: Kochbuchverleger auf Bewährung
Prag (epd) – Wegen der Herausgabe eines Buches mit dem Titel „Wir kochen mit Hanf“ ist ein tschechischer Verleger zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Das Kreisgericht in Olomouc hatte dem Verleger Tomas Koudela Förderung von Drogenkonsum zur Last gelegt. Er wolle sich an das tschechische Verfassungsgericht oder an den Europäischen Gerichtshof wenden, erklärte Koudela. Das Urteil stelle eine Verletzung der Meinungsfreiheit dar.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen