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Knast ohne Gitter

Der Alltag in Gefängnissen ist häufig von Gewalt und Kontrolle geprägt. Wie bereitet man Menschen besser auf ihr Leben danach vor? Zu Besuch bei einem Projekt in Dresden, wo Menschen einen Teil ihrer Haftstrafe außerhalb der JVA verbringen

Aus Dresden Katharina Federl (Text) und Silas Bahr (Fotos)

Seine eine Hand klammert sich an einen großen Koffer, um den eine rosa Schleife gebunden ist. Seine andere Hand hebt sich zum Gruß. Bestimmt 20 Sekunden steht Achim Schultze da, an einer Tramstation im Dresdner Stadtteil Coschütz, und winkt. Er rede gern und viel, erzählt der Sozialpädagoge Thomas Eisenhardt, der ihm an diesem Freitagmorgen gegenübersteht und von der anderen Straßenseite aus zurückwinkt. Aber gerade hat Schultze keine Worte. Es sind seine ersten Minuten in Freiheit.

Obwohl das nur bedingt stimmt. Denn in den vergangenen Monaten konnte Achim Schultze sehr viel mehr Freiheiten genießen als andere, die in Deutschland im Gefängnis sitzen. Mehrere Jahre verbrachte er in verschiedenen Justizvollzugsanstalten, nachdem er wegen Raubes verurteilt wurde. Dann kam er ins Pier 36, ein Projekt des Vereins für soziale Rechtspflege Dresden, der im Süden der Stadt in einem hübschen Altbau mit großem Garten ansässig ist.

Mit sozialer Rechtspflege ist die Unterstützung von straffällig gewordenen, von Haft bedrohten oder aus der Haft entlassenen Menschen gemeint. Auch deren Angehörige berät der Verein. Schultzes Name wurde zum Schutz seiner Person geändert, so wie die Namen aller anderen Straftäter in diesem Text.

Das Pier 36 ist deutschlandweit besonders, denn es war das erste Projekt, das den Vollzug in freien Formen für Erwachsene einführte. Im Vollzug in freien Formen können Menschen einen Teil ihrer Haftstrafe außerhalb der JVA verbringen. Schon in den 1950er-Jahren wurde er in das Jugendgerichtsgesetz aufgenommen. In Sachsen gilt er seit 2019 neben dem geschlossenen und offenen als dritte Säule des Erwachsenenstrafvollzugs. Doch nur insgesamt fünf Einrichtungen in Baden-Württemberg und Sachsen setzen ihn bislang um: drei richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene, eine an Frauen, das Pier 36 an Männer.

Resozialisierung lautet hier das große Ziel, das in geschlossenen Gefängnissen häufig zu kurz kommt. Schon 1973 definierte das Bundesverfassungsgericht Resozialisierung, also die „Wiedereingliederung des Straftäters in die Gesellschaft“, als „herausragendes Ziel“ des Vollzuges von Freiheitsstrafen. Gleichzeitig, auch das ist im Strafvollzugsgesetz festgelegt, hat der Staat die Aufgabe, eine Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen.

In der Praxis ist es gar nicht so einfach, Ziel und Aufgabe zu vereinbaren. Häufig prägen Kontrolle und auch Gewalt den Alltag in Gefängnissen. Viele Gefangene haben kaum Aussichten auf ein sicheres Leben und stehen nach ihrer Haft vor denselben Problemen. Eine bundesweite Untersuchung aus dem Jahr 2024 zeigt, dass etwa jeder dritte Mensch, der strafrechtlich verurteilt wurde, innerhalb von drei Jahren erneut wegen einer Straftat registriert wird. Bei Menschen mit Freiheitsstrafen ohne Bewährung liegt die Quote bei rund 45 Prozent. Müsste Freiheitsstrafe grundsätzlich anders gedacht werden, um Menschen erfolgreicher in die Gesellschaft zu reintegrieren?

Die Devise im Pier 36: Wer fähig sein soll, mit Freiheit umzugehen, braucht erst mal Gelegenheit, Freiheit zu üben. Neben viel Eigenverantwortung bekommen die Männer, die hier Bewohner genannt werden, eine intensive sozialpädagogische Betreuung. Sie leben in einer Wohngruppe, kochen zusammen, dürfen ihre Angehörigen allein besuchen und absolvieren häufig eine Ausbildung außerhalb der Einrichtung. Verbindliche Richtlinie ist ein Stufenplan, bestehend aus fünf Phasen. Je höher die Phase, desto mehr Lockerungen.

Wer die Grenzen seiner Freiheit missachtet, sich zum Beispiel wiederholt unentschuldigt verspätet oder andere Regeln verletzt, riskiert, das Projekt verlassen zu müssen. Aber das passiert so gut wie nie. Eine Auswertung des Vereins für soziale Rechtspflege Dresden zeigt: Die überwiegende Mehrheit schließt das Pier 36 erfolgreich ab, nur 3 von insgesamt 20 Personen wurden seit der Gründung im Jahr 2021 in Anstalten zurückgeführt. 75 Prozent der Bewohner konnten während ihres Aufenthaltes oder kurz danach in Betriebe oder Weiterbildungen vermittelt werden. Sie arbeiteten als Landschaftsbauer oder Hausmeister, bei Fahrradhändlern oder in Autowerkstätten.

Das helle Zimmer im Obergeschoss, das bis heute Morgen Achim Schultzes Zuhause auf Zeit war, hat 13 Quadratmeter und besteht aus einem Einzelbett, einem Kleiderschrank, einem Schreibtisch, einem Kühlschrank und einem Stuhl. Sein Bett ist abgezogen, einen Fernseher und eine Gitarre hat er zurückgelassen, um nicht an seine Haftzeit erinnert zu werden. „So ungefähr sieht’s bei mir auch aus“, sagt Mario Becker, blaues T-Shirt, Spezi-Flasche in der Hand, in breitem Sächsisch. Aber eben nur ungefähr. Weil es unordentlich sei, könne er sein Zimmer gerade nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen: „Ich bitt’um Entschuldigung.“

Mario Becker ist seit Anfang des Jahres einer von insgesamt vier Bewohnern des Pier 36. Für mehr ist in der Wohngemeinschaft kein Platz. Mit seinen 42 Jahren liegt Becker im Altersdurchschnitt. Er ist vierfacher Vater, seine Familie, zu der er nach seiner Haft zurückkehren will, lebt unweit von Dresden entfernt. 2023 wurde Becker zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, weil er Geldstrafen nicht bezahlt hat und wiederholt verkehrswidrig Auto gefahren ist, auch ohne Führerschein. Fast die Hälfte seiner Strafe verbrachte er in den Justizvollzugsanstalten Waldheim und Dresden.

Wie die anderen Bewohner kann Becker nun den letzten Teil seiner Haftstrafe im Pier 36 verbringen. Der letzte Tag des Projekts ist in der Regel der Tag der Entlassung. Es gibt aber auch Fälle, in denen die zuständige JVA eine vorzeitige Entlassung veranlasst und Gefangene schon zu einem früheren Zeitpunkt ihrer Haft ins Projekt ziehen können. Wer vorzeitig entlassen wird, muss die restliche Strafe nicht mehr im Gefängnis verbüßen, steht aber für die Dauer der Bewährungszeit unter Bewährungshilfe. In dieser Zeit müssen die Auflagen des Gerichts eingehalten werden, es dürfen keine Straftaten begangen werden.

Heute Vormittag muss der Bewohner Mario Becker wie an jedem Werktag zur internen Arbeitsanleitung erscheinen. So heißt die praktische Arbeit, also das Reparieren, Bauen, Streichen, Gärtnern und Putzen im Pier 36. Überall auf dem Gelände hinterlassen die Bewohner ihre Spuren. 2024 renovierten sie den Dachboden und bauten einen Fallschutz, damit sich ihre Kinder bei Besuchen dort sicher aufhalten können. Ein Bewohner hat das Häkeln und Nähen gelernt und Gardinen angefertigt.

In den vergangenen Wochen haben sich die Teilnehmer vor allem um den maroden Holzzaun gekümmert. Heute stehen die Schalungen für die neuen Zaunpfosten an. Mario Becker trinkt einen Schluck von seiner Spezi, zeigt auf das Gewächshaus, in dem Tomaten in die Höhe wachsen, und sagt: „Das hab’ich gemacht!“ Wenige Meter weiter stehen überdachte Fahrradständer: „Und die auch!“

Warum Becker sich für den Vollzug in freien Formen eignet, erklärt Anja Rücker, Regierungsrätin und Pressesprecherin der JVA Dresden am Telefon. Wie alle ins Pier 36 vermittelten Gefangenen, hätte er sich in der JVA „beanstandungsfrei verhalten“ und eine Perspektive auf Vollzugslockerungen bekommen. Auch bleibt er in Zukunft sehr wahrscheinlich in Dresden und Umland, da er dort Familie hat. Nach der Haftstrafe in der Nähe zu wohnen ist eine der Grundvoraussetzungen für das Projekt.

Ob ein Gefangener zum Projekt passt, wird auch in Gesprächen und einem psychologischen Gutachten in der JVA geprüft. Ausgeschlossen sind Menschen, die wegen terroristischer Straftaten oder organisierter Kriminalität inhaftiert sind, da die Bewohner des Pier 36 viel Freizeit haben und nicht von Strukturen oder Menschen außerhalb der Einrichtung negativ beeinflusst werden dürfen. Auch wer einen positiven Drogentest oder eine behandlungsbedürftige psychiatrische Erkrankung hat, kommt für das Projekt nicht infrage. Das Gebäude des Pier 36 ist außerdem nicht barrierefrei.

Eine schrittweise Einglie­derung ist das Ziel

Anja Rücker, Sprecherin der JVA Dresden

Am wichtigsten für die Aufnahme sei aber, dass die Menschen Hilfebedarf haben und diesen auch kommunizieren können, erklärt Thomas Eisenhardt, Sozialpädagoge und Teamleiter des Projektes. „Nicht alle Inhaftierten haben die Motivation dazu, sich den Herausforderungen zu stellen, die auf dem Weg zurück in Arbeit und in das gesellschaftliche Leben auf sie warten.“ Denn das sei anstrengend und häufig mit viel Aufwand und Zeit verbunden: Gespräche führen, ein Zimmer auf dem angespannten Wohnungsmarkt suchen, sich überhaupt erst darüber Gedanken machen, wie es zur Straftat kommen konnte, was man im Leben eigentlich tun und wo man hin möchte. Viele Bewohner seien durch Verschuldung, Suchtproblematiken und andere Probleme von Behörden überfordert und benötigten viel Unterstützung.

Die bekommen sie rund um die Uhr. Jede Woche finden ein pädagogisch begleiteter Kochabend sowie Einzel- und Gruppengespräche statt, in denen es etwa um Männlichkeit, Vaterschaft oder den Umgang mit Stress geht. Auch gemeinsame Ausflüge werden hier geplant. Mal geht es in die Banksy-Ausstellung in Dresden, mal zu einem Fußballspiel von Dynamo. Abends um 22 Uhr und morgens um 7 Uhr müssen die Männer sich beim Nachtdienst melden, der sich auf derselben Etage wie die Wohngemeinschaft befindet. Für eine Zigarette im Garten oder gemeinsame Filmabende gibt es Ausnahmen.

Um all das leisten zu können, sind im Pier 36 für vier Bewohner vier Sozialpädagog*innen zuständig, die sich in Zweierteams abwechseln. Ein Personalschlüssel, von dem der reguläre Strafvollzug Welten entfernt ist: In hessischen JVAs etwa kamen Ende 2024 im Durchschnitt 24 Gefangene auf eine Fachkraft im Sozialdienst. In der JVA Frankfurt am Main I waren es bis zu 79. Vielen Gefängnissen fehlt Geld und Personal.

Der Vollzug in freien Formen wird wegen seines hohen Betreuungsaufwands teils auch von Stiftungen oder anderen Trägern mitfinanziert. Das Pier 36 bekommt seine Gelder nach eigenen Angaben hauptsächlich vom sächsischen Justizministerium. Nur in besonderen Situationen, zum Beispiel wenn die Bewohner kurz nach ihrem Einzug noch kein Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bekommen, würden Fördergelder einer Dresdner Stiftung in Anspruch genommen, um etwa ÖPNV-Tickets oder Medikamente zu bezahlen. Dass das Projekt bis heute besteht, liegt womöglich auch daran, dass sich der Verein für soziale Rechtspflege hier schon seit 1991 für straffällig gewordene Menschen einsetzt. „So ein Projekt in heutigen Zeiten aus dem Boden zu stampfen, wäre wesentlich schwieriger. Ich kann mir vorstellen, dass es vielerorts auch große Vorurteile gäbe“, sagt Eisenhardt. Eine flächendeckende Ausweitung des Konzeptes hält er für unwahrscheinlich, „das muss politisch gewollt sein“.

Damit Menschen nach ihrer Haft weniger Schwierigkeiten haben, an ihr straffreies Leben anzuknüpfen oder sich ein neues aufzubauen, könnte auch der offene Vollzug stärker genutzt werden. Im offenen Vollzug sind Menschen in JVAs untergebracht, allerdings mit deutlich weniger Sicherheitsvorkehrungen als im geschlossenen Vollzug. Zu vereinbarten Zeiten dürfen sie die Einrichtung verlassen, etwa um zu arbeiten. Berlin und Nordrhein-Westfalen sind bundesweit Vorreiter. In Berlin werden Menschen mit kurzen Straftaten von bis zu zwei Jahren teils sogar schon zum Haftantritt in den offenen Vollzug geladen. Bundesweit ist der Anteil der Menschen im offenen Vollzug aber seit Jahren rückläufig. Während 1996 noch rund 20,8 Prozent der Strafgefangenen im offenen Vollzug untergebracht waren, lag ihr Anteil 2025 nur bei etwa 13 Prozent.

Was in Deutschland nur einigen wenigen Menschen gewährt wird, ist in Finnland längst Alltag. Lange gingen Straftaten im Land trotz hoher Gefangenenrate nicht zurück. Bis in die 1970er-Jahre waren viele Gefängnisse überfüllt und hatten einen schlechten Ruf. Die damalige Regierung beschloss daraufhin eine umfassende strafrechtliche Reform. Alternativen zur Haft und Vollzugsformen, die auf Vertrauen und Selbstkontrolle setzen, wurden deutlich stärker genutzt.

Heute ist fast die Hälfte aller Gefängnisse in Finnland offen. Auch Sexualstraftäter*innen und wegen Tötungsdelikten Verurteilte werden dort untergebracht. Die Unterkünfte befinden sich auf Inseln, abseits von Dörfern und immer häufiger auch mitten in Städten. Viele erinnern eher an Landschulheime als an Gefängnisse, Mauern oder Zäune gibt es nicht. Abseits vereinbarter Ausgangssperren können Bewohner*innen arbeiten und Hobbys nachgehen, werden dabei aber teilweise überwacht. Wer sich für ein offenes Gefängnis eignet, wird individuell geprüft. Grundvoraussetzung ist, dass die Personen keinen Alkohol und keine Drogen konsumieren.

Dass der Ansatz Wirkung zeigt, lässt die Statistik vermuten: Seit der Gefängnisreform hat sich die Gefangenenrate in Finnland deutlich reduziert. 2024 kamen 57 Gefangene auf 100.000 Einwohner*innen – der niedrigste Wert in der EU. Aber was ist mit den Menschen, deren Angehörige schwer verletzt oder ermordet wurden? Die Opfer von Sexualdelikten wurden und ihr Leben lang traumatisiert sind? Sind sie nicht wütend, dass Täter eine vermeintlich milde Haft genießen dürfen? Fühlen sie sich nicht sicherer dabei, sie hinter Gittern zu wissen?

Aus heutiger Sicht scheint es gerecht und nachvollziehbar, Menschen, die schwere Straftaten begehen, mit dem Entzug ihrer Freiheit zu bestrafen. Doch das war nicht immer so. Im Mittelalter sanktionierte man schwere Verbrechen mit Hinrichtungen oder Verbannung – in einigen Teilen der Welt wird das auch heute noch praktiziert. Verliese galten damals eher als Druckmittel, etwa für Menschen, die Geldbußen nicht bezahlt hatten. In kolonialen Kontexten hingegen nutzte man Gefängnisse schon früh zur Unterdrückung und Kontrolle.

Die Vorstellung, dass Gefängnisse Orte der Besserung sein könnten, entwickelte sich ungefähr vor 500 Jahren. In den Niederlanden und England begann man zunächst, Menschen ohne festen Wohnsitz in Zucht- und Arbeitshäuser zu stecken, um sie an regelmäßige Arbeit zu gewöhnen – etwa Bettler und Prostituierte, später auch Straftäter*innen. Überlieferte Berichte zeigen, dass die Arbeitsbedingungen dort extrem hart waren. Nicht selten wurden Regelverstöße mit körperlichen Strafen sanktioniert. Diese Orte gelten als Grundlage der Gefängnisse von heute.

Prinzipiell ist Arbeit keine schlechte Idee. Gefangene verrichten sie in der Regel nicht in ihrem Haftraum und sind mit anderen Menschen in Kontakt. Damit die Chancen auf ein Leben ohne weitere Straftaten steigen, sollten Tätigkeiten allerdings als sinnvoll wahrgenommen werden und im besten Fall auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, sagen Expert*innen. Statt Teller zu waschen oder Kleidung zu sortieren, könnten Menschen an Bildungsangeboten teilnehmen oder Ausbildungen in hauseigenen Tischlereien oder Kfz-Werkstätten absolvieren.

Als ebenso sinnvoll gilt die stufenweise Wiedereingliederung, die zwar viele Strafvollzugseinrichtungen vorsehen, in der Praxis aber, je nach Institution und Bundesland, unterschiedlich konsequent umsetzen. Das Prinzip: Statt Gefangene aus dem streng geregelten geschlossenen Vollzug ins freie Leben zu entlassen, sollen sie sich schrittweise daran gewöhnen. Erste Lockerungen könnten sein, das Gebäude erst in Begleitung und nachher allein zu verlassen und immer mehr Familienmitglieder und Freund*innen zu sehen. Abhängig davon, wie sie mit den Lockerungen umgehen, könnten sie früher in offenere Formen des Vollzugs entlassen werden.

„Eine schrittweise Wiedereingliederung ist das Ziel“, sagt Anja Rücker, die in ihrer Arbeit in der JVA Dresden viel Kontakt zu schwer kriminellen Straftätern hat. Allerdings ist ein Großteil der Gefangenen der JVA Dresden aus ihrer Sicht nicht für eine offene Form des Vollzugs geeignet – auch weil sich hier überproportional viele Menschen befinden, die schon mehrfach inhaftiert waren. Zudem hätte ein großer Anteil der Gefangenen, die eine nicht deutsche Staatsbürgerschaft haben, keine wirkliche Bleibeperspektive, was eine Reintegration kompliziert mache. Und der Drogenkonsum sei hoch: ein absolutes Ausschlusskriterium.

Im Pier 36 ist es 12.30 Uhr, die Arbeit ist fertig für heute. Zum Mittag gibt es Würstchen vom Grill, eine Tradition, wenn große Projekte abgeschlossen werden. Seit Kurzem werden auch vegetarische Würste gegrillt, denn Wolf Biedermann liebt Tiere und will sie deshalb nicht essen. Von 2011 bis zu seinem Einzug ins Pier 36 war der 38-Jährige wegen Gewaltstraftaten im geschlossenen Vollzug in Waldheim. Er ist gelernter Metaller, will aber künftig lieber als Verkäufer bei Fressnapf arbeiten. Von seiner Tat möchte er nicht erzählen. Nur so viel: Mit Rauschmitteln hatte er ein großes Problem. Ursprünglich kommt er aus Leipzig. Einen Ort, an den er nach seiner Haft zurückkehren kann, habe er nicht.

Was aktuell die größte Herausforderung für ihn sei? „Mit so viel Menschlichkeit umzugehen“, sagt er, ohne zu zögern. „Ich habe mich zum Beispiel relativ am Anfang meiner Zeit hier heftig auf die Schnauze gelegt mit dem Fahrrad“, er zeigt auf tiefe Wunden an seinen Beinen, „und es kam wirklich jeder an und hat mich gefragt, ob alles okay ist.“ In JVAs hätte er „ganz anderes“ erlebt, sagt er. „Du kommst hier an und merkst halt, du bist ein Mensch, nicht nur ein Gefangener, ein Mensch.“