Kolumne Leuchten der Menschheit: Da ist es ja wieder, das Gespenst RAF
Wer der Wahrheit über die 1970er-Jahre näher kommen will, muss auch anderes als polizeilich-juristische Schriften lesen. Aktuelle Empfehlung: ein früheres Gespräch mit Stefan Wisniewski.
I n einem Interview mit dieser Zeitung erläuterte Stefan Wisniewski 1997 seine An- und Absichten als junger Erwachsener. Demnach lag der 1978 als 24-Jähriger Verhaftete schon früh nicht mehr auf Linie der Roten Armee Fraktion (RAF). Schon gar nicht votierte er für das "Frontkonzept" der RAF und die Anschlagspolitik der 1980er-Jahre. Wegen Beteiligung an Entführung und Ermordung von Hanns Martin Schleyer wurde Wisniewski 1981 zu zweimal lebenslanger Haft verurteilt. 1999 kam er nach 21 Jahren Gefängnis auf Bewährung frei.
Den Behörden ist sein Aufenthalt seither bekannt. Seine Privatsphäre versucht er rechtlich zu schützen, gegen Bild und Sensationsjournalisten, die ihn mit ihren Schnappschüssen verfolgen. Wisniewski gehörte zur mittleren RAF-Generation der 1970er-Jahre. Sein Vater, ein von den Nazis nach Deutschland verschleppter polnischer Zwangsarbeiter, war schon kurz nach seiner Geburt 1953 gestorben. Wisniewski wuchs in einer Umgebung auf, in der es besser war, über die Vergangenheit zu schweigen. Zur Erinnerung: Noch 2007 bezeichnete der derzeitige baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger seinen Amtsvorgänger Hans Filbinger als einen überzeugten Gegner des NS-Regimes. Den völlig reuelosen Nazi-Juristen Filbinger hatte die RAF in den 1970ern ebenfalls im Visier.
Ein großer Fehler der RAF und vieler anderer aus der 68er-Bewegung war, dass sie über die personale Kontinuität der Nazis in Deutschland auf das gesamte politische System und "den" Kapitalismus schlossen. Im Gespräch mit Petra Groll und Jürgen Gottschlich sagte der damals - 1997 - noch inhaftierte Wisniewski: "Es gab in der Zeit die Theorie vom neuen Faschismus, der aus den Institutionen kommt und keine Massenbasis braucht. Beides hat so nicht gestimmt. Diese schräge Theorie wurde aber nicht nur von der RAF vor- und nachgebetet…"
Es ist eines der wenigen Dokumente, in dem sich Wisniewski seither öffentlich und politisch geäußert hat. Es ist in dritter Auflage über den Buchhandel erhältlich und sollte in der heutigen Debatte Beachtung finden. Diese wird zumeist doch eher einseitig und unhistorisch geführt. Schließlich ist das Entstehen der RAF ohne den zeithistorischen Horizont, das weit verbreitete Unrechtsbewusstsein nach 1945 und die im NS verhaftete Geisteshaltung vieler juristisch kaum bewertbar.
Wer heute wie Michael Buback, Sohn des 1977 erschossenen Generalbundesanwalts, Aufklärung will, sollte die juristische nicht von der historisch-politischen Debatte trennen. Nach dreißig Jahren Druck auf labile Kronzeugen auszuüben, um bereits schon einmal lebenslang Abgeurteilte erneut juristisch zu belangen, dies beugt viel eher das Recht, als einem besseren Rechtsstaat zu dienen.
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