Kommentar ALG-II-Neuberechnung: Hartz IV zum Schnäppchenpreis
364 Euro im Monat, das dient dem Ausschluss, nicht der Teilhabe. Und Millionen müssen mit diesem Geld auskommen. Es ist ein Armutszeugnis für ein so reiches Land.
F ormulierungen sind mitunter verräterisch. Im neuen Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger gibt es 2,99 Euro im Monat für Mineralwasser anstelle der früheren Posten für Bier. 12 Liter Mineralwasser kosten im Supermarkt 2,99 Euro, stellten die Sozialstatistiker bei einer Vorortrecherche fest. Allerdings würden preisgünstige Discounter das Mineralwasser sogar für 1,52 Euro pro 12 Liter anbieten. Bei "preisbewusstem Einkauf" bliebe daher angesichts der gewährten 2,99 Euro durchaus noch "Spielraum für Saft und andere alkoholfreie Getränke", heißt es im Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums.
Sozialbürokratie kann zynisch sein - aber nur mit Empörung auf die Festsetzung des neuen Hartz-IV-Regelsatzes von 364 Euro im Monat zu reagieren, erfasst die Entwicklung nicht. Das staatliche Existenzminimum für Nichtarbeitende zu bestimmen, ist ein Ritual, bei dem es früher schon nicht nur um Geld ging, sondern auch darum, den Maßstäben für Gerechtigkeit einer Wählermehrheit Genüge zu tun. Diese Maßstäbe haben sich verschoben. Auch das zeigt der neue Regelsatz.
Natürlich gibt es keine "objektiven" Maßstäbe dafür, die Regelsätze für Hartz IV zu bestimmen. Sie richteten sich bislang rein rechnerisch nach den Verbrauchsausgaben der ärmsten 20 Prozent, jetzt hat das Bundesarbeitsministerium die ärmsten 15 Prozent als Vergleichsmaßstab genommen, dies drückt die Summe. Die Ableitung vom Konsum der Geringverdiener ist heikel, denn das Ausgabeverhalten der "untersten" 15 Prozent entscheidet über das Einkommen aller Transferleistungsbezieher. Wenn Niedrigverdiener nur wenig Geld für gesunde Ernährung ausgeben, bestimmt das in der Statistik die Summe, die eben auch die Alleinerziehende auf Hartz IV für Ernährung bekommt.
Barbara Dribbusch ist Inlandsredakteurin der taz.
Das Statistikmodell leitet die Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes von Niedrigeinkommen und Renten ab. Immer sollen die Regelsätze dabei auch den Unterschied markieren zwischen denjenigen, die arbeiten oder gearbeitet haben und Steuern zahlen, und denjenigen, die das nicht tun. Die Frage, was man denn nun wirklich braucht für die vielbeschworene "menschenwürdige" Existenz, gerät dabei aus dem Blick.
Harte Arbeitsbedingungen und schlechte Bezahlung haben das Misstrauen der arbeitenden Niedrigverdiener gegen die Transferbezieher verschärft. Heute arbeiten Millionen in schlecht bezahlten Jobs in der privaten Dienstleistung, die kaum mehr verdienen als 900 Euro netto im Monat und verständlicherweise nicht einsehen, dass sie bei all der Plackerei nur 100, 200 Euro mehr haben als Menschen, die keine erkennbare Gegenleistung dafür bringen. Es ist kein Zufall, dass der biertrinkende und kettenrauchende Arbeitsverweigerer ein neues Feindbild der unteren Mittelschichten geworden ist, das Politiker verstärken.
Dazu passen die Manipulationen am Regelsatz. So waren seit Jahrzehnten Ausgaben für Bier und Zigaretten in kleiner Summe in der Sozialhilfe und in Hartz IV enthalten. Früher gehörten diese Genussmittel zum Gemeinschaftserleben, kaum jemand stellte dies infrage. Heute streicht die Bundesarbeitsministerin Bier und Zigaretten und verspricht den Familien einen "Bildungschip". Da ist er wieder, der disziplinierende Blick des Bildungsbürgertums auf die Armen.
Doch dieses Bild von Hartz-IV-Empfängern entspricht nicht den vielfältigen Schicksalen, die von der staatlich gewährten Grundsicherung leben müssen, darunter Alleinerziehende, gesundheitlich Angeknackste, Alte.
Wenn die Milieus der Niedrigverdiener, Kleinrentner und Langzeitarbeitslosen mit Ressentiments gegeneinander ziehen, braucht sich die Politik den großen Verteilungsfragen nicht zu stellen. Das lenkt ab von der Frage, ob Arbeit, gerade die verschleißende Arbeit, zu schlecht bezahlt wird und die Lohngrenzen das eigentliche Problem darstellen.
Nicht der biertrinkende Arbeitsverweigerer ist das Gerechtigkeitsproblem, sondern der gesundheitlich Eingeschränkte, der keinen Job mehr findet, die schlecht bezahlte Altenpflegerin, die Wohlhabenden, die nur geringe Abgaben zu zahlen haben. 364 Euro im Monat, das dient dem Ausschluss, nicht der Teilhabe. Millionen müssen mit diesem Geld auskommen, amtlich festgeklopft. Es ist ein Armutszeugnis für ein so reiches Land.
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