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Knast wegen 5DM?

Mainz (dpa) - Der Referentenentwurf für ein neues Jugendgerichtsgesetz weist nach Auffassung des rheinland–pfälzischen Justizministers Caesar (FDP) erhebliche Mängel auf. Ein Inkrafttreten der Vorschläge könne für junge Menschen schneller als bisher zur Untersuchungshaft führen. So sei geplant, für Jugendliche bis zum 16.Lebensjahr die Untersuchungshaft nur noch bei Verbrechen zuzulassen. Die Folge: Es könne kein Haftbefehl mehr erlassen werden, wenn ein junger Mensch beispielsweise in Wochenendhäuser einbreche. Wenn er dagegen einem Mitschüler mit Gewalt fünf Mark abnehme, sei ein Haftbefehl zulässig.

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