Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.
Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?
Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.
@ Mathias Thiede
Nein, Herr Thiede, nicht: "leider", sondern vorsätzlich(!), schließlich hat Frau Schmollack dafür ihre "Gründe":
"Sie wollten gar keinen Mann in ihrer kleinen Familie – dafür soll es ja gute Gründe geben."
Und: wäre sehr aufmerksam gewesen, Sie hätten der Einfachheit halber auch gleich den Link mitgeliefert:
Bundesgerichtshof | Mitteilung der Pressestelle | Nr. 89/2013
Vermutlich hat Frau Schmollack sogar die Headline gefaket, die da im Original wäre: «Sperma macht Kind» Welch eine bittere Erkenntnis für die Autorin, dass es nicht ohne geht.
Leider wird das Urteil falsch dargestellt. Die Autorin behauptet, dass Gericht hätte geschrieben: "Ein Mann ist Vater eines Kindes, wenn er „an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben“." Das Ist falsch! Ein Mann, der diese eidesstattliche Versicherung abgibt, ist nicht automatisch Vater des Kindes, sondern er hat lediglich ein Anfechtungsrecht gegen die Vaterschaftsanerkennung eines anderen Mannes. Ob die Anfechtung erfolgreich ist und der Anfechtende auch rechtlicher Vater wird, kann nur ein Gericht entscheiden. Der BGH hat diese Frage hier nicht beantwortet, sondern lediglich entschieden, dass der im Gesetz verwendete Begriff des Beischlafs nach dem vom Gesetzgeber verfolgten Sinne so weit auszulegen ist, dass auch die Samenspende darunter zu verstehen ist, und dass auch der Samenspender ein Anfechtungsrecht hat, da er von der Vaterschaftsanfechtung durch einen anderen Mann in seinen Rechten betroffen ist, denn nach einer solchen Vaterschaftsanerkennung kann er seine Vaterschaft nicht mehr erfolgreich anerkennen.
(nachzulesen in der Pressemitteilung des BGH, veröffentlicht im Internet)
Wie würde es denn Frau Schmollack gefallen, wenn
eine Leihmutter und Eizellenspenderin
ihre Tochter nicht mehr sehen soll, weil es
ein gut etabliertes Schwulenpärchen für
unnötig und lästig befindet- falsches Vorbild halt?
Wahrscheinlich: Weil es sich um ein Mädchen handelt,
ist das vollkommen unakzeptabel.
Erst recht, wenn die arme Leihmutter nun auch
ihr Hochschulexamen nachgeholt hat.
Bei einen Jungen hingegen wäre alles in Ordnung.
Die Bigotterie ist abscheulich!
Die Rechtsbeugung auf Statusbasis ist ein Verbrechen!
Sie stempelt den Benachteiligten als minderwertig
ab!
Wenn Frau Schmollack etwas über Kinder, Frauen
und Männer schreibt, dann läuft es immer
auf Männerentmündigung heraus und feministische
Allmachtsallüren über Gesellschaft und Leben.
Wann wird man endlich eine Sexistin
mit einen Sexisten gleichstellen?
Im Grunde propagiert Simone Schmollack hier so etwas wie das privat verabredete ‘Klon-Kind’ mit auch 3 oder wahlweise mehr Elternteilen und beschuldigt darüberhianaus auch noch die Justiz:
"Im Streben nach mehr Gerechtigkeit ist so manchen Richtern offensichtlich die Vernunft abhanden gekommen."
Derlei taz-"Geschlechterpolitik im Inlandsressort", die nicht mal klare Rechtsverstösse (§ 271 Mittelbare Falschbeurkundung, etc.) als solche indiziert, sondern sie auch noch als: "ausgefuchsten Plan: (....)" di- oder in-direkt propagiert und dann auch noch von "Kindeswohl" faselt, sollte sie mal versuchen im breiteren öffentlichen oder gleich im parteipolitischen Rahmen zur Diskussion zu stellen.
Ihre taz-Kollegin, Heike Harrhoff, läßt uns unter:
«Manipulation künftig strafbar»
wissen, dass das Transplantationsgesetz erneut geändert werden soll, damit sich: "Ärzte, die bewusst gegen die Regeln der Organ-Warteliste verstoßen" künftig zweifelsfrei strafbar machen.
Aber homosexuellen Paaren, vorzugsweise, wenn es sich um Frauenpartnerschaften handelt, gesteht Frau Schmollack offenbar jeglichen rechtsfreien Raum zu. Im Grunde sollte jedem, der Ihren Artikel liest, für ein paar Minuten die Spucke wegbleiben – derlei Agitation ist nur noch degoutant und mit nichts zu rechtfertigen.
"Geht's noch?!"
"Deshalb hatten die Frauen einen ausgefuchsten Plan: Ein weiterer schwuler Freund sollte die Vaterschaft unterschreiben, um sie danach gleich wieder abzugeben – damit die Co-Mutter, also die Frau, die das Kind nicht ausgetragen hat, das Baby adoptieren kann."
Falschbeurkundung ist doch wohl immer noch ein Straftatbestand, oder nicht mehr, wenn es um irre fingierte ‘Familien’-konstruktionen geht? Wem hier wohl "offensichtlich die Vernunft abhanden gekommen" ist, Frau Schmollack; Und ob derlei ‘Eltern’-Lügenpack "sinnvoll und im Sinne des Kindeswohls ist", wäre ja wohl auch noch strittig.
Als Vater 3 Kinder wollte ich ein (lange) Kommentar abgeben, aber dann lass ich den von Chris, das ist alles drin.
Denken die so "liebevoller-möchte-gerne-Eltern-sein" nicht an das Kind?
Kinder sind halt keine Spielzeug, schon gar nicht Beziehung Helfer und auch nicht Lebensinhalt für Jemand oder Paare, sie sind Menschen!
Zittat Chris:
"Und ich würde diesen Spermanutzern gern zurufen, dass sie mal einen Moment an das Kind denken sollten und ihren Egoismus zurück fahren."
Das gilt auch für alle andere Paare sei es Hetero-, Homo- Pan- Pluri- A- Bi- etc- Sexuell.
Danke Chris!
Er versichert, "der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben."
Das heißt doch, er hatte Geschlechtsverkehr mit der Frau. Wozu dann noch die Samenspende und warum schläft er mit der Frau, obwohl er eigentlich schwul ist? Wie glaubwürdig soll so eine eidesstattliche Versicherung sein? Wie soll ein Gericht da noch durchblicken können?
Welches Kind soll einem heute mehr Leid tun, ein Kind mit Vater und Mutter, ein Kind mit zwei Müttern, ein Kind mit zwei Vätern, ein Kind ohne Vater, oder ein Kind ohne Vater und Mutter?
Kann vielleicht mal einer den Kopierer abstellen!?
Man kann's nicht allen recht machen.
- Das Kind hat ein Recht darauf, seinen biologischen Vater zu wissen. Auch wenn der das nicht will, darüber sogar eine Absprache vor der Geburt getroffen hatte (*). "Kindeswohl".
- Die Mutter hat ein Recht darauf, wenn sie das Kind alleine erzieht, vom Vater Geld zu erhalten. Auch dann, wenn es eine Absprache darüber gab, das Kind werde mit einer anderen Frau als zweiter Mutter aufwachsen (*)
Dann ist es doch nur billig, dem Vater das Recht zu geben, an der Erziehung des Kindes mitzuwirken. Eine Abwägung der Interessen kann meiner Meinung nach nicht darin münden, dass Väter nur Pflichten, Mütter und Kinder nur Rechte haben.
Wenn ich dem biologischen Vater (dem Spermiengeber) die unabwendbare Pflicht aufbürde, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, sogar dann, wenn er niemals Geschlechtsverkehr mit der Mutter hatte, sondern lediglich "Spender" war, und den Grad der Inanspruchnahme der Mutter überlasse, muss ich ein Gegengewicht aufbieten.
Andernfalls ist nicht nur das Gerechtigkeitsgefühl der Bevölkerungsmehrheit sicher verletzt, auch das Modell "Leihvater" wäre dem Untergang geweiht - und das kann auch gar nicht im Sinne der in diesem Artikel besprochenen Mutter sein.
(*) Das ist meines Wissens in den letzten Jahren so von einem Gericht entschieden worden.
Hier wird aber der falsche Täter benannt. Nicht die Gerichte schaffen Chaos sondern die Menschen, die Eltern bestimmen wollen und nicht sein lassen.
Mutter ist die Frau, die ein Kind geboren hat und Vater soweit ich es bislang verstand, seit wir über DNA-Test-Möglichkeiten verfügen, der, dessen Gene sich im Kind abbilden.
Hier nun sollte jemand Gene spenden, ein anderer Vater sein und neben der Frau, die das Kind gebar noch eine weitere als Mutter fungieren.
Das ist das Chaos und die Gerichte müssen nun diesen Unsinn, der rund um ein Kind entsponnen wurde, versuchen zu ordnen.
Recht ist in diesem Fall vor allem dazu da, das Kind zu schützen, das hier meines Erachtens von Interessen einiger Erwachsener benutzt wurde.
Und hier kommt das Gericht ins Spiel. Ich würde mir wünschen, dass solche Konstellationen nicht von Menschen um Kinder herum konstruiert werden, denn das kann kaum im Sinne eines Kindes sein.
Und ich würde diesen Spermanutzern gern zurufen, dass sie mal einen Moment an das Kind denken sollten und ihren Egoismus zurück fahren.
Mich gruselt bei solchen Konstellationen und ich beneide die Richter nicht, hoffe aber, dass sie sich um die Belange des Kindes bemühen und die Ambitionen der Erwachsenen nicht zu hoch werten.
Die Parteien der Mitte meinen, mit empathischer Kümmerergeste „das Ossi“ für sich gewinnen zu können. Sie sollten sie lieber zum Mitwirken auffordern.
Kolumne Geht's noch?!: Sperma, Macht, Kind
Wenn es um die Frage der Vaterschaft geht, sorgen deutsche Gerichte zuverlässig nur für eines: Chaos.
Biologischer oder rechtlicher Vater? Das ist hier die Frage. Bild: dpa
Wer ist der richtige, der bessere Vater? Einer, der ein Kind gezeugt hat? Oder einer, der das Kind rechtlich als seines anerkennt?
Ich bin der richtige, ist ja klar: Sagt jetzt ein schwuler Mann, der einem befreundeten lesbischen Paar durch seine Samenspende zu einem Baby verhalf. Nö, sagen aber die beiden Frauen. Die wollten zwar das Glück aus seinen Lenden, aber nicht seine Macht als rechtlicher Vater. Sie wollten gar keinen Mann in ihrer kleinen Familie – dafür soll es ja gute Gründe geben. Deshalb hatten die Frauen einen ausgefuchsten Plan: Ein weiterer schwuler Freund sollte die Vaterschaft unterschreiben, um sie danach gleich wieder abzugeben – damit die Co-Mutter, also die Frau, die das Kind nicht ausgetragen hat, das Baby adoptieren kann.
Klingt super. Hat aber nicht funktioniert. Der biologische Vater wollte nämlich, als das Kind auf der Welt war, doch mehr sein als der Idiot, der seinen Samen verschenkte. Er wollte rechtlicher Vater sein und bei allem mitentscheiden: Kita, Religion, Pulver oder Muttermilch. Und er darf jetzt mitentscheiden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Mann gerade Recht gegeben.
Mit einer atemberaubenden Begründung: Ein Mann ist Vater eines Kindes, wenn er „an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben“. Das trifft nach der jüngsten BGH-Entscheidung auch dann zu, wenn die Frau „ohne Geschlechtsverkehr“ mit dem Mann von ihm schwanger geworden ist.
Ja, was denn nun? Beigewohnt oder nicht beigewohnt? Unbefleckte Empfängnis? Jetzt auch durch Männer? Wird Boris Beckers Samenklau in der Besenkammer künftig als Präzedenzfall herangezogen?
Der Trend der Urteile höchstrichterlicher Instanzen in Sachen Vaterschaften setzt sich fort: Männer bekommen mehr Rechte an ihren Kindern – ganz egal, ob das logisch, sinnvoll und im Sinne des Kindeswohls ist. Oder einfach nur gaga.
Gibt es demnächst Kinder, die eine biologische Mutter, einen biologischen Vater, einen rechtlichen Vater und noch weitere Personen haben, die über das Kind bestimmen dürfen? Im Streben nach mehr Gerechtigkeit ist so manchen Richtern offensichtlich die Vernunft abhanden gekommen.
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Kommentar von
Simone Schmollack
Ressortleiterin Meinung
Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalist:innen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es immer wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.
Themen