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■ KleinverdienerBAG für Zusatzrente

Kassel (AFP) – Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel hat die Rechte von Arbeitnehmern, die in nicht sozialversicherungspflichtigen 530-Mark-Jobs beschäftigt sind, weiter gestärkt. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil dürfen die „geringfügig Beschäftigten“ im öffentlichen Dienst nicht von der Zusatzrente ausgeschlossen werden, wenn sie mit mehreren Teilzeitjobs die 530- Mark-Grenze überschreiten. Für die Benachteiligung der mehrfach Teilzeitbeschäftigten bei der Altersversorgung gebe es keinen sachlichen Grund, heißt es in der Urteilsbegründung.

(AZ: 3 AZR 389/92)

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