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Kohlen gegen Kälte

„Feuerungsbeihilfe“, das ist für alle, deren Einkommen etwa dem Sozialhilfeniveau entsprecht, ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die aufkommenden Heizkosten durch das Land Bremen. Vorausgesetzung dafür ist, daß sie selbst für die Beschaffung des Heizmaterials zuständig sind. Für Ein- bis Zwei-Personen-Haushalte beträgt die Pauschale 945 Mark bei einer Kohleheizung und 709 Mark bei einer Ölheizung. Die Höchstgrenze des Zuschlags liegt bei 75 Prozent. Zusätzlich gibt es sogenannte Sonderfeuerungshilfen für Personen, die in Häusern mit besonders dünnen oder schlecht isolierten Wänden und Fenstern wohnen, mehrere Außenwände haben oder in Parzellenhäusern leben.

Wer nicht selbst für die Beschaffung des Heizmaterials zuständig ist, jedoch im Rahmen einer Miete monatlich für die Heizkosten bezahlt, kann die Übernahme der Kosten durch die Sozialhilfe beantragen. Informationen erteilen die Sozialhilfestellen in Bremen montags, mittwochs und donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr. Die Anträge werden ab sofort bearbeitet. taz

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