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KnastrapAllein in Santa Fu: Ferris klagt an

■ Bremer Rapper erstattet Anzeige gegen Justizbeamte nach U-Haft / Ihm war Kontakt zu Anwalt untersagt worden

Hamburg/Bremen – Nach einer einwöchigen Untersuchungshaft ohne Kontakt zur Außenwelt hat der Rapper Ferris MC jetzt gegen mehrere Hamburger Justizbeamte Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung erstattet. Der Rechtsanwalt des 26-jährigen Künstlers, Jens Schippmann, begründete die Anzeige „gegen noch zu ermittelnde Beamte“ der Haftabteilung der Untersuchungshaftanstalt Hamburg auch damit, dass seinem Mandanten keinerlei Kontakt zu einer Vertrauensperson ermöglicht wurde. Zusätzlich zu den Strafanzeigen gegen die Justizbeamte habe er gegen einen Haftrichter und mehrere Justizbeamte Dienstaufsichtsbeschwerden erhoben.

Ferris MC war wegen Haschisch-Besitzes von einem Bremer Haftrichter zur Fahndung ausgeschrieben worden. Nach seinem Umzug nach Hamburg hatte er sich nicht korrekt angemeldet. Die Bremer Justiz suchte den 26-Jährigen daraufhin per Haftbefehl. Nach Angaben von Schippmann ist aus der Akte ersichtlich, dass nach Ansicht des Bremer Richters der Gesuchte aber nicht in Haft genommen werden sollte, wenn er in seiner Hamburger Wohnung angetroffen wird. „Er hätte eigentlich gar nicht in Haft kommen dürfen“, meinte der Anwalt von Ferris MC.

Dieser Darstellung widersprach gestern eine Sprecherin der Hamburger Justizbehörde. Aus der Akte des Bremer Richters sei keineswegs erkennbar, dass der Gesuchte nicht verhaftet werden sollte, meinte sie zu dem Vorfall.

Nach einer Verkehrskontrolle war Ferris MC festgenommen und am 16. Dezember zum Haftrichter gebracht worden. In der U-Haft sei seinem Mandanten das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Benachrichtigung eines Angehörigen oder dem zuständigen Haftrichter in Bremen auf Dauer verwehrt worden. Es bestehe der dringende Verdacht, dass eine Verlängerung der Haft ohne Haftgründe zumindest billigend in Kauf genommen wurde, meinte der Anwalt. „Aus der Akte ist nicht erkennbar, dass ein Angehöriger benachrichtigt werden sollte“, betonte die Sprecherin der Justizbehörde. Der 26-Jährige hätte den gewünschten Kontakt zu einer Vertrauensperson schriftlich beantragen müssen, dies sei nicht der Fall gewesen.

Nur wenige Tage vorher war der mit Haftbefehl gesuchte Ferris MC bereits in der JVA 1 in Hamburg-Fuhlsbüttel: allerdings als Künstler. Der 26-Jährige rappte dort vor Häftlingen – und verließ die Gefängnismauern nach der Vorstellung als freier Mann.

dpa

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