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KofferbomberKarlsruhe erhebt Anklage

Die Bundesanwaltschaft legt dem Libanesen Youssef Mohamad E.H. versuchten Mord zur Last. Mit einem Landsmann soll er versucht haben, Bomben in Zügen zu zünden.

Youssef Mohamad E.H. nach seienr Verhaftung auf dem Weg zur Bundesanwaltschaft Bild: dpa

KARLSRUHE taz/afp Knapp ein Jahr nach den versuchten Kofferbomben-Anschlägen auf zwei Regionalzüge hat die Bundesanwaltschaft beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Anklage gegen einen der beiden mutmaßlichen Täter erhoben. Wie die Behörde am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte, wird dem Libanesen Youssef Mohamad E.H. unter anderem versuchter Mord zur Last gelegt. Der 22-Jährige soll Ende Juli 2006 zusammen mit seinem im Libanon inhaftierten Landsmann Jihad H. selbstgebaute Kofferbomben in zwei Regionalzügen auf den Strecken Aachen-Hamm und Mönchengladbach-Koblenz deponiert haben. Die Sprengsätze explodierten jedoch wegen handwerklicher Fehler nicht.

Wegen des Anschlagsversuchs muss sich Jihad H. bereits seit April vor einem Gericht in Beirut verantworten. Die beiden Libanesen wollten der Bundesanwaltschaft zufolge mit den Bombenattentaten Vergeltung für die Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed üben. Weil die Bundesanwaltschaft über die beiden mutmaßlichen Täter hinaus keinen weiteren Tatverdächtigen ermitteln konnte, wurde der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gegen Youssef Mohamad E.H. fallen gelassen. Voraussetzung für eine solche Anklage ist laut Strafgesetzbuch, dass mindestens drei Personen einer solchen Vereinigung angehören.

Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft deponierten Youssef Mohamad E.H. und Jihad H. am 31. Juli 2006 auf dem Kölner Hauptbahnhof jeweils eine Kofferbombe in den beiden Regionalzügen. Dies Sprengsätze sollten demnach in beiden Fällen mittels eines zeitgesteuerten Zündmechanismus zur Explosion gebracht werden. Trotz Zündauslösung detonierten die Bombenvorrichtungen jedoch nicht.

Auf den Datenkopien des Computers von Jihad H. fanden Spezialisten des Bundeskriminalamts (BKA) die Bauanleitung für die unkonventionellen Bomben. Es handelte sich dabei um Gasflaschen, die mit Glühbirnen gezündet werden sollten. Ein zusätzliches Benzin-Diesel-Gemisch hätte einen Feuerball auslösen und zahlreiche Menschen in den Regionalzügen töten können.

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