piwik no script img

Klarstellung

Justizsprecher Rüdiger Reiff stellte gestern klar, daß er in dem taz-Artikel vom Samstag „Ermittlungsverfahren gegen suspendierten Erzieher“ falsch zitiert wurde. Statt „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sei der Erzieher der Täter“, müsse es heißen: „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde ein dreijähriges Mädchen, dessen Mutter Strafanzeige gegen den Erzieher gestellt hatte, sexuell mißbraucht.“ Die Staatsanwaltschaft ermittle sowohl gegen den vom Dienst suspendierten Erzieher (s. taz vom 1. Juli) als auch „gegen Unbekannt“. Es gelte jedoch als „sicher“, daß der Erzieher Jochen Grasse, der in einer fiktiven Biographie voyeuristisch und detailliert beschreibt, wie ein Erzieher Kinder mißbraucht, „über Täterwissen verfügt“, so Reiff. taz

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen