: Körting will keinen Dschihad
Die Senatsinnenverwaltung hat Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts eingelegt, wonach ein Sohn des Islamisten Reda Seyam den Vornamen „Dschihad“ tragen darf. Die Behörde führte an, das Kindeswohl sei durch die Namensgebung gefährdet. In Deutschland werde dieser Name mit Terrorismus in Verbindung gebracht, so Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Das Standesamt hatte den Namen 2005 abgelehnt. Das Amtsgericht Schöneberg wies den Beamten ein Jahr später an, den Namen einzutragen. Dagegen legte die Innenverwaltung Beschwerde ein – wegen der Auffassung, der Begriff „Dschihad“ enthalte in seiner kriegerischen Bedeutung „Tod den Christen und den Juden“. Das Landgericht befand dagegen Ende Januar, dass Dschihad ein in der islamischen Welt geläufiger Vorname sei. DDP, TAZ
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen