: Klarstellung
Justizsprecher Rüdiger Reiff stellte gestern klar, daß er in dem taz-Artikel vom Samstag „Ermittlungsverfahren gegen suspendierten Erzieher“ falsch zitiert wurde. Statt „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sei der Erzieher der Täter“, müsse es heißen: „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde ein dreijähriges Mädchen, dessen Mutter Strafanzeige gegen den Erzieher gestellt hatte, sexuell mißbraucht.“ Die Staatsanwaltschaft ermittle sowohl gegen den vom Dienst suspendierten Erzieher (s. taz vom 1. Juli) als auch „gegen Unbekannt“. Es gelte jedoch als „sicher“, daß der Erzieher Jochen Grasse, der in einer fiktiven Biographie voyeuristisch und detailliert beschreibt, wie ein Erzieher Kinder mißbraucht, „über Täterwissen verfügt“, so Reiff. taz
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