: Kleiner Kunstfehler
Rennes (AFP) – In Frankreich ist nach jahrelangem Rechtsstreit ein Krankenhaus zu 53.000 Franc (etwa 16.000 Mark) Schadenersatz verurteilt worden, weil einem Autofahrer das falsche Bein eingegipst wurde. Der Mann hatte sich 1986 bei einem Verkehrsunfall das linke Bein gebrochen. Im Krankenhaus von Brest wurde ihm allerdings aus Versehen das rechte Bein eingegipst. Erst nach drei Wochen bemerkten die Mediziner ihren Irrtum. Auf das Eingipsen des gebrochenen Beines konnte dann ganz verzichtet werden: Der Bruch verheilte von selbst.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen