■ Kollaborateur: Revision abgelehnt
Assen (AFP) – Ein Sondergericht im nordniederländischen Assen hat gestern die Verurteilung des Nazi-Kollaborateurs Jacob Luitjens zu lebenslanger Haft aufrechterhalten. Der 72jährige Luitjens war 1948 in Abwesenheit zu lebenslänglich verurteilt und erst im November dieses Jahres von Kanada an die Niederlande ausgeliefert worden. Das Gericht entschied, der Einspruch gegen das Assener Urteil von 1948 sei zu spät eingelegt worden. Der „Schrecken von Roden“, wie er nach einem kleinen Dorf in der Nähe von Groningen benannt worden war, hat dem Urteil zufolge Hunderte von Widerständlern und Juden an die Nazis verraten.
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