Kolumne Geht's noch: Rad ab
Das Bundessozialgericht sieht keinen Grund, warum Rollstuhlfahrer schneller fahren sollten als Schrittgeschwindigkeit. Was?
B ehinderte müssen behindert werden, sonst wären sie ja am Ende nicht mehr behindert. Auf dieses absurde Fazit lässt sich ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom Donnerstag bringen. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass Krankenkassen einem Rollstuhlfahrer kein sogenanntes Einhängefahrrad mit Elektromotor bezahlen müssen. Ihr Argument: Es sei nicht erkennbar, warum Rollstuhlfahrer schneller fahren sollten als Schrittgeschwindigkeit.
Im konkreten Fall ging es um das Einhängefahrrad „Speedy Duo 2“ einer Firma aus Delbrück im Kreis Paderborn. Solche auch Handbike genannten Geräte lassen sich recht einfach vor einen Rollstuhl montieren. Das Rad wird vom Rollifahrer in der Regel mit einer Handkurbel betrieben – was seine Mobilität bereits entscheidend erhöht.
Beim „Speedy Duo 2“ werden sie, ganz wie bei handelsüblichen E-Bikes, von einem Elektromotor unterstützt. Damit können Behinderte – je nach Ausführung – zehn bis 14 Stundenkilometer erreichen.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hatte sich gegen die Aufnahme des Gerätes in das Hilfsmittelverzeichnis gewandt. Darin aufgelistete Produkte müssen in der Regel von den Krankenkassen bezahlt werden.
Den Versicherungen aber war das Speedy zu schnell. Schließlich ermögliche es das Tempo eines Radfahrers. Zudem könne ein Behinderter das Vehikel über den Nahbereich hinaus nutzen. Maßstab sei aber nur die Fortbewegung eines nichtbehinderten Fußgängers. Dem schloss sich nun auch das Bundessozialgericht an.
Mal eine leichte Steigung schaffen
Dabei weiß jeder Fußgänger, dass er locker auch mal eben auf 10 bis 14 Stundenkilometer beschleunigen kann. Nicht nur beim Joggen, sondern ganz alltäglich, wenn man zum Bus spurten muss. Der Unterschied: Ein Fußgänger steigt dann einfach in den Bus, ein Rollifahrer muss in der Regel draußen bleiben, weil der Bus keine Rampe hat. Oder sie kaputt ist. Der Bordstein zu hoch. Der Eingang zu eng. Die Mitpassagiere nicht zusammenrücken. Der Ausstieg an einer anderen Haltestelle unmöglich. Der Fahrer zu ungeduldig. Und und und.
Kurz gesagt: Kein Rollstuhlfahrer wird selbst mit einem E-Bike-Antrieb jemals die durchschnittliche Mobilität eines Fußgängers erreichen können – jedenfalls nicht, solange die deutsche Realität ihn an allen Ecken und Ende behindert.
Dank des E-Motors könnte er aber immerhin mal ein paar hundert Meter weiter fahren als sonst. Er könnte vielleicht sogar mal eine leichte Steigung schaffen, was sonst unmöglich ist. Und ja, er könnte sogar mal einem ihn begleitenden Fußgänger ein paar Meter davon zischen.
All das gönnen die Versicherer und das Bundesgericht den Rollstuhlfahrern nicht. Das ist nur mit völliger Weltfremdheit zu erklären. Oder mit purem Zynismus.
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