Kommentar Althaus: Pragmatismus und Verantwortung
Das Nachdenken über politische Konsequenzen von Althaus' Unfall mag persönlich schmerzen, ist aber notwendig. Das Recht auf Privatsphäre darf dabei nicht auf der Strecke bleiben.
Unerfüllbare moralische Forderungen sollte man besser gar nicht erst erheben - sonst verkommt die Diskussion über Moral zum Schrebergarten für weltfremde Träumer. Für den Betroffenen ist es gewiss schmerzlich, aber es ist dennoch unvermeidlich, dass sich Parteigremien, Wahlstrategen und Medien mit den möglichen politischen Konsequenzen des Skiunfalls von Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus befassen. Es gehört zu deren Aufgaben, sich Gedanken über einen möglichen Wechsel in einer Führungsposition zu machen und darauf vorzubereiten. Die Ansprüche von Politik und Pietät lassen sich nicht immer miteinander vereinbaren.
Das bedeutet allerdings nicht, dass alles im Zusammenhang mit dem Unfall die Öffentlichkeit etwas anginge. Auch Politiker haben ein Recht auf Privatsphäre und den Schutz ihrer Persönlichkeit. Es gibt ein berechtigtes Interesse an Informationen über den Gesundheitszustand eines Regierungschefs, wenn eine medizinische Diagnose politische Folgen nach sich zieht. Ausschließlich voyeuristische Bedürfnisse bedienen hingegen Bulletins über den Prozess des Aufwachens aus dem Koma, über den tagesaktuellen Grad räumlicher und zeitlicher Orientierung des Patienten und insbesondere alle Gerüchte über die Frage, wann und wie Althaus vom Tod seiner Unfallgegnerin erfahren hat. Dasselbe gilt für Spekulationen über eine mögliche juristische Schuld des Ministerpräsidenten. Darüber zu befinden ist Sache eines Gerichts.
Dieter Althaus ist nicht der einzige Prominente, dessen Persönlichkeitsrechte durch Berichterstattung verletzt worden sind. Wenn man bedenkt, wie selten sich Opfer solcher Übergriffe zur Wehr setzen, dann bekommt man eine Ahnung davon, wie groß die Furcht vor der realen oder vermeintlichen Macht der Medien mittlerweile ist. Das ist besorgniserregend. Übrigens auch für die Medien. Gerade wer Einschränkungen der Pressefreiheit ablehnt - wie eine Aufweichung des Quellenschutzes oder des Verbots, Journalisten abzuhören - muss ein Interesse daran haben, den Protagonisten solcher Einschränkungen keine Argumente zu liefern. Eine Neufassung berufsethischer Selbstverpflichtungen ist überfällig. BETTINA GAUS
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