■ Rheinland-Pfalz: Kleine Mengen Dope o.k.
Mainz (AP/taz) – Der Konsum von Haschisch und Marihuana soll nach den Vorstellungen der rheinland-pfälzischen Regierung künftig nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit gelten. Wie Justizminister Peter Caesar am Dienstag mitteilte, beschloß das Kabinett eine entsprechende Gesetzesinitiative im Bundesrat. Ziel sei es, künftig erst den Erwerb oder Besitz von mehr als 20 Gramm Haschisch oder 100 Gramm Marihuana unter Strafe zu stellen. „Dies ist ein wichtiger Schritt auch zur Entkriminalisierung Jugendlicher, die nicht wegen eines Jugendabenteuers als vorbestraft gelten sollen“, sagte der FDP-Politiker. Eine generelle Freigabe von Rauschgift, gleich ob harte oder weiche Drogen, komme aber nicht in Frage. Wie die Staatskanzlei in Mainz ergänzend mitteilte, sollen Konsumenten, bei denen mehr als 20 Gramm Haschisch oder 100 Gramm Marihuana gefunden werden, künftig trotzdem noch mit drei Jahren statt bisher fünf Jahren bestraft werden können. Für Rauschgifthändler bleibe es nach dem rheinland-pfälzischen Gesetzentwurf bei einer Strafandrohung von fünf Jahren Haft. Eine ähnliche Initiative war nach Angaben der Staatskanzlei im September 1992 vom Bundesrat abgelehnt worden, weil Hessen und Niedersachsen sich der Abstimmung enthielten. In einem zweiten Anlauf soll es nun klappen.
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