich zu behandeln. Eine Sonderstrafrecht für Ausländer, die nach der Haftentlassung in ein für sie fremdes Land verbannt werden, ist Ausdruck der deutschen Drohkultur gegen Ausländer, die deren Integration schon seit Jahren behindert.

Für die größte Zahl der hier lebenden Ausländer - EU-Bürger und Türken - ist der Automatismus zwar abgemildert. Sie werden nach einer dreijährigen Haftstrafe nur dann ausgewiesen, wenn sie auch für die Zukunft als Gefahr für die Bevölkerung eingestuft werden.

Wer geläutert ist, kann bleiben. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber leider keine Erkenntnis der deutschen Politik, sondern ein Folge von EU-Recht.

Für alle anderen hier aufgewachsenen "Ausländer" haben die Gerichte im Interesse der Menschenrechte bisher nur eine Einzelfallprüfung zugebilligt. Auch dieses Durchbrechen des bisherigen starren Automatismus ist erfreulich - aber zu wenig.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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17 Kommentare

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  • I
    Irmi

    Ich kenne einen Fall, ein Ausländer dessen Frau ihn nicht mehr haben wollte hat ihn einer Straftat bezichtigt hätte er seine Frau versucht aus dem Fenster zu stoßen, was er nicht getan hat. Aber sie hat so gut gelogen, das ihr alle glaubten. Er wurde dafür verhaftet, angeklagt, verurteilt, eingesperrt und dann sofort abgeschoben. Er hatte nicht mal mehr die Möglichkeit seine Habseligkeiten zu packen. Er hat hier weit über 10 Jahre ohne Straftaten gelebt.

    Das nenne ich eine billige Scheidung. Seine Exfrau rief ihn Jahre später in seiner Heimat an und hat sich entschuldigf für das was sie ihm angetan hat auch für ihre Lügen. Aber das hilft ihm auch nichts mehr.

  • A
    antiantiantianti

    Herr Rath, schade dass sie am Wochenende nicht die Gelegenheit nutzten meine Frage an sie zu beantworten. Stattdessen sind am Wochenende seltsamerweise Kommentare aufgetaucht, die ihren bisher verrissenen Artikel unterstützten.

     

    Also stell ich die Frage mal einfacher:

    Warum wurde ich antiautoritär erzogen wenn die Gesetze die diese Geisteshaltung und auch meine Person schützen, in ihren Augen falsch sind?

  • BB
    Blaue Bohne

    Die Ausweisung ist keine Doppelbestrafung.

    Das Aufenthaltsrecht für Ausländer ist ein Privileg, was wir ihnen unter bestimmten Vorraussetzungen gewähren können. Es besteht aber eben kein Recht darauf, dieses Privileg (wer anständig ist soll auch Vorteile davon haben) allen und jeden in jedem Fall zu gewähren.

  • X
    xxx

    Ich kann die Argumentation nachvollziehen. Oder man müsste auch "deutsche" Straftäter ausweisen. Es gibt für mich keine sinnvolle Argumentation für eine ungleiche Behandlung.

  • IA
    ich auch

    der punkt ist, dass jemand, der bereits einmal rechtskräftig verurteilt wurde, aufgrund des gleichen vergehens zusätzlich noch durch die abschiebung bestraft wird und damit faktisch aufgrund seiner fehlenden deutschen staatsangehörigkeit anders behandelt wird als jemand mit deutscher staatsbürgerschaft. wie soll diese ungleichbehandlung bitteschön zu rechtfertigen sein? außer mit NPD-parolen wie "kriminelle ausländer raus!", die ja offensichtlich hier im taz-forum auf recht viel gegenliebe stoßen?

  • DP
    Daniel Preissler

    wie sollten auch wiederholt straftätig gewordene Ossis ausweisen, ich denke nach Polen, wegen des Warschauer Pakts.

  • DJ
    Dirk Jäckel

    Soso, nicht der Straftäter behindert die Integration, sondern die pöhse deutsche Gesellschaft. Man weiß nicht, ob man wegen solcher ideologischer Scheuklappen lachen oder heulen soll.

  • O
    Ossi

    Warum die Androhung bzw. die automatische Ausweisung nach Verurteilungen die Integration behindern soll, sollte der Autor mal etwas näher erläutern. Ich kann es nicht nachvollziehen. Gut integrierte Ausländer begehen im allgemeinen keine Straftaten.

  • R
    richtigbissig

    Abschiebung von Inländern ist pauschal nicht in Ordnung, auch wenn das rechtlich anders entschieden wurde, im Rahmen von Staatsbürgerrecht und Menschenrechten.

     

    Moralisch geht es darum, dass Probleme die nicht in den Herkunftsländern entstanden sind, zu deren Problem gemacht wird.

     

    Meine Frage ist einfach, wann genau wird denn endlich auf eine Wertegemeinschaft umgestellt, in dem Ureinwohner und Neudeutsche gleiche Rechte und Chancen genießen?

     

    lg

  • M
    maLA

    "deutschen Drohkultur" gegen Ausländer. Da war Herr Rath seit 1945 aber in einem anderen Staat und Realität. Er kann auch anders, wie ein Gespräch im DLF zum Überwachungstrojaner zeigte. Scheinbar verändert die taz die Autoren.

  • WB
    Wo Bu Xiangxin

    Ja, straffällig gewordene Ausländer sollten sofort eingebürgert werden! Nur mit einer Belohnung, und vielleicht einer kleinen, aber angemessenen finanziellen Hilfe kann verhindern, das man diesen armen Menschen weiteres Unrecht tut. Wer einmal straffällig geworden ist, wird es in der Regel nie wieder, daher ist auch keine Gefährdung der Mitbürger zu erwarten.

     

    Auch die gängige, aber menschenfeindliche Praxis, verurteilte Ausländer gelegentlich in Gefängnisse zu sperren, muss sofort aufhören! Der Staat soll nicht weiter die Integration derart behindern, die deutsche Drohkultur muss abgeschafft werden.

  • WN
    Was nun ?

    Was nun, Herr Rath ? Ein erster Schritt könnte sein, Sie selbst nehmen den Tunesier, der schon bis zum 20. Lebensjahr 8 (!!) mal verurteilt wurde in Ihrer Wohnung (Haus,Villa) auf. Das wäre ein schöner Beitrag gegen der "Drohkultur" Deutschlands.

  • M
    miles

    Ausweisung als "... Ausdruck der deutschen Drohkultur gegen Ausländer, die deren Integration schon seit Jahren behindert."?

     

    Was für eine widersinnige Behauptung! Schon was mal vom 'Mehmet-Effekt' gehört, Herr Rath? Von Generalprävention?

     

    Eine 'deutsche Drohkultur gegen Ausländer' behindere 'deren Integration schon seit Jahren? Was für 'Ausländer' werden durch was für eine 'Drohkultur gegen Ausländer' an genau was gehindert?

     

    Man kann solchen notorischen Quatsch nur gegen besseres Wissen behaupten: das schiere Gegenteil ist zutreffend - käme die europäische Strafjustiz regelmäßig ihrer Aufgabe nach, wäre jedenfalls ein 'integrationsbehindernder' Lernfaktor ('...yo, 'Opfas' können mir eh nichts, bro') ausgeräumt.

     

    Sodann möchte man über all dem 'Menschenrechts'-Gegreine den Autor nach seiner Auffassung zum staatlich durchzusetzenden Recht auf körperliche Unversehrtheit befragen. Weder Ihre vorgeblichen 'Menschenrechts'-Bedenken noch der pervertierte Gebrauch des 'Integrationsbegriffs', taugen, dagegen zu plädieren, sich notorischer Rohheitstäter - wo und wann immer möglich - zu entledigen.

     

    Leute, die es unentwegt unternehmen, die Gesellschaft für Ihre ausgedrehten unbedingten Duldungsforderungen in Haftung nehmen zu wollen, sind eigentlich nichts mehr, als Saboteure jedes sinnvollen Integrationsprozesses.

     

    m.

  • O
    odilo

    Weg damit - und her mit dem Schweizer Ausschaffungsgesetz.

    Wir haben künftig ganz andere Sorgen als uns mit fremden Taugenichtsen wieder und wieder abzuplagen.

  • A
    antiantiantianti

    Haben sie eigentlich mal eine Recherche bezüglich der betreffenden Gesetze gemacht Herr Rath? Ich gebe ihnen einen Tipp, es sind die Aufenthaltsgesetze $$53 und 54, die Ausweisungen genau gemäß Strafmaß festlegen. Im übrigen gemäß geltender Gesetze, über die ein souveräner Staat verfügt und nicht ein EU-Gerichtshof.

    Ich möchte sie nicht langweilen mit meinen Lebenserfahrungen Herr Rath, warum ich 2 Jahre meines Lebens meinen Schulweg tagtäglich um eine halbe Stunde verlängern mußte um nicht durch eine bestimmte Gegend zu laufen, und warum mir 3 Schneidezähne eingetreten wurden als ich auf dem Boden lag doch die Schmerzensgeldforderung im Vergleich zum bereits laufenden Verfahren des Täters minderwertig war und deswegen abgewiesen wurde, oder warum es in der Grundschule tagtäglich Prügeleien gab und wir als "schwul" beschimpft wurden weil wir mit den Mädchen spielten.

    Ich möchte sie nur eins fragen, warum wurde ich antiautoritär erzogen wenn dann die Gewalt in den Schulen, öffentlichen Verkehrsmitteln und sozialen Brennpunkten zum alltäglichen Prozedere gehört?

  • P
    PeterWolf

    "Einmal Strafe ist genug" ??

     

    Er wurde mehrfach für erhebliche Straftaten verurteilt.

     

    Diebstahl, Hehlerei, Erpressung und Körperverletzung.

     

    Wo steht eigentlich geschrieben, dass es ein Anrecht zum Aufenthalt zur Begehung von Straftaten gibt?

     

    Außerdem ist Tunesien jetzt ein freies Land, das auf engagierte Menschen zum Aufbau der Wirtschaft und zur Stärkung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wartet.

     

    Und da bringt dieser Kandidat doch die besten Voraussetzungen mit, immerhin hat er Prozesserfahrung bis zum EuGH. (wer immer das bezahlt hat)

    Und einen Realschulabschluss hat er ja vielleicht demnächst auch!

  • D
    Drohkultur

    "Deutsche Drohkultur gegen Ausländer" - dem Artikel entnahm ich, dass es in den anderen europäischen Ländern auch nicht anders läuft, das heißt, dass dort geborene straffällig gewordene Ausländer ebenso abgeschoben werden wie bei uns. Mir kommt es so vor, als ob der Autor Herr Rath da etwas verpasst hat, sonst hätte er vielleicht geschrieben "Europäische Drohkultur". Wie man auf die Idee kommen kann, dass die Abschiebung von erheblich straffällig gewordenen Leuten die normale Integration behindern sollte - rätselhaft. Alles in allem ein merkwürdiger Kommentar.