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Kleiner Sieg für Türken Mehmet

■ Gericht gegen Ausweisung der Eltern

Berlin (taz) – Im Fall des kriminellen türkischen Jungen Mehmet aus München gibt es eine überraschende Vorentscheidung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat „ernstliche Zweifel an der Richtigkeit“ der Ausweisungbescheide gegen Mehmets Eltern geäußert. In einer Presseerklärung des VGH ist von „erheblichen rechtlichen Bedenken“ gegen die geplante Ausweisung der beiden die Rede. Der VGH nimmt damit die Beschwerde von Mehmets Anwälten gegen den Beschluß eines nachrangigen Gerichts an, welches die Ausweisung der Eltern als „nicht offensichtlich rechtswidrig“ eingestuft hatte. Der Fall Mehmet hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil dabei die unbescholtenen Eltern wegen der Verfehlungen ihres Sohnes die Bundesrepublik verlassen sollten. Das „Versagen [der Eltern] bei der Erziehung ihres Sohnes dürfte nicht ausreichen“, um ihre Ausweisung zu rechtfertigen, heißt es in der Presseerklärung. Mehmets Anwälte nannten gegenüber der taz die Begründung richtungweisend für den weiteren Verlauf des Verfahrens. pat

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