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Karlsruhe (AFP) – Haftanstalten müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) künftig alle „erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen unternehmen“, um verheirateten Untersuchungshäftlingen den Besuch ihrer Ehegatten „in angemessenem Umfang“ zu ermöglichen. Dafür muß das Gefängnispersonal notfalls auch Überstunden leisten, heißt es im Urteil. Die Richter begründeten dies mit dem grundgesetzlich garantierten Schutz von Ehe und Familie. (Az: 2 BvR 806/94)

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